Modernisiertes aufget. Dreifamilienh. 253,87 m² Wohnfl# Garten# Garage# Stellplatz# HD-Schlierbach


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weinheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Kauf in Weinheim fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — zuzüglich Notar- und Grundbuchkosten. Für die Vermietungsperspektive: Seit dem 1. Januar 2026 gilt hier keine Mietpreisbremse mehr; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Stadt Weinheim; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Neben der Grunderwerbsteuer entstehen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip beim Kauf beachten). Die Eigentumsumschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus — erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Quelle: Stadt Weinheim; Unbedenklichkeit Kauf
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert, kein Verkaufspreis). Der Hebesatz B beträgt 182 % (Hebesatzsatzung ab Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt Weinheim setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Weinheim; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Weinheim; Hebesatzsatzung
Zuständig für das Grundbuch ist das Amtsgericht Mannheim, nicht Weinheim. Für die Heizungsstrategie gilt der Wärmeplan vom 13. Dezember 2023 (Zielhorizont 2040, ohne Zwang); die Stadtwerke zeigen bestehende Fernwärmenetzgebiete und Ausbauperspektiven.
Quelle: Justiz BW; GrundbuchamtQuelle: Stadt Weinheim; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Weinheim; Fernwärme
5,0 % des Kaufpreises — landesweit in Baden-Württemberg. Zuständig ist das Finanzamt des Grundstücksbezirks; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Typisch: Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage (Bestellerprinzip beachten). Die Grunderwerbsteuer von 5 % ist meist der größte Einzelposten; genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und den beurkundeten Leistungen ab.
Das Amtsgericht Weinheim führt kein Grundbuchamt mehr. Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim. Der Notar steuert die Eintragung in der Praxis.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 182 %, Grundsteuer A 577 % (Hebesatzsatzung ab Kalenderjahr 2025). Baden-Württemberg bewertet nach dem Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert) — nicht nach dem Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Weinheim; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Weinheim; Hebesatzsatzung
Die Stadt hat am 13. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel 2040, ohne Zwang). Die Stadtwerke betreiben mehrere Fernwärmenetzgebiete; ob Ihr Grundstück anschließbar ist, prüfen Sie über das Wärmeportal bzw. die Netzgebietskarten.
Quelle: Stadt Weinheim; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Weinheim; Fernwärmenetze
Nein — seit dem 1. Januar 2026 ist Weinheim aus der Landes-Kulisse herausgefallen. Bestandserhöhungen bleiben auf 20 % in drei Jahren begrenzt.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss; die Stadt verweist im Kontext der Grundsteuerreform auf Informationen des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis. Die Werte fließen auch in das Bodenwertmodell der neuen Grundsteuer ein — sie sind kein Verkaufspreis.
Elternbeiträge sind üblich; 2025 blieben sie nach Gemeinderatsbeschluss ohne Erhöhung. Ermäßigung oder Befreiung ist bei Bedürftigkeit über das Jugendamt möglich. Die Stadt listet Einrichtungen und die Ordnung für städtische Kitas online.
Quelle: Stadt Weinheim; KindertagesstättenQuelle: Stadt Weinheim; Kita-Ermäßigung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden