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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Castrop-Rauxel – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Castrop-Rauxel neu mietet, trifft keine Mietpreisbremse: Die Stadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der MietSchVO NRW. Im Bestand gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Beim späteren Kauf in NRW fielen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für die Mietentscheidung zählen vor allem Mietspiegel, Wohnberechtigung und Alltagskosten.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Der einfache Mietspiegel zum Stand 1. April 2025 gibt Orientierung für Mieterhöhungen und Neuvertragsverhandlungen. PDF und Dokumentation stehen auf der Stadtseite; gedruckte Exemplare holen Sie im Rathaus am Europaplatz.
Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; MietspiegelQuelle: Stadt Castrop-Rauxel; Mietspiegel PDF 2025
Für öffentlich geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den stellt der Bereich Soziales der Stadt Castrop-Rauxel aus, wenn die Einkommensgrenzen passen. Antragsvordruck und Einkommensnachweise reichen Sie beim Wohnungswesen ein (Kontakt über die Stadtseite).
Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; Wohnberechtigungsschein
Nur wer im umschriebenen Innenstadt-Gebiet wohnt (u. a. zwischen Biesenkamp, Münsterplatz, Herner Straße und Wittener Straße), kann den Bewohnerparkausweis beantragen. Er gilt ein Jahr und kostet 30 €; ein Anspruch auf einen freien Stellplatz besteht nicht. Außerhalb dieser Zone greift die Regelung nicht.
Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Castrop-Rauxel steht nicht auf der Kommunenliste der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW) mit den 57 Gebieten angespannten Wohnungsmarkts. Die bundesrechtliche Mietpreisbremse greift hier daher nicht.
Es gilt die gesetzliche Regelkappung: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % der MietSchVO NRW gilt nur in den gelisteten Kommunen — Castrop-Rauxel gehört nicht dazu.
Ja. Zum Stand 1. April 2025 veröffentlicht die Stadt einen einfachen Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum (Fortsetzung des früheren qualifizierten Spiegels). PDF und Dokumentation stehen online; Printexemplare gibt es im Rathaus.
Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; MietspiegelQuelle: Stadt Castrop-Rauxel; Mietspiegel PDF 2025
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt der Bereich Soziales / Wohnungswesen der Stadt Castrop-Rauxel aus, wenn die Einkommensgrenzen passen. Antragsvordruck und Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sind erforderlich; Kontaktdaten stehen auf der Dienstleistungsseite.
Wenn Ihr Wohnsitz im festgelegten Innenstadt-Gebiet liegt, können Sie den Bewohnerparkausweis beantragen — 30 € für ein Jahr. Er gilt nur auf den genannten bewirtschafteten Flächen der Altstadt, nicht stadtweit, und sichert keinen festen Stellplatz.
Beiträge sind einkommensgestaffelt. Für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung. Für das zweite und jedes weitere Kind, das gleichzeitig betreut wird, entfallen die Beiträge ebenfalls; Verpflegung bleibt gesondert.
Die Grundsteuer darf nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Castrop-Rauxel für 2026 bei 870 % (neue Grundsteuer, wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Castrop-Rauxel; Grundsteuer Infos
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden