Großzügiges Zweifamilienhaus mit Traumgarten, PV-Anlage und Mieteinnahmen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Königsbach-Stein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Axel Muth Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, Arbeit als zertifizierter Immobiliengutachter, Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Königsbach-Stein ein Grundstück kauft, rechnet mit der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Für 2026 weist die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald den Hebesatz B mit 180 Prozent aus, für bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Flächen liegt bei 330 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid der Gemeinde. Der Prozentsatz ist kein Marktwert des Hauses.
Quelle: IHK Nordschwarzwald; Hebesätze 2026
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr fest. Fällig ist sie in vier Raten: am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Den ganzen Jahresbetrag können Sie auf Antrag schon am 1. Juli in einer Summe zahlen. Verkaufsabreden im Kaufvertrag ändern diese Termine gegenüber der Gemeinde nicht.
Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Grundsteuer festsetzen
Das Grundbuch für beide Ortsteile führt das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Maulbronn. Eingetragen sind die Grundstücke in Königsbach und in Stein. Die Anschrift ist Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn. Geöffnet ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, Telefon 07043 9578-0. Einen Ausdruck beantragen Sie online beim Justizdienst des Landes. Das Nachlassgericht sitzt nicht in Maulbronn, sondern beim Amtsgericht Pforzheim.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirk
Am 29. Januar 2026 hat die Gemeinde den Start der kommunalen Wärmeplanung gemeldet. Einen Plan mit Gebieten für Wärmenetze oder für einzelne Heizungen legt diese Meldung nicht vor. Für Gemeinden bis 100.000 Einwohner läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028. Vor Sanierung oder Neubau fragen Sie im Rathaus nach dem aktuellen Stand. Die Solarpflicht des Landes für Neubau und eine wesentliche Dachsanierung steht im Abschnitt zum Bundesland.
Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Wärmeplanung StartQuelle: UM BW; Wärmeplan Frist
Einen einzelnen Bodenrichtwert für die ganze Gemeinde gibt es nicht. Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis veröffentlicht getrennte Karten für Königsbach und für Stein. Die Liste trägt den Stichtag 1. Januar 2025. Kostenlos sehen Sie die Zonen im Landesportal für Bodenrichtwerte (BORIS-BW). Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstelle in Mühlacker, Bahnhofstraße 13, kostet mindestens 25 Euro.
Quelle: Gutachterausschuss Enzkreis; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwertportalQuelle: Gutachterausschuss Enzkreis; Auskunft Gebühr
Der Kämpfelbach ist als Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko geführt. Der Abschnitt beginnt in Königsbach-Stein und endet an der Mündung in die Pfinz. Ob Ihr Flurstück in der Überflutungsfläche liegt, zeigt die Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Umwelt. Nicht jede Straße in der Gemeinde ist betroffen. Vor dem Kauf prüfen Sie die Karte für die konkrete Adresse.
Quelle: Regierungspräsidium; Kämpfelbach RisikoQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarte
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Für 2026 liegt die Grundsteuer B bei 180 Prozent und die Grundsteuer A bei 330 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025. Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke, Grundsteuer A land- und forstwirtschaftliche Flächen. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid. Der Hebesatz ist kein Marktwert.
Quelle: IHK Nordschwarzwald; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Grundsteuer festsetzen
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr fest. Die vier Raten sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Den ganzen Betrag können Sie auf Antrag am 1. Juli zahlen. Eine Absprache im Kaufvertrag wirkt nur zwischen den Vertragsparteien, nicht gegenüber der Gemeinde.
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Maulbronn, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn. Es führt die Gemarkungen Königsbach und Stein, also die Grundbuchbezirke der beiden Ortsteile. Geöffnet ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr. Einen Ausdruck beantragen Sie online bei der Justiz. Das Nachlassgericht sitzt beim Amtsgericht Pforzheim.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirk
Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. Der Satz steht im Abschnitt Bundesland Baden-Württemberg: 5,0 Prozent. Dazu kommen Notar und Grundbuch. Deren Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und dem Kostenrecht, nicht nach einem festen Satz der Gemeinde.
Einen Wert für die ganze Gemeinde gibt es nicht. Der Gutachterausschuss im Enzkreis veröffentlicht getrennte Karten für Königsbach und für Stein, Liste zum Stichtag 1. Januar 2025. Kostenlos sehen Sie die Zonen im Landesportal für Bodenrichtwerte (BORIS-BW). Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstelle in Mühlacker kostet mindestens 25 Euro.
Quelle: Gutachterausschuss Enzkreis; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwertportalQuelle: Gutachterausschuss Enzkreis; Auskunft Gebühr
Die Gemeinde hat am 29. Januar 2026 den Start gemeldet, keinen fertigen Plan mit Netzgebieten. Für Gemeinden bis 100.000 Einwohner läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028. Die Solarpflicht für Neubau und wesentliche Dachsanierung ist Landesrecht und steht im Abschnitt zum Bundesland.
Quelle: Gemeinde Königsbach-Stein; Wärmeplanung StartQuelle: UM BW; Wärmeplan Frist
Prüfen Sie die konkrete Adresse. Der Kämpfelbach ist ab Königsbach-Stein bis zur Mündung in die Pfinz als Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko geführt. Die Hochwassergefahrenkarte zeigt, ob das Flurstück in einer Überflutungsfläche liegt. Das betrifft nicht jede Lage in der Gemeinde.
Quelle: Regierungspräsidium; Kämpfelbach RisikoQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarte
Die Grundschule in Königsbach ist die Johannes-Schoch-Schule. In Stein liegt die Heynlinschule als Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule. Gymnasium, Realschule und Förderschule sitzen am Bildungszentrum Königsbach: Lise-Meitner-Gymnasium, Willy-Brandt-Realschule und Comeniusschule.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden