Immobilien zum Kaufen in Limburgerhof

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Das Wichtigste zum Kaufen in Limburgerhof

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Limburgerhof im Haushalt 2026 die Grundsteuer B auf 540 % und die Grundsteuer A auf 430 %. Zusätzlich zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 1. Januar 2026 den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag von 0,1394 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche. Die landesweite Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Hebesatz Haushalt 2026Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Straßenausbaubeitrag 2026

Was bedeutet der Wärmeplan für den Heizungskauf?

Die Gemeinde prüft Wärmenetze nur in zwei Korridoren: Zentrum (unter anderem Von-Denis-Straße und nördliche Speyerer Straße) und Mühlweg (zwischen Domholzschule und Seniorenwohnheim St. Bonifatius). Außerhalb dieser Gebiete bleibt die Versorgung dezentral. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Abschlussbericht und die Steckbriefe der Versorgungsgebiete.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Wärmeplan Eignungsgebiete

Wo liegt das Grundbuch — und wer setzt den Messbetrag?

Zuständig für Limburgerhof ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein (Wittelsbachstraße 10). Den Grundsteuerwert und Messbetrag setzt das Finanzamt Speyer/Germersheim; die Gemeinde erstellt daraus den Folgebescheid mit dem Hebesatz. Widersprüche zum Messbetrag gehören ans Finanzamt, Fragen zu Hebesatz und Zahlung an die Gemeindeverwaltung.

Quelle: Rhein-Pfalz-Kreis; Grundbuchamt LudwigshafenQuelle: Gemeinde Limburgerhof; Grundsteuer Zuständigkeiten

Welche Abwasser-Sätze gelten 2026?

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung setzt für 2026 die Schmutzwassergebühr auf 2,08 € je Kubikmeter und den wiederkehrenden Niederschlagswasserbeitrag auf 0,58 € je Quadratmeter. Einmalbeiträge für Schmutz-, Oberflächen- und Straßenentwässerung stehen in derselben Haushaltssatzung. Die Beträge treffen Eigentümer direkt; in der Miete können sie nur umgelegt werden, wenn der Vertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Abwassergebühren 2026

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Limburgerhof

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Limburgerhof?
  • Welcher Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Erhebt die Gemeinde einen Zuschlag?

Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block: in Rheinland-Pfalz 5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Die Gemeinde erhebt keinen eigenen Aufschlag.

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer FAQ

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Limburgerhof?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten im Haushalt 2026540 % (Grundsteuer B) und 430 % (Grundsteuer A). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Für den Grundsteuerwert ist das Finanzamt Speyer/Germersheim zuständig — nicht die Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Hebesatz 2026Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Grundsteuerreform

  • Wie hoch ist der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag?
  • Ab wann gilt 0,1394 Euro je Quadratmeter?
  • Wer zahlt den WKB — Mieter oder Eigentümer?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Satz 0,1394 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche (Programm 2026–2030, Gemeindeanteil 35 %). Die Last ruht auf dem Grundstück und trifft die Eigentümerseite. Bescheide gehen voraussichtlich mit den Grundbesitzabgaben.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Straßenausbaubeitrag

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Limburgerhof?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Liegt Limburgerhof bei Speyer oder Ludwigshafen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen — nicht Speyer. Das gilt ausdrücklich für die Gemeinde Limburgerhof.

Quelle: Rhein-Pfalz-Kreis; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Limburgerhof?
  • Gibt es BORIS für den Rhein-Pfalz-Kreis?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Öffentliche Bodenrichtwerte liegen über BORIS.RLP der Gutachterausschüsse. Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein Verkehrswert und kein Kaufpreis Ihres Grundstücks. Flurstückgenau in der Karte prüfen.

Quelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem geplanten Wärmenetz?
  • Welche Eignungsgebiete nennt der Wärmeplan?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Geprüft werden das Zentrum (unter anderem Von-Denis-Straße, nördliche Speyerer Straße) und der Mühlweg. Der Rest des Gemeindegebiets ist für dezentrale Lösungen vorgesehen. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang; vor dem Kauf die Steckbriefe der Versorgungsgebiete lesen.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Wärmeplan Kauf

  • Welche Abwassergebühren gelten 2026?
  • Wie hoch ist der Niederschlagswasserbeitrag?
  • Stehen die Sätze in der Haushaltssatzung?

Für 2026: Schmutzwasser 2,08 € je Kubikmeter, wiederkehrender Niederschlagswasserbeitrag 0,58 € je Quadratmeter. Einmalbeiträge für Schmutz-, Oberflächen- und Straßenentwässerung stehen in der Haushaltssatzung. Das trifft Eigentümer; eine Umlage auf Mieter nur bei vertraglicher Vereinbarung.

Quelle: Gemeinde Limburgerhof; Abwasser 2026

  • Welche Eigentumsförderung gibt es in Limburgerhof?
  • Hilft die ISB beim Kauf?
  • Gibt es eine Gemeinde-eigene Kaufeigenheim-Förderung?

Landesprogramme der Investitions- und Strukturbank (ISB) für selbst genutztes Eigentum gelten auch hier — siehe Bundesland-Block (Einkommensgrenzen). Eine zusätzliche kommunale Kaufeigenheim-Prämie der Gemeinde Limburgerhof ist nicht belegt; aktuelle Aufrufe prüfen Sie bei ISB und Gemeinde.

Quelle: Serviceportal RLP; ISB Eigentum

  • Muss ich vor dem Kauf Hochwasser prüfen?
  • Reicht die Ortslage als Aussage?
  • Wo liegt die HQ100-Karte?

Ja — flurstückgenau im Wasserportal Rheinland-Pfalz (gesetzliche Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten, etwa HQ100). Eine pauschale Ortsaussage ersetzt die Karte nicht.

Quelle: Wasserportal RLP; Hochwasser prüfen

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