Immobilien zum Kaufen in Alsfeld

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63 Objekte
Louisenstraße 133, 61348 Bad Homburg vor der Höhe

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Das Wichtigste zum Kaufen in Alsfeld

Wer in Alsfeld kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — für vermietete Kaufobjekte bleibt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % maßgeblich.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Haufe; Mietpreisbremse Hessen

Welche Kaufnebenkosten und welches Hessengeld?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; Maklerprovisionen richten sich nach den bundesweiten Regeln. Für den erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ab Beurkundung 1. März 2024 kann das Land das Hessengeld gewähren (Zuschuss zur gezahlten GrESt, u. a. 10.000 € je Erwerber, max. 20.000 €, plus 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die gezahlte Steuer). Antrag über die WIBank.

Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche und Lagefaktor — kein aktueller Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab Haushaltsjahr 2025 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 368,71 % (Grundsteuer A: 336,92 %), beschlossen am 7. November 2024.

Quelle: Oberhessen-Live; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren

Wohin mit Grundbuch und Wärmeplan?

Zuständig für das Grundbuch ist das Amtsgericht Alsfeld (Landgraf-Hermann-Straße 1). Bodenrichtwerte lesen Sie kostenfrei in BORIS Hessen. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt liefert Orientierung zu möglichen Wärmenetzen und dezentralen Lösungen — ohne Sofortpflicht zum Heizungstausch.

Quelle: Amtsgericht Alsfeld; GrundbuchQuelle: HVBG Hessen; BORIS BodenrichtwerteQuelle: Stadt Alsfeld; Wärmeplanung

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Alsfeld

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Alsfeld?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Hessen?
  • Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Für Grundstücke in Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein. Planen Sie die Steuer als Eigenkapital ein.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Kaufnebenkosten Kontext

  • Gibt es Hessengeld beim Ersterwerb in Alsfeld?
  • Wie hoch ist der Zuschuss zur Grunderwerbsteuer?
  • Ab welchem Kaufdatum gilt das Hessengeld?

Ja, unter den Landesvoraussetzungen: erstmaliger, grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen mit Beurkundung ab dem 1. März 2024. Das Hessengeld beträgt u. a. 10.000 € je Erwerber (höchstens 20.000 €) sowie 5.000 € je Kind unter 18 Jahren — maximal bis zur gezahlten Grunderwerbsteuer. Antrag digital über die WIBank.

Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Alsfeld?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Alsfeld, Landgraf-Hermann-Straße 1, 36304 Alsfeld. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge an das Grundbuchamt. Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen. Für einfache Auszüge nennt das Gericht u. a. eine Gebühr von 10 €.

Quelle: Amtsgericht Alsfeld; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Alsfeld?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
  • Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche und Lagefaktor — kein aktueller Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab Haushaltsjahr 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 368,71 % und für Grundsteuer A 336,92 % (Beschluss vom 7. November 2024).

Quelle: Oberhessen-Live; HebesatzsatzungQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Alsfeld?
  • Was ist BORIS Hessen?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte sind in Hessen kostenfrei über BORIS Hessen (Geoportal) abrufbar — per Adresse oder Karte. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone, kein Kaufpreis Ihres Objekts. Im hessischen Flächen-Faktor-Verfahren dient er zudem als Lageindikator für die Grundsteuer.

Quelle: HVBG Hessen; BORIS

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es Fernwärmegebiete in Alsfeld?
  • Muss ich die Heizung sofort tauschen?

Die Stadt Alsfeld arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Bestandsanalyse, Potenziale und eine Wärmewendestrategie vorgestellt. Der Plan zeigt mögliche Entwicklungsrichtungen (u. a. Nahwärme, Wärmepumpen, Effizienz) — er ist keine Sofortpflicht zum Heizungstausch. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf die städtischen Unterlagen und auf Förderungen für Sanierung.

Quelle: Stadt Alsfeld; Wärmeplanung

  • Was sollten Familien beim Kauf in Alsfeld zur Kita wissen?
  • Kita-Beiträge und Busgebühr für Eigentümer-Familien?

Ü3-Betreuung bis sechs Stunden ist in Hessen beitragsfrei; längere städtische Module und der Kita-Bus in die Ortsteile Berfa, Angenrod und Leusel (30 €/Monat) bleiben Kostenfaktoren im Familienbudget. Prüfen Sie vor dem Kauf die Erreichbarkeit der gewünschten Einrichtung — vor allem in den Ortsteilen.

Quelle: Stadt Alsfeld; Kita-Gebühren

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