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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Offenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Immobilienkauf in Offenburg fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — dazu typischerweise Notar- und Grundbuchkosten. Für Mietobjekte im Stadtgebiet gelten parallel Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026).
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Seit der Reform (Erhebung ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell. Der Hebesatz der Stadt für Grundsteuer B liegt bei 335 %, für Grundsteuer A bei 370 % (beschlossen am 18. November 2024). Das Finanzamt liefert den Messbetrag; die Stadt setzt den Jahresbescheid. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Offenburg; GrundsteuerQuelle: Stadt Offenburg; Hebesatz B
Zuständig für alle Offenburger Gemarkungen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern (Rathausplatz 4). Die Eigentumsumschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus.
Quelle: Stadt Offenburg; Grundbuchamt Achern
Die kommunale Wärmeplanung (Januar 2024) und der Fernwärmeausbau der Wärmeversorgung Offenburg zeigen bevorzugte Versorgungswege bis 2040 — ohne Anschlusszwang. Entlang der Kinzig prüfen Sie vor dem Kauf die landesweiten Hochwassergefahrenkarten (UDO/LUBW) punktgenau für das Grundstück.
Quelle: Stadt Offenburg; WärmeplanungQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Neben den 5 % Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Die genauen Beträge hängen vom Kaufpreis und dem Beurkundungsumfang ab.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern) — für alle Gemarkungen der Stadt Offenburg. Die Stadt selbst erteilt keine Grundbuchauskunft.
Für die neue Grundsteuer (Erhebung ab 1. Januar 2025) liegt der Hebesatz B bei 335 %, Hebesatz A bei 370 % (Gemeinderat 18. November 2024). Baden-Württemberg bewertet über das modifizierte Bodenwertmodell (Bodenrichtwert und Fläche — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest.
Quelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer Berechnung
Ja, es gibt eine kommunale Wärmeplanung (veröffentlicht Januar 2024) mit Ziel klimaneutraler Wärme bis 2040. Die Wärmeversorgung Offenburg baut Fernwärme aus; einen Anschlusszwang gibt es nicht. Für die Lage Ihres Objekts lohnt der Blick in Plan und Geodatenportal.
Quelle: Stadt Offenburg; WärmeplanungQuelle: Wärmeversorgung Offenburg; Fernwärme FAQ
Das hängt vom Flurstück ab. Nutzen Sie die landesweiten Hochwassergefahrenkarten (UDO/LUBW) und prüfen Sie Überflutungsflächen und -tiefen für HQ-Szenarien am konkreten Standort — besonders in Gewässernähe zur Kinzig.
Nein, es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit. Offenburg erhebt Beiträge nach Gebührenordnung ab 1. September 2025 (Beispiel ab drei Jahren: VÖ bis sechs Stunden 128 €/Monat; Essen extra). Vormerkung über den i-punkt Kinderbetreuung; Familienpass kann entlasten.
Quelle: Stadt Offenburg; i-punkt KinderbetreuungQuelle: Stadt Offenburg; Kita-Gebührenordnung
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in Offenburg (zunächst bis Ende 2026): Neuvertragsmieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Orientierung: qualifizierter Mietspiegel ab 1. Juni 2026.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Stadt Offenburg; Mietspiegel 2026
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden