6 Whg bezugsfrei / Mehrfamilienhaus in Nymphenburg / nahe des Laimer Tors / 15


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Garching b.München – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Garching b.München kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung — bundesweit der niedrigste Ländersatz. Beim Mieten greifen seit dem 1. Januar 2026 Mietpreisbremse und 15 %-Kappung (MiSchuV bis 31. Dezember 2029); für Käufer zählt das vor allem, wenn Sie vermieten wollen.
Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer SatzQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Bayern bewertet nach der Reform (ab 2025) nach Fläche von Grundstück und Gebäude — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 gilt laut Stadtratsbeschluss vom 12. Dezember 2024 der Hebesatz Grundsteuer B mit 325 % (Grundsteuer A: 260 %).
Quelle: Stadt Garching; Grundsteuerreform HebesätzeQuelle: Stadt Garching; Grundsteuer ServiceQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Am 26. März 2026 hat der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Er skizziert den Weg zu klimaneutraler Wärme bis 2045 und hilft bei der Frage, ob eher Netzanschluss oder dezentrale Lösungen in Ihrer Lage im Vordergrund stehen — ohne automatischen Zwang allein durch den Plan.
Quelle: Stadt Garching; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Garching; Wärmeplanung Unterlagen
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht München. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der Eigentumswechsel nicht eingetragen; Notarinnen und Notare steuern den Ablauf in der Praxis.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt MünchenQuelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht München. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge in der Praxis elektronisch. Privatpersonen beantragen Auszüge nur bei berechtigtem Interesse; telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 325 %, Grundsteuer A 260 % (Stadtratsbeschluss 12. Dezember 2024).
Quelle: Stadt Garching; Hebesätze 2025Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Ja. Am 26. März 2026 hat der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt den strategischen Weg zu klimaneutraler Wärme bis 2045 und hilft Eigentümern bei der Einordnung von Netz- vs. dezentralen Optionen — ohne automatischen Anschlusszwang allein durch den Plan.
Quelle: Stadt Garching; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Garching; Wärmeplanung
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung (EBS, gültig ab 1. März 2019). Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück fällig werden, hängt von Erschließungsstand und konkretem Vorhaben ab — vor dem Kauf Lage und Bescheide prüfen, nicht pauschal rechnen.
Elternbeiträge richten sich nach Buchungszeit und städtischer Satzung (ab 1. Januar 2024) — unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum haben. Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € monatlich bis zur Einschulung; einen eigenen Antrag brauchen Eltern nicht.
Quelle: Stadt Garching; Kita-SatzungQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss
Die U6 endet am Garching-Forschungszentrum (MVV-Zone 2) und bindet Campus sowie Stadt an das Münchner Netz. Für Fahrten in die Innenstadt planen Sie den Geltungsbereich bis Zone M (häufig Ticket M–2). Das erleichtert Alltagswege ohne eigenen Parkplatz am Arbeitsort.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden