6 Whg bezugsfrei / Mehrfamilienhaus in Nymphenburg / nahe des Laimer Tors / 15


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Hebesatz A und Hebesatz B auf je 310 v. H. (Haushaltssatzung 2026, Gemeinderat 26. Februar 2026, in Kraft 1. Januar 2026). Das Finanzamt München ermittelt den Messbetrag, die Gemeinde wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis. Wollen Sie vermieten, gilt vor Ort die Mietpreisbremse (MiSchuV ab 1. Januar 2026).
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Finanzen HaushaltQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung war im Frühjahr 2026 fertig und lag im Mai 2026 öffentlich aus. Über 80 % des heutigen Wärmebedarfs stammen aus Erdgas und Heizöl. In den Fokusgebieten 1–4 soll eine leitungsgebundene Versorgung geprüft werden (BEW-Machbarkeitsstudie, Abstimmung mit den Stadtwerken München). Der Plan ersetzt keine Gebäudeberatung und begründet keinen Anschlusszwang; gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz gelten unabhängig davon.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Wärmeplanung
Grundbuchauszüge holen Sie beim Amtsgericht München (Grundbuchamt, Infanteriestraße 5); Anträge nur schriftlich oder per Fax, eilige Auszüge persönlich mit berechtigtem Interesse. Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung für die erstmalige Herstellung von Straßen und Anlagen. Ob Ihr Grundstück noch beitragspflichtig ist, klären Sie vor dem Kauf mit Rathaus und Notar. Bodenrichtwerte gibt das Rathaus nicht heraus — Auskunft über BORIS-Bayern bzw. den Gutachterausschuss am Landratsamt München.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Grundbuchamt KontaktQuelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; ErschließungsbeiträgeQuelle: Landkreis München; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und Hebesatz B je 310 v. H. (Haushaltssatzung 2026, Gemeinderat 26. Februar 2026, in Kraft 1. Januar 2026). Das Finanzamt München setzt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Finanzen Haushalt
Es gilt der landesweite Satz von 3,5 % der Gegenleistung — ohne kommunalen Zuschlag. Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt.
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht München, Infanteriestraße 5. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt und den Landkreis München. Anträge auf Übersendung nur schriftlich oder per Fax (089 5597-2042); eilige Auszüge holen Sie persönlich mit berechtigtem Interesse ab — ohne Vorbestellung.
Quelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Grundbuchamt KontaktQuelle: Justiz Bayern; Gerichtsbezirk München
Das Rathaus darf keine Einzelrichtwerte schriftlich mitteilen. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt München (Chiemgaustraße 109) bzw. das Portal BORIS-Bayern; die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Quelle: Landkreis München; BodenrichtwerteQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Nein — der Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang. Der Entwurf (Frühjahr 2026, Auslegung Mai 2026) prüft in den Fokusgebieten 1–4 eine leitungsgebundene Versorgung mit den Stadtwerken München. Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz gelten unabhängig davon.
Straßenausbaubeiträge sind in Bayern seit dem 1. Januar 2018 abgeschafft. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung bleiben möglich; die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf mit Gemeinde und Notar.
Quelle: BayernPortal; StraßenausbaubeiträgeQuelle: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn; Erschließungsbeiträge
Das ist flurbezogen und nicht für die ganze Gemeinde pauschal zu beantworten. Prüfen Sie Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche und Starkregen im UmweltAtlas Bayern (LfU) für die konkrete Adresse — vor dem Kauf, nicht erst nach der Beurkundung.
Quelle: LfU Bayern; HochwassergefahrenQuelle: UmweltAtlas Bayern; Standortauskunft
Ja, für Bestandswohnungen in der Gemeinde (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Neuvertragsmieten im Bestand dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Details im Bundesland-Block und in der Mieter-FAQ.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden