Doppelhaushälfte in Zörbig – sanierungsbedürftig, ruhig gelegen, viel Potenzial


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Sandersdorf-Brehna – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
SAW Immobilien, Oliver Schwerdtfeger bietet an: Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Beim Kauf in Sandersdorf-Brehna fallen in Sachsen-Anhalt 5 % Grunderwerbsteuer an. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt für Wohngrundstücke 2026 der Hebesatz 380 %. Eine Mietpreisbremse gibt es hier nicht — relevant, wenn Sie vermieten wollen.
Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Hebesatz 2026Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse
Sachsen-Anhalt nutzt das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Für 2026 differenzierte die Stadt: Wohngrundstücke 380 %, unbebaute Grundstücke 385 %, gewerbliche und sonstige wirtschaftliche Grundstücke 685 %. Die Jahressteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid.
Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; differenzierte HebesätzeQuelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Hebesatzsatzung
Zuständig ist das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen (u. a. für Sandersdorf-Brehna). Das Gericht führt das Grundbuch; Notarinnen und Notare reichen Eintragungsanträge ein. Ohne steuerliche Unbedenklichkeit zur Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen; Zuständigkeit
Der Stadtrat hat den interkommunalen Wärmeplan (Konvoi mit Bitterfeld-Wolfen, Raguhn-Jeßnitz, Zörbig) am 28. Januar 2026 abgelehnt — es liegt derzeit kein beschlossener Plan vor. Die Pflicht zur Wärmeplanung bis 30. Juni 2028 bleibt; der Plan selbst verpflichtet Sie nicht sofort zu einem bestimmten Heizsystem. Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei im Geodatenportal (Viewer Flurstücke/Bodenrichtwerte).
Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Wärmeplan StatusQuelle: LVermGeo Sachsen-Anhalt; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer Service
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — die genaue Höhe nennt Ihr Notar vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen (Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen) — örtlich u. a. für Sandersdorf-Brehna. Das Gericht ist zugleich Grundbuchamt; Eintragungsanträge laufen in der Praxis über den Notar.
Quelle: Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen; ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen; Kontakt
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) nutzt Sachsen-Anhalt das wertabhängige Bundesmodell. Für 2026 gelten in Sandersdorf-Brehna differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 380 %, unbebaute Grundstücke 385 %, gewerbliche und sonstige wirtschaftliche Grundstücke 685 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; die Jahressteuer steht im Bescheid.
Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Hebesatzsatzung
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt. Kostenfrei einsehbar sind sie über das Geodatenportal (Viewer Flurstücke und Bodenrichtwerte / BORIS-ST). Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Quelle: LVermGeo Sachsen-Anhalt; BodenrichtwerteQuelle: Geodatenportal Sachsen-Anhalt; BRW-Viewer
Derzeit liegt kein beschlossener kommunaler Wärmeplan vor: Der Stadtrat lehnte den interkommunalen Entwurf am 28. Januar 2026 ab. Die gesetzliche Pflicht zur Erstellung bis 30. Juni 2028 bleibt. Für Käufer heißt das: Planungsstand beobachten, aber keine sofortige Heizungspflicht aus dem abgelehnten Entwurf ableiten.
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für Ihr Grundstück anfallen, hängt von Erschließungsstand und konkretem Vorhaben ab — prüfen Sie Kaufunterlagen, Baulasten und Auskunft bei der Stadtverwaltung vor Vertragsabschluss.
Ja, städtische Kita-Betreuung bleibt kostenpflichtig. Ab 1. Januar 2026 steigen die Beiträge um 15 € monatlich pro Kind; der Geschwisterbonus bleibt. Details stehen in der Kostenbeitragssatzung (Ortsrecht).
Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; Kita-Satzung
Prüfen Sie vor dem Kauf die amtlichen Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes sowie Lage und Versicherungsschutz des konkreten Objekts. Gewässerumlagen (Verbände Mulde / Westliche Fuhne/Ziethe) sind Abgaben zur Gewässerunterhaltung — kein Ersatz für eine Risikoprüfung am Flurstück.
Quelle: Stadt Sandersdorf-Brehna; GewässerumlageQuelle: LVermGeo Sachsen-Anhalt; Geodatenportal
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden