Immobilien in Ludwigsburg

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In der Umgebung von Ludwigsburg findest Du folgende Angebote:

Das Wichtigste über Ludwigsburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Ludwigsburg laut Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg die Mietpreisbremse fort — bis zum 31. Dezember 2026. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

Was begrenzt Neuverträge und Bestandsmieten?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt — online mit Mietenberechner und Straßenverzeichnis. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag auf 15 % in drei Jahren (ebenfalls bis 31. Dezember 2026); Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen fallen nicht darunter.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Mietspiegel 2025

Was kostet Bewohnerparken ohne privaten Stellplatz?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — Gebühr 120 € für zwölf Monate. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Zone und kein privater Stellplatz bzw. keine Garage. Der Ausweis gilt nur in der eingetragenen Zone und sichert keinen freien Platz vor der Tür.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken

Was sagt die kommunale Wärmeplanung?

Ende Dezember 2023 hat die Stadt die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Fernwärme steht strategisch im Vordergrund; die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) führen den Netzausbau fort und zeigen den Planungsstand auf einer interaktiven Karte. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Karte

Häufige Fragen zu Wohnen in Ludwigsburg

  • Wie gut ist Ludwigsburg an Stuttgart angebunden?
  • Welche S-Bahn fährt von Ludwigsburg nach Stuttgart?
  • Liegt Ludwigsburg im VVS?

Ja. Der Bahnhof Ludwigsburg ist Regional- und S-Bahn-Knoten im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS): Die Linien S4 und S5 sowie fünf Regionalbahnlinien binden die Stadt an; am ZOB starten Buslinien ins Stadt- und Kreisgebiet sowie Richtung Stuttgart-Zuffenhausen.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bus und Bahn

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Ludwigsburg?
  • Brauche ich in meiner Straße einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist Anwohnerparken in Ludwigsburg?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 120 € für zwölf Monate — Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in der Zone und kein privater Stellplatz bzw. keine Garage. Der Ausweis gilt nur in der eingetragenen Zone und sichert keinen freien Parkplatz.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken

  • Gibt es in Ludwigsburg Kita-Gebühren — und wann ist der Monat frei?
  • Was gilt für Elternbeiträge in Ludwigsburger Kitas?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung bei Kita-Beiträgen?

Ja. Die Stadt erhebt Betreuungsgebühren nach Betreuungszeit, Alter und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt — mit Familienstaffelung. Gebühren sind für elf Monate zu zahlen; der August ist gebührenfrei. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 steigen die Sätze jährlich um 6 %. Bei Ganztagsbetreuung kommt eine Verpflegungspauschale hinzu.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Kita-Gebühren

  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Ludwigsburg?
  • Wo sehe ich Fernwärme-Ausbau in Ludwigsburg?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?

Ja. Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung Ende Dezember 2023 beschlossen; Fernwärme steht strategisch im Vordergrund. Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) zeigen Bestandsnetz und Ausbaugebiete auf einer interaktiven Karte. Der Wärmeplan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Karte

  • Wie beantrage ich bei finanzieller Überforderung Kita-Gebührenhilfe?
  • Kann das Jugendamt Kita-Beiträge übernehmen?

Ja. Wenn Ihnen die Kita-Gebühren nicht zuzumuten sind, können Sie beim örtlichen Jugendamt eine Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragen — frühestens ab Antragseingang, nicht rückwirkend. Bei bestimmten Transferleistungen (u. a. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) ist eine volle Übernahme möglich.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Kita GebührenhilfeQuelle: Landkreis Ludwigsburg; Kita Förderung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden