Immobilien in Viersen

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Das Wichtigste über Viersen

Viersen steht nicht unter der Mietpreisbremse der Mieterschutzverordnung NRW — die Kreisstadt fehlt in der Liste der 57 Kommunen. Beim Kauf fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Was gilt dann bei Neuverträgen und Erhöhungen?

Ohne Mietpreisbremse darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss frei vereinbart werden — Orientierung liefert der einfache Mietspiegel 2025 der Stadt (gültig ab 1. Januar 2025). Im laufenden Vertrag gilt die bundesübliche Kappungsgrenze: maximal 20 % Erhöhung in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Stadt Viersen; Mietspiegel 2025

Warum die Grundsteuer B zwei Hebesätze kennt

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) nutzt Viersen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 484 %, für Nichtwohngrundstücke 891 % (Stand Hebesatzsatzung 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert mit dem passenden Hebesatz. Die Grundsteuer A liegt bei 682 %.

Quelle: Stadt Viersen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Viersen; Hebesatzsatzung 2026

Was zahlen Familien für Kita und OGS?

Elternbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt; die aktuelle Elementarsatzung gilt seit dem 1. August 2025. Bis 29.000 € Jahreseinkommen entfällt der Beitrag (Stufe 1). Unabhängig vom Einkommen sind die letzten zwei Jahre vor der Schulpflicht in NRW in öffentlich geförderter Betreuung beitragsfrei. Verpflegung ist gesondert zu klären.

Quelle: Stadt Viersen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Beitragsfreiheit

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Viersen

  • Wie gut ist Viersen an Düsseldorf und Mönchengladbach angebunden?
  • Welcher Zug hält in Viersen Richtung Düsseldorf?
  • Gehört Viersen zum VRR?

Ja. Viersen liegt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Am Bahnhof Viersen hält unter anderem der RE 13 (Maas-Wupper-Express) mit Verbindung über Mönchengladbach nach Düsseldorf. Zusätzlich erschließen Buslinien das Stadtgebiet; aktuelle Fahrpläne und Baustellenhinweise finden Sie beim VRR.

Quelle: VRR; Verbundauskunft

  • Gibt es in Viersen Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Was kosten Elternbeiträge für die Kita in Viersen?
  • Ab welchem Einkommen entfällt der Kita-Beitrag?

Ja. Die Stadt erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge; die Elementarsatzung gilt seit dem 1. August 2025. Bis 29.000 € Jahreseinkommen entfällt der Beitrag. Unabhängig vom Einkommen sind die letzten zwei Jahre vor der Schulpflicht in NRW in öffentlich geförderter Kita und Kindertagespflege beitragsfrei. Essensgeld ist nicht automatisch enthalten.

Quelle: Stadt Viersen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Beitragsfreiheit

  • Liegt Viersen schon in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Wann kommt die kommunale Wärmeplanung in Viersen?
  • Gibt es schon einen verbindlichen Fernwärmezwang?

Noch nicht als beschlossener Plan. Städte unter 100.000 Einwohnern müssen den Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen; Viersen strebt einen Entwurf bis Ende 2026 an. Bis dahin gibt es keinen Anschlusszwang aus einem fertigen Wärmeplan — die Seite der Stadt informiert über den Verfahrensstand.

Quelle: Stadt Viersen; Wärmeplanung

  • Wie finde ich Schulen und Betreuungsangebote in Viersen?
  • Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
  • Gibt es Informationen zur Schülerbetreuung?

Über die Stadtseiten zu Kindertageseinrichtungen und Schülerbetreuung sowie über das Serviceportal zu Elternbeiträgen. Die Platzvergabe und Trägerwahl laufen über die üblichen Anmeldewege der Einrichtungen; Beiträge setzt die Stadt per Bescheid fest. Bei Fragen zu Einkommen und Satzung hilft der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

Quelle: Stadt Viersen; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Viersen; Elternbeiträge Service

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden