Immobilien zum Mieten in Lünen

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Das Wichtigste zum Mieten in Lünen

Seit dem 1. März 2025 gilt die erweiterte MietSchVO NRW — Lünen gehört nicht dazu. Neuvertragsmieten unterliegen hier keiner landesrechtlichen 10-%-Grenze; Erhöhungen im Bestand sind auf 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt. Grunderwerbsteuer (6,5 % in NRW) betrifft Sie nur beim Kauf.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der qualifizierte Mietspiegel Lünen gilt ab dem 1. Juli 2026. Auf der Stadtseite finden Sie einen Online-Rechner und die Broschüre (Stand 03.07.2026, V2). Er dient als Orientierung bei Neuabschluss und bei Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete — ohne die verschärfte MietSchVO-Kulisse.

Quelle: Stadt Lünen; Mietspiegel 2026

Wie beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das Team Wohnen der Stadt Lünen stellt nach Einkommensprüfung einen allgemeinen WBS (gültig in NRW) oder einen gezielten WBS aus; Gültigkeit jeweils ein Jahr. Stellen Sie den Antrag vor Unterzeichnung des Mietvertrags; die Verwaltungsgebühr liegt bei 10 € (allgemein) bzw. 10–20 € (gezielt).

Quelle: Stadt Lünen; Wohnberechtigungsschein

Brauchen Mieter einen Bewohnerparkausweis?

In ausgewiesenen Zonen (u. a. Innenstadtstraßen und Seepark Horstmar) ist längeres Parken nur mit Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Ausweis garantiert keinen freien Stellplatz. Die Gebühr liegt je nach Zone bei rund 30,70–31,50 €; am Seepark Horstmar gelten eigene Sätze (kennzeichenbezogen 10 €, Besucher 5 €).

Quelle: Stadt Lünen; Bewohnerparken

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Lünen

  • Gilt in Lünen die Mietpreisbremse?
  • Ist Lünen in der MietSchVO NRW?
  • Begrenzt NRW die Neuvertragsmiete in Lünen?

Nein. Lünen gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Damit gilt hier keine landesrechtliche Mietpreisbremse (Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss). Nachbarstadt Dortmund ist dagegen erfasst.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Lünen?
  • Dürfen Vermieter die Miete um 20 Prozent in drei Jahren erhöhen?
  • Gibt es die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesgesetzliche Regel: höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % greift nur in MietSchVO-Gebieten — und Lünen ist keines.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Lünen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Lüner Mietspiegel qualifiziert?
  • Ab wann gilt der Mietspiegel 2026?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Lünen gilt ab dem 1. Juli 2026. Auf luenen.de stehen ein Online-Rechner und die Broschüre (Stand 03.07.2026, V2) bereit.

Quelle: Stadt Lünen; Mietspiegel 2026

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Lünen?
  • Wo stellt das Team Wohnen den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Was kostet der WBS in Lünen?

Für Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das Team Wohnen der Stadt prüft das Haushaltseinkommen und stellt einen allgemeinen (NRW-weit) oder gezielten WBS aus (jeweils ein Jahr gültig). Antrag vor Mietvertragsunterzeichnung; Gebühr 10 € bzw. 10–20 €.

Quelle: Stadt Lünen; Wohnberechtigungsschein

  • Wie wirkt die Grundsteuer auf meine Nebenkosten in Lünen?
  • Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für Wohngrundstücke?

Die Grundsteuer B kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Lünen ein einheitlicher Hebesatz B von 900 % (ab 1. Januar 2026, wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Lünen; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Lünen?
  • Brauche ich als Mieter einen Anwohnerparkausweis?
  • Gilt der Ausweis auch am Seepark Horstmar?

In ausgewiesenen Zonen ja — auch als Mieter mit Meldeadresse vor Ort. Gebühren: rund 30,70–31,50 € je Zone; Seepark Horstmar separat (10 € kennzeichenbezogen, 5 € Besucher). Kein Anspruch auf einen freien Platz.

Quelle: Stadt Lünen; Bewohnerparken

  • Welche Kita-Beitragsregeln gelten für Mieter-Familien in Lünen?
  • Ab wann ist die Kita vor der Einschulung beitragsfrei?
  • Wo liegen die Beitragsbescheide (webKita)?

Elternbeiträge sind einkommens- und betreuungsabhängig (städtische Satzung). Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind in NRW in öffentlich geförderter Betreuung in der Regel beitragsfrei. Bescheide stellt die Stadt digital über das webKita-Portal bereit.

Quelle: Stadt Lünen; ElternbeitragssatzungQuelle: Familienportal NRW; Kita Beitragsfreiheit

  • Wie gut komme ich als Mieter per Bahn nach Dortmund?
  • Welche Linie heißt Der Lüner?
  • Wie lange dauert die Fahrt Lünen–Dortmund?

Vom Hauptbahnhof bringen Sie RB 50 („Der Lüner“) und RB 51 in rund 15 Minuten nach Dortmund Hbf. Tickets und Auskunft laufen über die regionalen Verbund- und NRW-Tarife.

Quelle: VRR; Bahnlinien RB50 RB51

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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