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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Hohenbrunn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit der Grundsteuerreform 2025 setzt die Gemeinde den Hebesatz selbst fest und schickt den Grundsteuerbescheid. Für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) und für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) gelten je 310 Prozent. Die Gewerbesteuer liegt bei 320 Prozent. Bezahlt wird an die Gemeindekasse, nicht ans Finanzamt; Bankdaten stehen auf dem Bescheid. Fragen zum Hebesatz beantwortet das Sachgebiet Steuern im Rathaus (steuern@hohenbrunn.de). Wer kauft, rechnet die laufende Grundsteuer in die Nebenkosten ein – die genaue Jahreslast steht erst im Bescheid, weil Messbetrag und Hebesatz zusammenwirken.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; Steuern und Hebesätze
Acht Kommunen im Südosten des Landkreises – darunter Hohenbrunn – haben die Wärmeplanung gemeinsam aufgesetzt (ARGE Geothermie und Wärmewende). Der Entwurf für das Gemeindegebiet lag vom 1. Juli bis 3. August 2026 öffentlich aus, im Rathaus und online. Die Gemeinde schreibt klar: Der Plan ist strategisch und begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Grundstückseigentümer. Er zeigt, wo später ein Wärmenetz sinnvoll sein kann und wo Einzelheizungen bleiben. Wer heute kauft, liest den Plan als Orientierung für Heizung und Sanierung, nicht als Einbauzwang zum Notartermin. Stellungnahmen gingen an klimaschutz@hohenbrunn.de; nach der Beteiligung arbeitet die Gemeinde den Plan weiter.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; Wärmeplanung
Die Einsicht ins Grundbuch ist nur beim Grundbuchamt des Amtsgerichts München möglich, nicht im Rathaus. Das Amt sitzt in der Infanteriestraße 5. Einsicht oder Auszug bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – Eigentümer und Rechteinhaber, nicht der bloße Neugierige, der erst den Namen des Verkäufers suchen will. Anträge gehen schriftlich; am Telefon gibt es keine Auskunft zum Blattinhalt. Bebauungspläne liegen beim Bauamt und im Online-Portal der Gemeinde. Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 erstellt der Gutachterausschuss des Landkreises; das Gemeindegebiet ist in zehn Zonen geteilt. Auskünfte erteilt nur die Geschäftsstelle im Landratsamt (Frankenthaler Straße 5–9, München), nicht die Gemeinde. Die Gemeinde vermittelt keine Baugrundstücke.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; Sie wollen bauen
Die Gemeinde fördert seit 2022 eigene Maßnahmen zur Energiewende. Für 2026 stehen 96.000 Euro bereit, davon 90.000 Euro als Investitionszuschüsse und 6.000 Euro für Beratungen. Gefördert werden unter anderem Dämmung, Fenstertausch, Wärmeerzeugung, Wärmenetzanschluss, Begrünung, Lastenräder und Regenwassernutzung. Anträge in der Regel vor Maßnahmenbeginn an klimaschutz@hohenbrunn.de; ab 1. Juli 2026 gilt die aktuelle Richtlinie. Das Geld wird nach Eingangsdatum vollständiger Anträge verteilt – wer zu spät kommt, geht leer aus. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis liegen an Würm, Isar und Hachinger Bach, nicht als Ortslage dieser Gemeinde. Trotzdem prüft man das konkrete Flurstück im UmweltAtlas des Landesamts für Umwelt und fragt bei Zweifel das Landratsamt. Starkregen kann auch ohne festgesetztes Gebiet Keller nass machen; Elementarversicherung ist Privatsache.
Quelle: Gemeinde Hohenbrunn; FörderprogrammQuelle: Landkreis München; Überschwemmungsgebiet
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Grundsteuer A und Grundsteuer B liegen je bei 310 Prozent. Die Gemeinde setzt den Hebesatz fest und verschickt den Bescheid. Bezahlt wird an die Gemeinde, nicht ans Finanzamt. Die Gewerbesteuer steht bei 320 Prozent. Die genaue Jahreslast steht im Bescheid.
Nein, nicht im Rathaus. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts München, Infanteriestraße 5. Einsicht oder Auszug nur bei berechtigtem Interesse. Kaufinteressenten, die erst den Eigentümernamen suchen, haben nach der Rechtsprechung kein Einsichtsrecht. Anträge schriftlich; telefonisch gibt es keinen Blattinhalt.
Nein. Die Gemeinde hat den Entwurf ausgelegt und schreibt: Der Plan begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Grundstückseigentümer. Er ist eine strategische Karte fürs Gemeindegebiet. Ob später ein Netzanschluss kommt, steht nicht mit dem Kaufvertrag fest. Heizung und Sanierung bleiben eine Entscheidung am Gebäude.
Im Landkreis sind Überschwemmungsgebiete an Würm, Isar und Hachinger Bach festgesetzt – die Ortslage dieser Gemeinde steht dort nicht auf der Verordnungsliste. Das entbindet nicht von der Prüfung des einzelnen Flurstücks: Karte im UmweltAtlas Bayern (Überschwemmungsgefahren) und bei Zweifel das Landratsamt. Starkregen kann Keller treffen, auch ohne festgesetztes Gebiet.
Ja. Das kommunale Förderprogramm bezuschusst unter anderem Dämmung, Fenster, Wärmeerzeugung, Netzanschluss, Begrünung und Lastenräder. Für 2026 sind 96.000 Euro eingeplant. Antrag in der Regel vor Baubeginn an klimaschutz@hohenbrunn.de. Ab 1. Juli 2026 gilt die neue Richtlinie; ältere Vorhaben bleiben bei der Fassung, unter der sie gestartet sind. Das Budget wird nach Eingang vollständiger Anträge verteilt.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent. Das ist Landesrecht, nicht Gemeindesache; der Satz steht im Bundesland-Block unten. Notar, Grundbuch und ggf. Makler kommen extra. Die Gemeinde setzt die Grunderwerbsteuer nicht fest.
Beim Gutachterausschuss des Landkreises München, nicht im Rathaus. Stichtag der letzten Werte: 1. Januar 2026. Das Gemeindegebiet ist in zehn Zonen geteilt. Gebührenpflichtige Auskunft: Geschäftsstelle Frankenthaler Straße 5–9, 81539 München, Telefon 089 6221-2564.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden