Fachwerkjuwel, saniert, vermietet, mit Ausbaureserve in DG und Nebengebäude.


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bretten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bretten kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse mehr — für den Kaufpreis irrelevant, aber wichtig, wenn Sie vermieten wollen.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Seit der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: Das Finanzamt bewertet im Wesentlichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt in Bretten der Hebesatz 300 % (Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025, auch im Haushalt 2026 fortgeschrieben). Die Steuer ist kein Verkaufspreis — maßgeblich ist Ihr Bescheid.
Quelle: Stadt Bretten; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Eintragungen und Änderungen führt das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt (Frankfurter Straße 52); die Gemarkung Bretten und die Ortsteile gehören zu dessen Bezirk. Vor Ort gibt es im Technischen Rathaus eine Grundbucheinsichtsstelle für Einsicht und Ausdrucke bei berechtigtem Interesse — ohne Befugnis zu Eintragungen.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Bretten; Grundbucheinsicht
Der kommunale Energieplan (Wärmeplanung nach KlimaG BW) zeigt strategisch, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Die Stadt betont: Der Plan entspricht nicht der bundesrechtlichen Wärmeplanung und begründet keine GEG-Anschlussansprüche — dennoch nützlich als Orientierungsrahmen vor Sanierung oder Heizungswechsel.
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Das Finanzamt stellt nach Zahlung die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig für Eintragungen ist das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt (Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn); die Gemarkung Bretten und die Ortsteile gehören zum Bezirk. Im Technischen Rathaus Bretten gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle für Einsicht und Ausdrucke — Änderungen und Grundakten laufen über Maulbronn.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Bretten; Grundbucheinsicht
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. In Bretten liegt der Hebesatz Grundsteuer B bei 300 % (Satzungsstand ab 1. Januar 2025, im Haushalt 2026 fortgeschrieben).
Quelle: Stadt Bretten; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Amtliche Bodenrichtwerte beschließt der Gutachterausschuss; in Baden-Württemberg sind sie über die Bodenrichtwertkarte BORIS-BW einsehbar. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres Objekts. Er fließt auch in die Bewertung der neuen Grundsteuer ein.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwert Rolle
Der Energieplan (Wärmeplanung nach KlimaG BW, ergänzte Fassung beschlossen am 24. September 2024) zeigt strategisch, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Laut Stadt entspricht er nicht der bundesrechtlichen Wärmeplanung und begründet keine GEG-Anschlussansprüche — dennoch hilfreich vor Heizungsentscheidungen.
Es gibt keine allgemeine Beitragsfreiheit. Seit dem 1. September 2025 gelten gestaffelte Elternbeiträge nach Entgeltordnung; der August bleibt beitragsfrei. Platzsuche und Anmeldung laufen über die Einrichtungen — frühzeitig planen, unabhängig von Kauf oder Miete.
Für Neuvermietungen in Bretten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse. Im Bestand bleibt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die bundesweite Grenze der Mietpreisüberhöhung (mehr als 20 % über der Vergleichsmiete) bleibt unabhängig davon relevant.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden