Architektur trifft Natur – moderner Bungalow auf großzügigem Grundstück in Stukenbrock!









In Schloß Holte-Stukenbrock gibt es 5 Häuser und 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Häuser sind bezogen auf den m²-Preis im Durchschnitt ca. 20 % günstiger als Eigentumswohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.594 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 24 % günstiger pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 23.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
SMK Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, IHK-Sachkundenachweis, Arbeit als zertifizierter Immobiliengutachter, Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Schloß Holte-Stukenbrock kauft, plant vor allem die laufenden Eigentümerkosten: Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz für Grundsteuer B bei 310 %, für Grundsteuer A bei 145 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell, kein Verkaufspreis); die Stadt den Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer Service
Das Grundbuch für Schloß Holte-Stukenbrock führt das Amtsgericht Bielefeld. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bodenrichtwerte setzt der Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh — amtlich und kostenfrei über BORIS-NRW. Der Richtwert ist ein zonaler Lagewert, kein Kaufpreis Ihres konkreten Grundstücks. Katasterauszüge bestellen Sie beim Kreis Gütersloh.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundbuch und BodenrichtwerteQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen. Bis spätestens 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden; im Vordergrund stehen dezentrale Lösungen — vor allem Wärmepumpen. Wärmenetze kommen nur in wenigen Teilbereichen infrage. Der Plan ist strategische Orientierung ohne Anschlusszwang. Konkrete Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen — prüfen Sie Lage und Energieträger Ihres Objekts separat.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Wärmeplanung Endbericht
Ja. Die Stadt stellt Starkregenkarten für ein 30- und ein 100-jährliches Ereignis bereit und verweist auf Landes-Hochwasserkarten. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, klären Sie fallbezogen — das beeinflusst Versicherung und Vorsorge. Parallel gilt beim Mieten vor Ort keine Mietpreisbremse (Stadt nicht in der MietSchVO); für Käufer zählt das vor allem, wenn Sie später vermieten wollen.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; StarkregenQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Schloß Holte-Stukenbrock — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung. Details und Quellen stehen auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und dem Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde.
Das Grundbuch für Schloß Holte-Stukenbrock wird beim Amtsgericht Bielefeld geführt. Die Stadt verweist darauf ausdrücklich in ihrer Bauberatung; Katasterauszüge bestellen Sie beim Kreis Gütersloh.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundbuchzuständigkeit
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B liegt der Hebesatz bei 310 %, für Grundsteuer A bei 145 %. Fragen zum Messbetrag richten Sie an das Finanzamt Wiedenbrück.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Grundsteuer Service
Bodenrichtwerte gibt der Gutachterausschuss des Kreises Gütersloh bekannt. Amtlich und kostenfrei recherchieren Sie über BORIS-NRW. Der Richtwert ist ein zonaler Lagewert — kein Kaufpreis Ihres konkreten Grundstücks.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Bodenrichtwerte HinweisQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen: bis 2045 klimaneutrale Wärme, Schwerpunkt dezentrale Lösungen (Wärmepumpen); Netze nur in wenigen Teilbereichen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock; Wärmeplanung Endbericht
Ja — die Stadt stellt Starkregenkarten für ein 30- und ein 100-jährliches Ereignis bereit. Ergänzend gibt es Landes-Hochwasserkarten. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, klären Sie fallbezogen.
Es gilt die Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh; die Stadt zieht die Beiträge ein. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung und gleichzeitig betreute Geschwister sind in der Regel beitragsfrei. Anmeldung über KIVAN; Essensgeld an den Träger.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden