1 Immobilie zum Kaufen in Heilbronn

1 Immobilie wird in Heilbronn zum Kaufen angeboten.

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In Heilbronn gibt es 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Stand: 21.07.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

In der Umgebung von Heilbronn findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Heilbronn

Wer in Heilbronn kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst später mieten.

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Welche Kaufnebenkosten und welches Grundbuchamt?

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn (Bahnhofstraße 3, Neckarturm). Die Umschreibung erfolgt erst nach Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts — also nachdem die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

Quelle: Amtsgericht Heilbronn; GrundbuchamtQuelle: Service-BW; Unbedenklichkeit GrESt

Wie greift die neue Grundsteuer?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Heilbronn bei 345 %.

Quelle: Finanzministerium BW; BodenwertmodellQuelle: Stadt Heilbronn; Grundsteuer Hebesätze

Was sagt der kommunale Wärmeplan?

Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan im Dezember 2023 beschlossen. Er benennt Eignungsgebiete für Wärmenetze und zielt auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2035 — als strategische Orientierung ohne Anschlusszwang. Konkrete Netzfragen richten Sie an die Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) bzw. die Wärmegesellschaft Heilbronn.

Quelle: Stadt Heilbronn; Wärmeplanung

Häufige Fragen zum Kaufen in Heilbronn

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Heilbronn?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Was zahlt man beim Immobilienkauf an Steuer?

In Baden-Württemberg — und damit in Heilbronn — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Zuständig ist das Finanzamt Heilbronn. Ohne gezahlte Steuer stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus; dann darf das Grundbuchamt nicht umschreiben.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich mit Maklercourtage rechnen?

Zur Grunderwerbsteuer (5 %) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein; die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den beauftragten Leistungen ab.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Heilbronn?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wohin wende ich mich bei Grundbucheintragungen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn, Bahnhofstraße 3 (Neckarturm), 74072 Heilbronn. Persönliche Vorsprache nur nach Termin; die eigentliche Eigentumsumschreibung steuert in der Regel Ihr Notar.

Quelle: Amtsgericht Heilbronn; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Heilbronn?
  • Welches Modell gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Für die Grundsteuer B gilt seit dem 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform) der Hebesatz 345 %. Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert) — ausdrücklich kein Verkaufspreis- oder Marktwert-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Heilbronn; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung beim Kauf?
  • Gibt es Fernwärme-Ausbau in Heilbronn?

Der kommunale Wärmeplan (Gemeinderat Dezember 2023) markiert Eignungsgebiete für Wärmenetze und zielt auf treibhausgasneutrale Wärme bis 2035. Er ist Orientierung ohne Anschlusszwang. Ob Ihr Gebäude in einem Ausbaugebiet liegt, klären Sie bei der HNVG bzw. der Wärmegesellschaft Heilbronn.

Quelle: Stadt Heilbronn; Wärmeplanung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Heilbronn?
  • Wie hängen Bodenrichtwert und Grundsteuer zusammen?
  • Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?

Bodenrichtwerte ermittelt der örtliche Gutachterausschuss; sie fließen in Baden-Württemberg in die Grundsteuerbewertung (Bodenwertmodell) ein. Für Kaufentscheidungen nutzen Sie die öffentlich einsehbaren Bodenrichtwertinformationen (z. B. über BORIS-BW / Landesportal) und vergleichen Zonen — das ist keine Verkehrswertgutachten-Ersatz.

Quelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwerte

  • Was kostet Bewohnerparken nach dem Kauf?
  • Brauche ich als Eigentümer einen Parkausweis?
  • Ab wann steigen die Bewohnerparkgebühren?

Ohne eigenen Stellplatz brauchen Sie in Bewohnerparkzonen denselben Ausweis wie Mieter. Bis Ende 2026 kostet er in der Regel 30,70 €/Jahr; ab dem 1. Januar 2027120 € (12 Monate) bzw. 60 € (6 Monate).

Quelle: Stadt Heilbronn; BewohnerparkenQuelle: Stadt Heilbronn; Parkgebühren 2027

  • Welche Kita-Regeln gelten für Kaufinteressierte mit Kindern?
  • Ist die Kita ab drei Jahren beitragsfrei?
  • Was kostet Verpflegung zusätzlich?

Mit Wohnsitz in Heilbronn ist die Betreuung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Essen und Sonderleistungen bleiben kostenpflichtig. Für unter Dreijährige gelten Entgelttabellen bzw. Individualberechnung über das Amt für Familie, Jugend und Senioren.

Quelle: Stadt Heilbronn; Kita Gebühren

  • Gilt beim Weitervermieten die Mietpreisbremse?
  • Welche Mieterschutzregeln gelten für Vermieter?
  • Gibt es eine Kappungsgrenze bei Bestandsmieten?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Heilbronn die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen) und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren im Bestand — zunächst bis Ende 2026. Orientierung: qualifizierter Mietspiegel ab 01.08.2026.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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