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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Köngen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Zwischen dem 11. Mai und dem 26. Juni 2026 schreibt der Zweckverband zufällig ausgewählte Haushalte in Köngen für einen neuen qualifizierten Mietspiegel an. Wer einen Fragebogen bekommt, muss antworten. Der neue Spiegel soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 erscheinen. Bis dahin gilt der bisherige Spiegel vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026. Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine anerkannte Übersicht der üblichen Mieten.
Quelle: Gutachterausschuss Esslingen; Mietspiegel-Erhebung 2026Quelle: Gemeinde Köngen; Mietspiegel Hinweis
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete am Anfang eines neuen Vertrags. Sie darf dann höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete liegen. In Köngen gilt diese Deckelung vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 nicht. Die Gemeinde steht nicht in der Verordnung vom 16. Dezember 2025. Die übliche Miete lesen Sie trotzdem im Mietspiegel des Zweckverbands ab, online über den Rechner des Verbands.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse 2026Quelle: Land BW; Mietpreisbremse ErklärungQuelle: Gutachterausschuss Esslingen; Mietspiegelrechner
Die Kappungsgrenze ist die Obergrenze für eine Erhöhung im laufenden Mietvertrag. In Köngen liegt sie bei 20 Prozent in drei Jahren. Mehr als die übliche Miete darf dabei nicht herauskommen. Die strengere Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung. Köngen steht in der Verordnung vom 16. Dezember 2025 nicht. Auch sie läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Eine Erhöhung nach einer Modernisierung folgt einer anderen Regel.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze VerordnungQuelle: Land BW; Kappungsgrenze Erklärung
Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie in der Kämmerei der Gemeinde, Stöffler-Platz 1. Der Schein zeigt, dass das Einkommen Ihres Haushalts für eine geförderte Wohnung reicht. Er gilt im Landkreis Esslingen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet er nicht. Antrag, Infoblatt und Vermieterbescheinigung stellt die Gemeinde bereit; die Formulare tragen den Stand 10. Juni 2026.
Quelle: Gemeinde Köngen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Esslingen; Wohnungssuche WBS
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz B für Grundstücke bei 200 Prozent, der Hebesatz A bei 360 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Ob die Steuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung steht, hängt vom Mietvertrag ab. Steht die Umlage dort nicht, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Die Sätze hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2024 beschlossen.
Quelle: Gemeinde Köngen; Hebesatz GrundsteuerQuelle: Gemeinde Köngen; Grundsteuer Ablauf
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nein. Köngen steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 nur in den genannten Gemeinden. Dort darf die Miete am Anfang eines neuen Vertrags höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete liegen. Diese Deckelung gilt in Köngen nicht. Andere Grenzen, etwa gegen eine überhöhte Miete, bleiben davon unberührt.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse ListeQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Im laufenden Vertrag gilt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren. Die Miete darf dabei nicht über die übliche Miete hinaussteigen. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung vom 16. Dezember 2025. Köngen steht dort nicht. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2026. Erhöhungen nach einer Modernisierung fallen nicht unter diese Grenze.
Quelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Ja. Köngen nutzt den qualifizierten Mietspiegel des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen. Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine anerkannte Übersicht der üblichen Mieten. Er gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026. Den Rechner finden Sie online. Die Gemeinde verlinkt den Spiegel auf ihrer Seite zum Mietspiegel.
Quelle: Gutachterausschuss Esslingen; MietspiegelQuelle: Gutachterausschuss Esslingen; Online-RechnerQuelle: Gemeinde Köngen; Mietspiegel
Nur wenn Sie angeschrieben werden. Zwischen dem 11. Mai und dem 26. Juni 2026 zieht der Zweckverband zufällig Haushalte. Für diese Haushalte ist die Antwort Pflicht. Der neue qualifizierte Mietspiegel soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 erscheinen.
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie in der Kämmerei der Gemeinde, Stöffler-Platz 1. Er zeigt, dass das Einkommen Ihres Haushalts für eine geförderte Wohnung reicht. Er gilt im Landkreis Esslingen und ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Formulare und ein Infoblatt stellt die Gemeinde bereit, Stand 10. Juni 2026.
Quelle: Gemeinde Köngen; WBS KämmereiQuelle: Landkreis Esslingen; WBS Kreis
Nur wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B für Grundstücke 200 Prozent, der Hebesatz A 360 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid.
Quelle: Gemeinde Köngen; HebesätzeQuelle: Gemeinde Köngen; Grundsteuer Reform
Für die Kindergärten außer Waldorfkindergarten und Waldkindergarten gilt die Entgelttabelle 2026/27. Den Platz für 2027/28 melden Sie bis zum 31. Januar 2027 an. Die wirtschaftliche Jugendhilfe prüft auf Antrag, ob sie Kosten der Kindertagesbetreuung übernimmt.
Zur S-Bahn S1 nehmen Sie die Buslinie 151 zum ZOB Wendlingen. Die S1 selbst hält nicht in Köngen. Richtung Flughafen und Messe nutzen Sie den Expressbus X10 an der Kirchheimer Straße. Für kurze Wege im Ort ergänzt der Bürgerbus den Linienverkehr.
Quelle: VVS; Anschluss S1Quelle: VVS; Pendeln X10Quelle: Gemeinde Köngen; Bürgerbus Alltag
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden