6 Whg bezugsfrei / Mehrfamilienhaus in Nymphenburg / nahe des Laimer Tors / 15


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt danach die neue Grundsteuer. Nach der Reform (ab 2025) liegen Hebesatz A und Hebesatz B je bei 310 %. Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung 2026 am 26. Februar 2026 beschlossen. Die Rechtsaufsicht hat im Juni 2026 genehmigt.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Finanzen HaushaltQuelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Haushaltssatzung 2026
Das Finanzamt München setzt den Messbetrag. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Summe steht im Grundsteuerbescheid. Einen Kaufpreis bildet der Hebesatz nicht ab. Vermieten Sie eine Bestandswohnung weiter, gilt die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Grundsteuer FestsetzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Das Grundbuch führt das Amtsgericht München, Infanteriestraße 5. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt und den Landkreis München. Auszüge zur Übersendung beantragen Sie schriftlich oder per Fax an 089 5597-2042. Eilige Auszüge holen Sie persönlich ab, mit berechtigtem Interesse und ohne Vorbestellung.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Grundbuchamt KontaktQuelle: Justiz Bayern; Gerichtsbezirk München
Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße bleiben möglich. Dafür hat die Gemeinde eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob Ihr Grundstück noch offen ist, klären Sie vor dem Notartermin mit dem Rathaus. Wiederkehrende Beiträge für einen späteren Straßenausbau erhebt die Gemeinde nach dem bayerischen Recht seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; ErschließungsbeiträgeQuelle: BayernPortal; Straßenausbaubeiträge
Im September 2026 hat der Gemeinderat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Einen Anschlusszwang oder eine feste Heizungsart begründet sie nicht. In den Fokusgebieten 1 bis 4 prüft die Gemeinde mit den Stadtwerken München ein leitungsgebundenes Netz. In locker bebauten Lagen bleiben eigene Lösungen der Regelfall.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Wärmeplanung
Bei neuen Baugebieten soll die Wärme schon in der Erschließung mitgeplant werden. Das Gesetz für Heizungen in Gebäuden gilt neben dem Plan. Vor dem Kauf lohnt der Blick in den Clusterbericht zu Ihrer Adresse. Über 80 % des heutigen Wärmebedarfs stammen noch aus Erdgas und Heizöl.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Wärme Cluster
Bodenrichtwerte gibt der Gutachterausschuss beim Landratsamt München heraus, Chiemgaustraße 109. Telefonisch ist die Auskunft nicht kostenfrei. Aktuelle Werte für Wohnen, Mischen und Gewerbe stehen im Portal BORIS-Bayern. Ältere Stichtage beantragen Sie bei der Geschäftsstelle.
Quelle: Landkreis München; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Kartenauskunft
Der Richtwert beschreibt den Boden. Den Preis der Wohnung oder des Hauses legt er nicht fest. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Stand der Dienststellenbeschreibung beim Landratsamt: 30. September 2026.
Quelle: Landkreis München; Auskunft Kosten
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und Hebesatz B je 310 %. Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung 2026 am 26. Februar 2026 beschlossen, die Rechtsaufsicht hat im Juni 2026 genehmigt. Das Finanzamt München setzt den Messbetrag. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Einen Kaufpreis bildet der Satz nicht ab.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Finanzen Haushalt
Es gilt der Satz von 3,5 % der Gegenleistung. Einen Zuschlag der Gemeinde gibt es nicht. Der Kurzüberblick steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt.
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht München, Infanteriestraße 5. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt und den Landkreis München. Anträge auf Übersendung nur schriftlich oder per Fax (089 5597-2042). Eilige Auszüge holen Sie persönlich mit berechtigtem Interesse ab, ohne Vorbestellung.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Grundbuchamt KontaktQuelle: Justiz Bayern; Gerichtsbezirk München
Auskunft erteilt der Gutachterausschuss beim Landratsamt München, Chiemgaustraße 109, und das Portal BORIS-Bayern. Telefonisch gibt es keine kostenfreie Auskunft. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Der Richtwert beschreibt den Boden, nicht den Kaufpreis.
Quelle: Landkreis München; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Kartenauskunft
Nein. Der Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang. Der Gemeinderat hat ihn im September 2026 beschlossen. In den Fokusgebieten 1 bis 4 prüft die Gemeinde eine leitungsgebundene Versorgung mit den Stadtwerken München. Pflichten nach dem Gesetz für Heizungen in Gebäuden gelten unabhängig davon.
Beiträge für einen späteren Straßenausbau erhebt Bayern seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung bleiben möglich. Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf mit Gemeinde und Notar.
Quelle: BayernPortal; StraßenausbaubeiträgeQuelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Erschließungsbeiträge
Das hängt von der Flur ab, nicht von der Gemeinde als Ganzes. Prüfen Sie Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche und Starkregen im UmweltAtlas Bayern für die konkrete Adresse, bevor Sie beurkunden.
Quelle: LfU Bayern; HochwassergefahrenQuelle: UmweltAtlas Bayern; Standortauskunft
Ja, für Bestandswohnungen in der Gemeinde, bis zum 31. Dezember 2029. Bei einem Neuvertrag darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum gilt eine Wartefrist von zehn Jahren vor einer Eigenbedarfskündigung.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Frist
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden