Immobilien zum Mieten in Roßtal

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Das Wichtigste zum Mieten in Roßtal

Wer in Roßtal neu mietet, trifft keine 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Der Markt fehlt in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026). Mieterhöhungen im Bestand bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt — nicht auf die abgesenkten 15 % der Nachbargemeinden Oberasbach, Stein und Zirndorf. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht der Markt nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Roßtal; Ortsrecht Satzungen

WBS kommt vom Landratsamt, nicht vom Rathaus

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Mietwohnungen stellt das Landratsamt Fürth (Wohnungswesen, Im Pinderpark 2, Zirndorf) aus — wenn Sie im Landkreis gemeldet sind. Das Amt vermittelt keine Wohnung, kann aber eine Vermieterliste öffentlich geförderter Wohnungen ausgeben. Bei plötzlicher Obdachlosigkeit wenden Sie sich zuerst an den Markt.

Quelle: Landkreis Fürth; WohnberechtigungsscheinQuelle: Markt Roßtal; WBS-Antrag

Grundsteuer B nur mit Vertragsklausel

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 370 v. H. (Haushaltsjahr 2025). Vermieter dürfen die Steuer nur über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz.

Quelle: Markt Roßtal; Hebesätze 2025

Kitaplatz über Little Bird, Beitrag je Träger

Die Platzvergabe läuft zentral über das Portal Little Bird: höchstens fünf aktive Anfragen, frühestens 24 Monate vor gewünschtem Beginn. Die Beiträge setzt der jeweilige Träger; eine einheitliche Marktsatzung gibt es nicht. Beispiel katholische Kita Christkönig (Kita-Jahr 2026/2027): Kindergarten 165 € bis 225 €, Krippe 250 € bis 375 € monatlich je nach Buchungszeit. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Markt Roßtal; Kita-AnmeldungQuelle: Little Bird; Kitaportal RoßtalQuelle: Kita Franken; Elternbeiträge Christkönig

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (für Mieter nur indirekt relevant)
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur ausgewiesene Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; Hebesatz kommunal (siehe Fließtext)
  • Kita-Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat (Kindergartenalter, Stand 2026)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Roßtal

  • Gilt in Roßtal die Mietpreisbremse?
  • Steht der Markt auf der MiSchuV-Liste?
  • Gilt die Bremse im Landkreis Fürth?

Nein in Roßtal. In der Anlage zur MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis Fürth nur Oberasbach, Stein und Zirndorf. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift hier also nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Roßtal?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?

Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil Roßtal nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Ausnahmen im Einzelfall prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Gibt es in Roßtal einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat der Markt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein — der Markt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Fehlt ein Mietspiegel, muss der Vermieter eine Erhöhung nach § 558 BGB mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen. Portal-Inseratspreise ersetzen keine Vergleichsmiete.

Quelle: Markt Roßtal; Ortsrecht Satzungen

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein für Roßtal?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis Fürth?
  • Vermittelt das Rathaus eine Wohnung?

Beim Landratsamt Fürth (Wohnungswesen, Im Pinderpark 2, Zirndorf), nicht im Roßtaler Rathaus. Voraussetzung unter anderem: Wohnsitz im Landkreis und Einhaltung der Einkommensgrenzen. Das Amt vermittelt keine Wohnung, kann aber eine Vermieterliste ausgeben. Obdachlosigkeit: zuerst Heimatgemeinde.

Quelle: Landkreis Fürth; Wohnberechtigungsschein

  • Darf die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Welcher Hebesatz gilt für Mieter?
  • Was ändert die Reform ab 2025?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Roßtal der Hebesatz der Grundsteuer B von 370 v. H. (Haushaltsjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Das bayerische Flächenmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Markt Roßtal; Hebesätze 2025

  • Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Roßtal?
  • Was kostet die Krippe monatlich?
  • Gibt es eine Geschwisterermäßigung?

Eine einheitliche Marktsatzung gibt es nicht; die Beiträge setzt der Träger. Beispiel katholische Kita Christkönig (Kita-Jahr 2026/2027): Kindergarten 165 € bis 225 €, Krippe 250 € bis 375 € monatlich je nach Buchungszeit; Geschwisterermäßigung in der Krippe 90 € bzw. 125 €. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss siehe Bundesland-Block.

Quelle: Kita Franken; Elternbeiträge ChristkönigQuelle: Markt Roßtal; Kita-Anmeldung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Nürnberg?
  • Welche Bahnhöfe liegen in Roßtal?
  • Gilt der VGN-Tarif?

Über die S4 mit Halt in Roßtal und Roßtal-Wegbrücke; Tickets im VGN. Ergänzend Buslinien des Landkreises, etwa 112 nach Fürth/Zirndorf. Fahrplanänderungen prüfen Sie vor dem Umzugstag.

Quelle: VGN; LinienfahrpläneQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Roßtal

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