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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bönen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Bönen steht nicht unter der Mietpreisbremse der MietSchVO NRW. Bei Bestandsmieten gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — Erhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel ab 1. Januar 2026.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Gemeinde Bönen; Mietspiegel 2026
Ohne Mietpreisbremse gibt es keine gesetzliche Deckelung auf 10 % über der Vergleichsmiete. Nutzen Sie den PDF-Mietspiegel der Gemeinde und den Mietspiegel-Rechner des Kreises Unna, um Baujahr, Ausstattung und Wohnlage mit der geforderten Nettokaltmiete abzugleichen. Der Spiegel gilt bis 31. Dezember 2027 und erfasst nicht preisgebundenen Wohnraum; Sozialwohnungen folgen eigenen Regeln.
Datengrundlage des Spiegels ist eine Vermieterbefragung (Stand Juli 2025), wissenschaftlich ausgewertet durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. So haben Sie bei Verhandlungen und Erhöhungsverlangen einen amtlich anerkannten Maßstab — auch wenn die Bremse hier nicht greift.
Quelle: Gemeinde Bönen; Mietspiegel-Rechner
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wer in Bönen wohnt oder dort eine geförderte Wohnung gefunden hat, stellt den Antrag beim Kreis Unna — nicht allein im Rathaus. Voraussetzung sind unter anderem die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW; der allgemeine WBS gilt ein Jahr landesweit in NRW. Die Gemeinde verweist im Behördenwegweiser auf denselben Anlaufpunkt.
Quelle: Kreis Unna; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Bönen; WBS-Hinweis
Kita-Elternbeiträge setzt der Kreis Unna sozial gestaffelt fest; die beiden letzten Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei. Die kommunale Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B liegt bei 992 % (neue Grundsteuer, wertabhängiges Bundesmodell); Ihre Abrechnung folgt dem Bescheid und der Umlageklausel.
Quelle: Familienportal NRW; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Bönen; Grundsteuer Hebesatz
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Bönen gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Es gibt daher keine Mietpreisbremse, die Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckelt.
Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — nicht die abgesenkte 15-%-Grenze der MietSchVO. Erhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten; Orientierung: qualifizierter Mietspiegel.
Quelle: Land NRW; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Bönen; Mietspiegel
Ja. Die Gemeinde gibt einen qualifizierten Mietspiegel heraus, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Laufzeit bis 31. Dezember 2027). Download auf der Gemeindewebsite; der Kreis Unna stellt zudem einen Online-Rechner bereit.
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge für Bönen stellt der Kreis Unna, wenn Sie dort wohnen oder eine geförderte Wohnung gefunden haben. Voraussetzung: Einkommensgrenzen nach WFNG NRW; der allgemeine WBS gilt ein Jahr in ganz NRW.
Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 992 % (neue Grundsteuer, wertabhängiges Bundesmodell). Die Höhe Ihrer Abrechnung folgt dem Bescheid und der Umlagevereinbarung.
Beiträge setzt der Kreis Unna sozial gestaffelt fest. Die zwei letzten Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei; Geschwister ab dem zweiten Kind ebenfalls. Verpflegung kann gesondert anfallen.
Quelle: Familienportal NRW; Kita-BeiträgeQuelle: Kreis Unna; Kindertagesbetreuung
RE 7 und RE 13 am Bahnhof Bönen sowie der Haltepunkt Nordbögge decken die Schiene ab; die VKU bedient den Busverkehr. Seit Mai 2026 gilt der neue Nahverkehrsplan mit direkteren Linien u. a. nach Kamen und Bergkamen.
Informationen zu Wohnberechtigung und gefördertem Wohnraum bündelt der Kreis Unna (Wohnungswesen). Die Gemeinde Bönen verweist im Behördenwegweiser auf denselben Anlaufpunkt und stellt Formulare zum WBS bereit.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden