Zu vermieten: Herrliche Familienwohnung in Kernen mit 2 Balkonen u. TG-Stellplatz


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Korntal-Münchingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Korntal-Münchingen die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Verordnung bis Ende 2026). Beim Kauf fielen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — für Mietentscheidungen zählen vor allem Bremse, Kappung und Mietspiegel.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Die Stadt anerkennt den einfachen Mietspiegel 2026 (gültig ab 1. Januar 2026). Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen und ist Orientierung für die Mietpreisbremse sowie für Erhöhungen nach § 558 BGB. Online-Rechner und Auskunft finden Sie im Bürgerservice; Einsichtnahme auch im Sachgebiet Baurecht (Technisches Rathaus).
Quelle: Stadt Korntal-Münchingen; MietspiegelQuelle: Mietspiegel KM; PDF 2026
Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen sind einkommensabhängig und fallen in der Regel in elf Monatsraten an; der Ferienmonat August bleibt beitragsfrei. Ermäßigungen sind über den städtischen Familienpass möglich; Geschwisterrabatt und Sozialleistungen können zusätzlich greifen. Details stehen in Kindergarten- und Gebührenordnung sowie beim Bürgerservice.
Quelle: Stadt Korntal-Münchingen; KinderbetreuungQuelle: Stadt Korntal-Münchingen; Familienpass
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt Korntal-Münchingen stellt ihn aus; aktuell gibt es keinen Online-Prozess — Antrag als PDF über den Bürgerservice. Der Schein ist keine Wohnungszuweisung, sondern die Voraussetzung, sich auf belegungsgebundenen Wohnraum zu bewerben.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Korntal-Münchingen zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende 2026; Ausnahmen gelten u. a. für bestimmte Neubauten und umfassende Modernisierungen.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Mietspiegel KM; Mietpreisbremse
Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage ist die Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg; die Gebietskulisse entspricht der Mietpreisbremse und läuft parallel bis Ende 2026.
Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Mietspiegel KM; Kappungsgrenze
Ja. Die Stadt anerkennt den einfachen Mietspiegel 2026 (gültig ab 1. Januar 2026). Er macht die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen transparent und hilft bei Neuverträgen und Erhöhungen. Online-Rechner und PDF erreichen Sie über den Bürgerservice; Einsichtnahme auch im Sachgebiet Baurecht.
Quelle: Stadt Korntal-Münchingen; MietspiegelQuelle: Mietspiegel KM; PDF 2026
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt die Stadt Korntal-Münchingen aus. Aktuell ist kein Online-Prozess verfügbar; den Antrag erhalten Sie als PDF über den Bürgerservice. Der Schein ermöglicht die Bewerbung auf öffentlich geförderte Wohnungen, ist aber keine Wohnungszuweisung.
Elternbeiträge sind einkommensabhängig und fallen in der Regel in elf Monatsraten an; der Ferienmonat August bleibt beitragsfrei. Mit dem städtischen Familienpass sind Ermäßigungen möglich. Für den Arbeitsweg nach Stuttgart zählen S-Bahn S6/S60 (plus Express S62 in der HVZ) am Bahnhof Korntal.
Quelle: Stadt Korntal-Münchingen; KinderbetreuungQuelle: Stadt Korntal-Münchingen; FamilienpassQuelle: Stadt Korntal-Münchingen; ÖPNV
Die Grundsteuer ist Eigentümersteuer; Vermieter dürfen sie über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 182 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, modifiziertes Bodenwertmodell).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden