Immobilien zum Kaufen in Lohmar

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Das Wichtigste zum Kaufen in Lohmar

Wer in Lohmar kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — meist den Kaufpreis. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten; Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Beim Mieten gilt seit dem 1. März 2025 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % — relevant, wenn Sie vermieten.

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz

Wie hoch ist der Hebesatz der neuen Grundsteuer?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) setzt die Hebesatzsatzung der Stadt für 2025 den Hebesatz B auf 782 % (Grundsteuer A: 495 %). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Lohmar; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Lohmar; Grundsteuer

Was sagt der Ratsbeschluss zur Wärmeplanung?

Am 9. Juli 2025 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Der Großteil des Stadtgebiets ist eher dezentral (z. B. Wärmepumpe) vorgesehen; im Zentrum gibt es Eignungsgebiete für Wärmenetze, in Heide, Teilen des Zentrums und Agger Prüfgebiete. Der Plan macht keine Vorgaben für einzelne Eigentümer und begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Lohmar; Wärmeplanung

Grundbuch, Bodenrichtwert und Hochwasser

Das Grundbuch führt das Amtsgericht Siegburg. Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie in BORIS-NRW — als Lageorientierung, nicht als Verkehrswertgutachten. An Agger und Sülz prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwasser- und Starkregenlage über kommunale Hinweise und amtliche Karten.

Quelle: Stadt Lohmar; GrundbuchamtQuelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Lohmar; Hochwasser

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Lohmar

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Lohmar?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in NRW?
  • Wann entsteht die Grunderwerbsteuer?

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage — in der Regel dem Kaufpreis. Sie entsteht mit Beurkundung des Kaufvertrags und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu zahlen. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts keine Eigentumseintragung im Grundbuch.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Maklerprovision zahlen?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist (Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnungen/Häusern beachten). Kalkulieren Sie die Steuer in die Finanzierung ein — eine Stundung beim Finanzamt ist in der Regel nicht möglich.

Quelle: Finanzamt NRW; Kaufnebenkosten Hinweis

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Lohmar?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich den Auszug beim Notar bestellen?

Zuständig ist das Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg. Grundbuchausdrücke beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich; alternativ übernimmt der Notar den Abruf. Die Stadt Lohmar verweist ausdrücklich auf diese Zuständigkeit.

Quelle: Stadt Lohmar; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Siegburg; Grundbuch

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lohmar?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
  • Ist der Hebesatz ein Verkaufspreis?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) setzt die Hebesatzsatzung für 2025 den Hebesatz B auf 782 % (Grundsteuer A: 495 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Verkehrswert.

Quelle: Stadt Lohmar; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Lohmar; Grundsteuer

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Lohmar?
  • Was ist BORIS-NRW?
  • Ersetzt der Bodenrichtwert ein Gutachten?

Amtliche Bodenrichtwerte für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-NRW. Der Wert dient der groben Lageorientierung beim Grundstückskauf — er ersetzt kein Verkehrswertgutachten und ist kein Verkaufspreis.

Quelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Muss ich Fernwärme anschließen?
  • Wo liegen Prüfgebiete in Lohmar?

Der Stadtrat hat die Wärmeplanung am 9. Juli 2025 beschlossen. Der Großteil des Stadtgebiets ist eher dezentral (z. B. Wärmepumpe) vorgesehen; im Zentrum gibt es Eignungsgebiete für Wärmenetze, in Heide, Teilen des Zentrums und Agger Prüfgebiete. Der Plan macht keine Vorgaben für einzelne Eigentümer und begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Lohmar; Wärmeplanung

  • Sollte ich vor dem Kauf das Hochwasserrisiko prüfen?
  • Gibt es Überschwemmungsgefahr an der Agger?
  • Wo finde ich Starkregeninformationen?

Ja. Teillagen können bei Extremereignissen betroffen sein; die Stadt und der Aggerverband informieren zu Schutz und Eigenvorsorge. Nutzen Sie kommunale Hinweise und amtliche Hochwasser-/Starkregenkarten — die Bewertung ist flurstückabhängig und gehört zur Kaufprüfung.

Quelle: Stadt Lohmar; Hochwasser

  • Gibt es Schulen vor Ort für Familien mit Kaufplänen?
  • Welche Schulformen bietet Lohmar?
  • Muss ich für die weiterführende Schule in eine Nachbarstadt?

Nein, nicht zwingend: Lohmar ist Schulträgerin von vier Gemeinschaftsgrundschulen sowie einer Gesamtschule und einem Gymnasium. Kita-Beiträge sind einkommensgestaffelt; die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei.

Quelle: Stadt Lohmar; SchulträgerQuelle: Stadt Lohmar; Kita Elternbeiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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