Immobilien zum Kaufen in Gengenbach

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Das Wichtigste zum Kaufen in Gengenbach

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Gengenbach den Hebesatz B auf 440 v. H. und A auf 490 v. H. (Beschluss 27. November 2024 mit den Ortschaftsräten Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach; Bekanntmachung 5. Dezember 2024). Das Finanzamt Offenburg setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis. Die Mietpreisbremse gilt in Gengenbach nicht. Kaufnebenkosten und Grunderwerbsteuer stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Gengenbach; Grundsteuerreform HebesätzeQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Hukla-Areal: Teilbebauungsplan erneut ausgelegt

Auf dem früheren Hukla-Areal läuft der Bebauungsplan „HUKLA-Areal – Teilbebauungsplan 1“ (Aufstellungsbeschluss 26. Juli 2023). Nach Änderungen hat die Stadt den Entwurf erneut veröffentlicht; maßgebend ist der zeichnerische Teil vom 21. Januar 2026 (Baldauf Architekten, Stuttgart). Für die Interessentenliste gibt es ein Formular im Bürgerserviceportal. Ob und wann Parzellen vermarktet werden, entscheidet der Gemeinderat — kein fertiges Kaufangebot. Zusätzlich hat die Stadt am 10. Dezember 2025 das Köhlerpappen-Areal am Bahnhof (rund 67.000 m²) erworben: langfristige Sicherung, Betrieb bleibt vorerst, kein aktuelles Wohnverkaufsgebiet.

Quelle: Stadt Gengenbach; Bebauungsplan HuklaQuelle: Stadt Gengenbach; Hukla InteressentenlisteQuelle: Stadt Gengenbach; Areal am Bahnhof

Grundbuch in Achern — Werte in BORIS

Das Grundbuch für Gengenbach führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern). Ausdrucke nicht telefonisch; schriftlich, per Fax, E-Mail oder Kontaktformular. Öffentliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS-BW; sie beschreiben den Lagewert unbebauter Grundstücke, nicht den Kaufpreis Ihres Hauses. Bei erstmaliger Erschließung kann die Stadt Erschließungsbeiträge erheben (Kommunalabgabengesetz und Satzung; kommunaler Mindestanteil fünf Prozent).

Quelle: Amtsgericht Achern; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; GrundbuchbezirkeQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Gengenbach; Erschließungsbeiträge

Finaler Wärmeplan — Kinzig im Blick

Der Wärmeplan der Stadtwerke liegt seit März 2026 als finaler Abschlussbericht vor; er erzeugt keinen Anschlusszwang. Das GEG (65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen) gilt hier spätestens ab dem 1. Juli 2028, früher nur nach Ausweisung von Versorgungsgebieten. Entlang der Kinzig prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarte (HQ100 = festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Landesweite Solarpflicht bei Neubau und wesentlicher Dachsanierung steht im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Gengenbach; WärmeplanungQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Gengenbach

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gengenbach?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform 2025?
  • Wann hat der Gemeinderat die Sätze beschlossen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 440 v. H. (sonstiges Grundvermögen) und A 490 v. H. (Land- und Forstwirtschaft). Beschluss am 27. November 2024 mit den Ortschaftsräten Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach; öffentliche Bekanntmachung am 5. Dezember 2024. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis. Verbindlich bleibt der Bescheid.

Quelle: Stadt Gengenbach; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Gengenbach?
  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 %; Details und weitere Landespunkte stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Bundesrecht sowie ggf. Maklerprovision.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Gengenbach?
  • Kann ich einen Grundbuchauszug telefonisch bestellen?
  • Welche Anschrift hat das Grundbuchamt Achern?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern, Rathausplatz 4, 77855 Achern. Einsicht und Auszug nur bei berechtigtem Interesse. Telefonische Anträge auf Ausdrucke sind ausgeschlossen; schriftlich, per Fax/E-Mail oder über das Kontaktformular der Justiz. Notarinnen reichen Eintragungen elektronisch ein.

Quelle: Amtsgericht Achern; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer in Gengenbach?
  • Gibt es schon Fernwärme mit Anschlusszwang?
  • Ab wann gilt das GEG vor Ort?

Der finale Abschlussbericht der Stadtwerke steht seit März 2026 online. Er bleibt strategisch — kein automatischer Anschlusszwang. Das GEG (65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen) gilt in Gengenbach spätestens ab dem 1. Juli 2028, früher nur nach Ausweisung von Versorgungsgebieten. Klären Sie den Stand für Ihre Lage beim Baurecht.

Quelle: Stadt Gengenbach; Wärmeplanung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Gengenbach?
  • Was ist BORIS-BW?

Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS-BW. Der Wert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert unbebauter Grundstücke, nicht den Kaufpreis Ihres Hauses. Im Landesmodell der neuen Grundsteuer fließt der Bodenrichtwert in die Bewertung ein; der kommunale Hebesatz kommt zusätzlich.

Quelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte

  • Muss ich in Gengenbach mit Hochwasser am Grundstück rechnen?
  • Was bedeutet HQ100 beim Kauf an der Kinzig?

Nicht pauschal. Die Kinzig durchquert die Stadt; die Landes-Hochwassergefahrenkarten zeigen flurstückscharf Überflutungsflächen. HQ100 gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet mit besonderen Bauregeln. Prüfen Sie Adresse oder Flurstück in der Karte, besonders in Tallagen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

  • Fallen in Gengenbach Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es Straßenausbaubeiträge?

Bei erstmaliger Erschließung kann die Stadt Erschließungsbeiträge nach Kommunalabgabengesetz und eigener Satzung erheben; die Gemeinde trägt mindestens fünf Prozent der Kosten. Straßenausbaubeiträge für den Unterhalt bestehender Straßen werden in Baden-Württemberg landesweit nicht erhoben. Die konkrete Höhe steht im Bescheid, nicht pauschal für die ganze Stadt.

Quelle: Stadt Gengenbach; Erschließungsbeiträge

  • Kann ich auf dem Hukla-Areal schon ein Grundstück kaufen?
  • Wo trage ich mich für die Interessentenliste ein?
  • Welcher Bebauungsplan gilt?

Noch nicht als fertiges Angebot. Der Bebauungsplan „HUKLA-Areal – Teilbebauungsplan 1“ ist erneut veröffentlicht (zeichnerischer Teil vom 21. Januar 2026). Die Stadt führt eine Interessentenliste (Formular im Bürgerserviceportal). Vermarktung und Parzellen entscheidet der Gemeinderat später — das ist Planung, kein Kaufvertrag.

Quelle: Stadt Gengenbach; Bebauungsplan HuklaQuelle: Stadt Gengenbach; Hukla Interessentenliste

  • Welche Eigentumsförderung gilt für einen Kauf in Gengenbach?
  • Gibt es ein Landesdarlehen der L-Bank?

Landesweit über Wohnungsbau BW / L-Bank (u. a. Z15-Darlehen), nicht als Extra-Programm der Stadt. Voraussetzungen (u. a. Einkommen, Nutzung) prüfen Sie beim Land bzw. der Bank. Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; EigentumsförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen

  • Gilt in Gengenbach die Mietpreisbremse, wenn ich vermieten will?
  • Welche Kappung gilt für meine Bestandsmiete?

Nein zur Bremse: Gengenbach ist nicht in der Gebietskulisse. Für Bestandserhöhungen bleibt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren. Die 15-Prozent-Grenze gilt nur in den Kulisse-Kommunen (u. a. Offenburg, Lahr). Details im Bundesland-Block.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

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