Seltenheit: Ungeteiltes Sechsfamilienhaus in bester Fellbacher Lage






In Fellbach gibt es 1 Haus und 3 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.263 €/m². Stand: 26.07.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Fellbach kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — relevant, wenn Sie vermieten oder den lokalen Mieterschutz kennen wollen.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Fellbach 285 % (Beschluss vom 24. März 2026, rückwirkend). Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Baden-Württemberg nutzt ein modifiziertes Bodenwertmodell: Das Finanzamt bewertet vor allem Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (nicht den aktuellen Verkaufspreis); die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Fellbach; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss Unteres Remstal (Stadt Fellbach / BORIS-BW). Das zuständige Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27); das frühere Grundbuchamt Fellbach wurde dort eingegliedert.
Quelle: Stadt Fellbach; BodenrichtwerteQuelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbuchamt
Der Gemeinderat hat 2023 einen kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Aktuell prüfen Stadtwerke und Stadt Wärmenetz-Machbarkeit in ausgewiesenen Prüfgebieten — Orientierung beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang. Flusswärme aus dem Neckar wird nicht weiterverfolgt.
Quelle: Stadt Fellbach; WärmeplanungQuelle: Stadt Fellbach; Wärmeplan 2040
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Fellbach folgt dem Landessatz.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach bundesweiten Gebührenordnungen an sowie ggf. eine Maklerprovision nach Vereinbarung. Die genaue Summe hängt vom Kaufpreis und von den beauftragten Leistungen ab.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen). Das frühere Grundbuchamt Fellbach wurde dort am 24. April 2017 eingegliedert.
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt ab dem 1. Januar 2026285 % (Beschluss vom 24. März 2026). Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025); Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert, nicht Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Stadt Fellbach; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Über die Stadt Fellbach (Gutachterausschuss Unteres Remstal) und das Portal BORIS-BW. Die Werte sind zonenbezogen und nur mit den örtlichen Erläuterungen gültig — sie sind kein Verkehrswert der Immobilie.
Der Wärmeplan (2023, Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040) zeigt, wo Wärmenetze geprüft werden. Er ist Orientierung für Heizungsentscheidungen, begründet aber keinen Anschlusszwang. Prüfen Sie Lage und aktuelle Prüfgebiete auf den Stadtseiten.
Quelle: Stadt Fellbach; WärmeplanungQuelle: Stadt Fellbach; Wärmenetzprüfgebiete
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) auch für Vermieterinnen und Vermieter in Fellbach (zunächst bis Ende 2026). Orientierung zur Vergleichsmiete: qualifizierter Mietspiegel 2025.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Fellbach; Mietspiegel 2025
Elternbeiträge sind in Fellbach nicht beitragsfrei; Anpassungen zum 1. September 2025 und 1. September 2026. Sozialstaffelung und Geschwisterermäßigung bleiben auf Antrag.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden