Fachwerkjuwel, saniert, vermietet, mit Ausbaureserve in DG und Nebengebäude.


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Leingarten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Axel Muth Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, Arbeit als zertifizierter Immobiliengutachter, Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Leingarten kauft, trägt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) den kommunalen Hebesatz der Grundsteuer B von 240 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Leingarten; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn, Bahnhofstraße 3 (Neckarturm). Leingarten gehört zu dessen Grundbuchamtsbezirken. Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse; unbeglaubigte und beglaubigte Ausdrucke sind gebührenpflichtig. Die aktuelle Zuordnung prüfen Sie im Orts-/Gerichtsverzeichnis.
Quelle: Amtsgericht Heilbronn; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Heilbronn; Grundbuchbezirke
Leingarten erstellt die kommunale Wärmeplanung freiwillig mit Schwaigern (Auftraggeberin) und Massenbachhausen; fachlich erarbeitet GEO DATA GmbH die Unterlagen. Bestands- und Potenzialanalyse sowie große Teile des Zielszenarios liegen vor, die Eignungsprüfung ist ergänzt. Aus den Steckbriefen folgt kein Anschluss- oder Austauschzwang. Die Bürgerbeteiligung zur Offenlage endete am 15. Juli 2026; der Plan wird noch finalisiert.
Quelle: Stadt Leingarten; Kommunale Wärmeplanung
Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer recherchieren Sie kostenlos in BORIS-BW (Umschalter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“). Der Richtwert ist ein Zonendurchschnitt, kein Verkaufspreis. Ab 2026 gelten Trinkwasser 2,24 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), Schmutzwasser 1,92 €/m³ und Niederschlagswasser 0,54 €/m².
Quelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte Grundsteuer BQuelle: Stadt Leingarten; Wasser Abwasser
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Für die Grundsteuer B (neue Grundsteuer ab 2025) beträgt der Hebesatz 240 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz — den Jahresbetrag zeigt Ihr Bescheid. Das Landesmodell (modifiziertes Bodenwertmodell) steht im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Leingarten; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ
Die Grunderwerbsteuer beträgt landesweit 5 % — Details stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gebührenordnung sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung.
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn, Bahnhofstraße 3 (Neckarturm). Leingarten ist dort als Grundbuchamtsbezirk geführt. Ausdrucke beantragen Sie beim Amtsgericht; die aktuelle Zuordnung prüfen Sie im Justizportal.
Quelle: Amtsgericht Heilbronn; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Heilbronn; Grundbuchbezirke
Öffentliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS-BW. Für die neue Grundsteuer schalten Sie auf „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ um. Der Wert ist ein Zonendurchschnitt, kein Verkaufspreis und kein Marktwert Ihres Grundstücks.
Ein fertiger Wärmeplan mit Anschlusszwang liegt nicht vor. Leingarten plant freiwillig mit Schwaigern und Massenbachhausen; die Eignungsprüfung ordnet Gebiete grob (Netz vs. dezentral) ein, ohne Verpflichtung zum Heizungstausch. Die Steckbrief-Offenlage endete am 15. Juli 2026.
Landesprogramme (u. a. Wohnungsbau BW / L-Bank Z15) gelten landesweit — siehe Bundesland-Block. Ob Ihr Vorhaben die Einkommens- und Nutzungsgrenzen erfüllt, prüfen Sie bei der L-Bank bzw. der Bewilligungsstelle.
Quelle: Land BW; EigentumsförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen
Die S4 hält vier Mal im Stadtgebiet (West, Mitte, Bahnhof, Ost). Seit dem 15. Juni 2025 fährt sie in der Hauptverkehrszeit im Viertelstundentakt nach Heilbronn; der RE 45 hält ebenfalls und verbindet Richtung Karlsruhe. Es gilt der HNV-Tarif.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten Trinkwasser 2,24 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), Schmutzwasser 1,92 €/m³ und Niederschlagswasser 0,54 €/m². Die aktuellen Sätze stehen auf der Gebührenseite der Stadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden