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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Asperg die Mietpreisbremse: Die Stadt steht neu in der baden-württembergischen Gebietskulisse. Neuverträge dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen; im Bestand gilt die abgesenkte Kappung von 15 % in drei Jahren. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Stadt erhebt die Benutzungsgebühr für 12 Monate im Betreuungsjahr (1. September bis 31. August); der August ist nicht frei. Vormerkungen für städtische Krippen- und Kindergartenplätze laufen ausschließlich über das Elternportal; kirchliche Träger, Waldorfkindergarten und Kindernester nehmen selbst auf. Die Zuordnung zum Kindergarten erfolgt nach Wohngebiet — einen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung gibt es nicht. Vormerkung möglichst sechs Monate vor Wunschtermin; aufgenommen werden in der Regel nur Kinder mit Hauptwohnsitz in Asperg. Alleinerziehende mit Landesfamilienpass erhalten 30 % Ermäßigung auf die städtische Gebühr.
Quelle: Stadt Asperg; KinderbetreuungQuelle: Stadt Asperg; ElternportalQuelle: Stadt Asperg; Kita-Gebührensatzung
Asperg erstellt die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit Markgröningen, Möglingen und Tamm (Konvoi seit 2023). Abschlussbericht und Eignungsgebiete liegen vor; der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang. Mit Bundesförderung (BAFA/BEW) läuft die Machbarkeitsstudie „Zentrum“ für ein mögliches Wärmenetz vom Rathaus bis zum Bahnhof; öffentliche Vorstellung der Ergebnisse ist für das 3. Quartal 2026 angekündigt.
Quelle: Stadt Asperg; Kommunale Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Der S-Bahnhof Asperg liegt in der Alleenstraße 1 (PLZ 71679) und gehört zum Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Die Linie S5 verbindet Asperg mit Ludwigsburg, Stuttgart und Bietigheim-Bissingen. Aktuelle Abfahrten und Baustellen-Ersatzverkehr stehen auf bahnhof.de und bei der VVS.
Ja. Asperg nimmt am bezuschussten VVS-StadtTicket teil. Es gilt für beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn im Stadtgebiet; der VVS veröffentlicht eine eigene Geltungsbereichskarte. Preise und Verkauf (Automat, Bus, HandyTicket) stehen auf der VVS-Seite.
Für städtische Krippen- und Kindergartenplätze nur über das Elternportal. Eine Vormerkung ist keine Zusage; Plätze werden in der Regel ein halbes Jahr im Voraus vergeben, Vormerkung möglichst sechs Monate vorher. Die Zuordnung zum Kindergarten erfolgt nach Wohngebiet — keinen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung. Kirchliche Träger, Waldorfkindergarten und Kindernester: direkt dort anmelden. Aufnahme in der Regel nur mit Hauptwohnsitz in Asperg; bei Zuzug reicht zunächst ein Nachweis (z. B. Mietvertrag).
Quelle: Stadt Asperg; KinderbetreuungQuelle: Stadt Asperg; Elternportal
Nein. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die städtische Satzung erhebt die Gebühr für 12 Monate im Betreuungsjahr. Alleinerziehende mit Landesfamilienpass erhalten 30 % Ermäßigung. Zuschuss über die wirtschaftliche Jugendhilfe: Landratsamt Ludwigsburg (nach Gebührenbescheid der Stadt).
Quelle: Stadt Asperg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Asperg; Kita-Satzung
Vor Ort liegen die Grundschulen Goetheschule (Ganztag in Wahlform) und Friedrich-Hölderlin-Schule sowie das Friedrich-List-Gymnasium. An beiden Grundschulen gibt es zusätzlich städtische Betreuung vor und nach dem Unterricht; Bedarf für Erstklässler fragt die Stadt zu Jahresbeginn ab.
Quelle: Stadt Asperg; SchulenQuelle: Goetheschule Asperg; SchulprofilQuelle: Stadt Asperg; Grundschülerbetreuung
Die kommunale Wärmeplanung läuft im Konvoi mit Markgröningen, Möglingen und Tamm; Abschlussbericht und Eignungsgebiete sind veröffentlicht. Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang. Für das Gebiet Rathaus bis Bahnhof läuft die Machbarkeitsstudie „Zentrum“; Ergebnisse sind für das 3. Quartal 2026 angekündigt.
Ja. Der VVS listet P+R-Anlagen an der Haltestelle Asperg: Alleenstraße, Eisenbahnstraße und Lehenstraße. Auslastung und Platzzahlen stehen in der VVS-P+R-Übersicht; für Regeln und Tickets gelten die Verbundhinweise.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden