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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ubstadt-Weiher – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Kauf in Ubstadt-Weiher zählt vor allem der kommunale Hebesatz der Grundsteuer B von 124 % (neue Grundsteuer ab 2025; Stand Mai 2026). Wer vermieten will: Die Gemeinde liegt nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse ab 1. Januar 2026.
Quelle: IHK Karlsruhe; Realsteuerhebesätze 2026Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Am 14. Mai 2024 hat der Gemeinderat die kommunale Wärmeplanung („Energieplan“) beschlossen (VÖ/067/2024), erarbeitet mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe. Der Plan weist 36 Eignungsgebiete aus, löst aber kein Gebiet nach § 71 Abs. 8 GEG aus: Es gibt keinen Anschlusszwang und keine Heizungs-Tauschpflicht allein durch den Plan. Parallel gilt das Klimaschutzziel „zeozweifrei 2035“.
Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Energieplan Dokumentation
Zuständig ist das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt. Im Bezirk liegen die Gemarkungen Ubstadt, Weiher, Stettfeld und Zeutern. Eintragungen laufen über Ihren Notar; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer Verfahren
Die Hochwassergefahrenkarte hat 2013 für die Ortslagen Weiher und Ubstadt ein erhebliches Potenzial bei hundertjährlichem Hochwasser ausgewiesen. Gemeinde und Regierungspräsidium Karlsruhe treiben ein Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt am Kraichbach voran. Prüfen Sie Lage und Flur vor dem Kauf in der Karte des Landes — nicht nur den Kaufpreis.
Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe; Hochwasserschutz Kraichbach
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 124 % (Stand Mai 2026, IHK Karlsruhe nach Landratsamt). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Maßgeblich bleibt der Bescheid der Gemeinde.
Quelle: IHK Karlsruhe; Realsteuerhebesätze 2026Quelle: Gemeinde Ubstadt-Weiher; Grundsteuer festsetzen
Ja. Das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt führt die Gemarkungen Ubstadt, Weiher, Stettfeld und Zeutern. Anträge auf Auszüge und Umschreibungen laufen in der Regel über den Notar.
Der Satz ist landesweit einheitlich; Details stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Service-BW nennt für Baden-Württemberg 5,0 %. Hinzu kommen Notar und Grundbuch nach Bundesrecht.
Der Gemeinderat hat den Energieplan am 14. Mai 2024 beschlossen. Er enthält 36 Eignungsgebiete, weist aber kein Wärmenetz-Gebiet nach GEG aus. Es gibt keinen Anschlusszwang allein durch den Plan; eine spätere Satzung könnte das ändern.
Öffentliche Bodenrichtwerte liegen bei BORIS-BW (Gutachterausschüsse Baden-Württemberg). Der Wert ist eine Zonen-Orientierung, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks und kein Kaufpreis.
Die Hochwassergefahrenkarte 2013 weist für die Ortslagen Weiher und Ubstadt erhebliches Potenzial bei hundertjährlichem Hochwasser aus. Das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt am Kraichbach soll den Schutz verbessern. Vor dem Kauf die Flur in der Landes-Karte prüfen.
Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe; Hochwasserschutz Kraichbach
Grundschulen stehen in Weiher, Stettfeld, Zeutern und im Alfred-Delp-Schulzentrum Ubstadt. Dort gibt es zusätzlich Werkrealschule und Realschule mit bilingualem Zug.
Landesprogramme (Wohnungsbau BW / L-Bank) gelten landesweit; Kurzüberblick im Bundesland-Block der Käufer-Beschreibung. Ob Einkommensgrenzen greifen, prüfen Sie beim Land bzw. bei der Hausbank.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden