Achtung: gepflegtes Mehrfamilienhaus in bester Fellbacher Lage mit 4 Garagen u. 2 Stellplätzen


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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Ludwigsburg laut Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg die Mietpreisbremse fort — bis zum 31. Dezember 2026. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt — online mit Mietenberechner und Straßenverzeichnis. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag auf 15 % in drei Jahren (ebenfalls bis 31. Dezember 2026); Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen fallen nicht darunter.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; Mietspiegel 2025
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — Gebühr 120 € für zwölf Monate. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Zone und kein privater Stellplatz bzw. keine Garage. Der Ausweis gilt nur in der eingetragenen Zone und sichert keinen freien Platz vor der Tür.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken
Ende Dezember 2023 hat die Stadt die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Fernwärme steht strategisch im Vordergrund; die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) führen den Netzausbau fort und zeigen den Planungsstand auf einer interaktiven Karte. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Karte
Ja. Der Bahnhof Ludwigsburg ist Regional- und S-Bahn-Knoten im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS): Die Linien S4 und S5 sowie fünf Regionalbahnlinien binden die Stadt an; am ZOB starten Buslinien ins Stadt- und Kreisgebiet sowie Richtung Stuttgart-Zuffenhausen.
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 120 € für zwölf Monate — Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in der Zone und kein privater Stellplatz bzw. keine Garage. Der Ausweis gilt nur in der eingetragenen Zone und sichert keinen freien Parkplatz.
Ja. Die Stadt erhebt Betreuungsgebühren nach Betreuungszeit, Alter und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt — mit Familienstaffelung. Gebühren sind für elf Monate zu zahlen; der August ist gebührenfrei. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 steigen die Sätze jährlich um 6 %. Bei Ganztagsbetreuung kommt eine Verpflegungspauschale hinzu.
Ja. Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung Ende Dezember 2023 beschlossen; Fernwärme steht strategisch im Vordergrund. Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) zeigen Bestandsnetz und Ausbaugebiete auf einer interaktiven Karte. Der Wärmeplan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Karte
Ja. Wenn Ihnen die Kita-Gebühren nicht zuzumuten sind, können Sie beim örtlichen Jugendamt eine Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragen — frühestens ab Antragseingang, nicht rückwirkend. Bei bestimmten Transferleistungen (u. a. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) ist eine volle Übernahme möglich.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; Kita GebührenhilfeQuelle: Landkreis Ludwigsburg; Kita Förderung
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