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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Werne – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Werne ein qualifizierter Mietspiegel (Laufzeit bis 31. Dezember 2027), erarbeitet vom Gutachterausschuss im Kreis Unna. Er liefert die ortsübliche Nettokaltmiete als Maßstab für Mieterhöhungen und als Orientierung bei Neuverträgen — auch ohne Mietpreisbremse. PDF und Online-Rechner finden Sie über den Kreis Unna bzw. GARS NRW.
Quelle: Gutachterausschuss Kreis Unna; Mietspiegel WerneQuelle: Kreis Unna; Mietspiegelrechner
Nein zur Mietpreisbremse: Werne steht nicht auf der Kommunenliste der MietSchVO NRW. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Im Bestand gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren; die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung greift hier nicht. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel nicht überschreiten.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen oder künftig wohnen wollen — in Werne über die Stadtverwaltung. Ob Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenzen einhält und welche Unterlagen nötig sind, klären Sie mit der zuständigen Stelle; landesweite Hinweise bietet das Bauministerium NRW.
Quelle: Land NRW; Wohnberechtigungsschein
Elternbeiträge setzt die Stadt einkommens- und betreuungsabhängig fest. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung sind in NRW nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Regel beitragsfrei, unabhängig vom Einkommen; Verpflegung bleibt extra. Vormerkung und Platzwahl laufen über das Eltern-Portal der Stadt. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; der Hebesatz B der Stadt liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 1.025 % (Ratsbeschluss 18. März 2026).
Quelle: Familienportal NRW; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Werne; KindertagesstättenQuelle: Stadt Werne; Grundsteuer Hebesatz
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Werne gehört nicht zu den Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Es gibt daher keine landesweite Mietpreisbremse, die Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in Kommunen der MietSchVO NRW — dazu zählt Werne nicht. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Werne (bis 31. Dezember 2027), erstellt vom Gutachterausschuss im Kreis Unna. PDF und Online-Rechner sind über Kreis Unna bzw. GARS NRW erreichbar.
Quelle: Gutachterausschuss Kreis Unna; Mietspiegel WerneQuelle: Kreis Unna; Mietspiegelrechner
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen oder künftig wohnen wollen — in Werne bei der Stadtverwaltung. Einkommensgrenzen und Unterlagen richten sich nach Landesrecht NRW.
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) beträgt der Hebesatz B der Stadt ab dem 1. Januar 20261.025 %. Die Höhe im Einzelfall ergibt sich aus dem Bescheid des Eigentümers.
Beiträge richtet die Stadt nach Einkommen und Betreuungsumfang. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung sind landesweit in NRW in der Regel beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Plätze vormerken Sie über das Eltern-Portal der Stadt.
Quelle: Familienportal NRW; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Werne; Kindertagesstätten
Vom Bahnhof Werne (a. d. Lippe) fährt die RB 50 Richtung Dortmund und Münster. Für lokale Buslinien und Tickets nutzen Sie die Auskunft der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna bzw. den WestfalenTarif.
Auf mehreren Innenstadt-Parkplätzen sind die ersten drei Stunden kostenlos mit Parkschein, danach 1 €/Stunde; andere Plätze starten nach 30 Minuten. Gebührenpflicht Mo–Fr 8–19 Uhr und Sa 8–16 Uhr. Zahlung auch per Handyparken möglich.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden