5 Immobilien zum Mieten in Essen - Ruhr

5 Immobilien werden in Essen - Ruhr zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 495 und 1.149

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Seitenüberblick: Immobilien zur Miete in Essen - Ruhr

In Essen - Ruhr gibt es 4 Wohnungen zur Miete. Die durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 14,35 €/m² und Monat. Stand: 07.09.2026.

  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Mieten) in Essen - Ruhr?
  • Was kostet eine Wohnung zum Mieten in Essen - Ruhr?
  • Was kostet ein Haus zum Mieten in Essen - Ruhr?
Für Wohnimmobilien (Mieten) in Essen - Ruhr liegt der Median bei ca. 13,22 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 14,35 €/m². Der Abstand zum Median ist erkennbar, aber nicht extrem.
  • Wie finde ich eine günstige Wohnung oder ein günstiges Haus zur Miete in Essen - Ruhr?
  • Wo finde ich günstige Immobilien zur Miete in Essen - Ruhr?
Besonders günstig kannst Du in Borbeck-Mitte eine Immobilie mieten, wenn Du im Bereich der Wohnungen auf die Suche gehst. Denn Wohnungen sind in Borbeck-Mitte ca. 8 % günstiger pro m² als der Durchschnitt derselben Objektart in Essen - Ruhr. Liste der verfügbaren Objekte (Mieten).

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

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Das Wichtigste zum Mieten in Essen - Ruhr

Essen - Ruhr steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW. Die Landesliste umfasst 57 Kommunen — darunter Dortmund, aber nicht Essen. Deshalb gilt hier keine Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss gibt es keine 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im laufenden Vertrag bleibt die bundesweite Kappungsgrenze von höchstens 20 % in drei Jahren; die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung greift nicht. Die erweiterte Kündigungssperrfrist der MietSchVO (acht Jahre nach Umwandlung) gilt nur in den gelisteten Kommunen — Essen gehört nicht dazu. Trotzdem bleibt der Essener Mietspiegel die Orientierung für die Vergleichsmiete.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

Woran orientieren Sie Neuvertrag und Erhöhung?

Ohne Mietpreisbremse gilt bei Neuabschluss keine 10-Prozent-Deckelung — prüfen Sie dennoch den qualifizierten Mietspiegel. Ab dem 1. August 2026 gilt der Mietspiegel Essen 2026 (Fortschreibung des Spiegels 2024 über den Verbraucherpreisindex) bis zum 31. Juli 2028 für nicht preisgebundene Wohnungen von 25 bis 160 m². PDF, Online-Rechner und Wohnlage-Abfrage stellt die Stadt bereit. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt und dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Stadt Essen; Mietspiegel 2026Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW einhält. Zuständig ist die Fachabteilung Wohnungsangelegenheiten im Gildehof, Hollestr. 3 (4. Obergeschoss). Der allgemeine WBS kostet 10–20 €; die Wohnungsvermittlung ist gebührenfrei. Persönliche Vorsprache nur nach telefonischem Termin; Anträge gehen auch per Post oder in den Briefkasten im Eingang des Gildehofcenters. Steht die Wohnung schon fest, beantragen Sie einen gezielten WBS.

Quelle: Stadt Essen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Essen; Wohnungsangelegenheiten

Was zählt bei Parken und Nebenkosten?

In den neun Bewohnerparkgebieten kostet der Ausweis seit dem 1. Januar 202575 € pro Jahr bzw. 150 € für zwei Jahre — auch für Mieterinnen und Mieter. Die Grundsteuer B darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der kommunale Hebesatz B liegt 2026 bei 925 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell); Schuldner gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer.

Quelle: Stadt Essen; Bewohnerparken FAQQuelle: Stadt Essen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Essen; Grundsteuer FAQ

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Essen - Ruhr

  • Gilt in Essen die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Essen beliebig steigen?
  • Ist Essen Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt laut MietSchVO?

Nein. Essen steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW und gilt damit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne der Verordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) greift hier nicht — im Gegensatz zu gelisteten Kommunen wie Dortmund. Orientieren Sie sich dennoch am Mietspiegel. Die erweiterte Kündigungssperrfrist der Verordnung nach Umwandlung gilt ebenfalls nur in den gelisteten Kommunen.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Essen bei Mieterhöhungen?
  • Wie stark darf die Miete in Essen in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Essen 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Essen gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MietSchVO NRW greift hier nicht, weil Essen nicht in der Kommunenliste steht. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Essen einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Wo liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in Essen?
  • Ist der Essener Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Ab dem 1. August 2026 gilt der qualifizierte Mietspiegel Essen 2026 (Fortschreibung) bis zum 31. Juli 2028 für nicht preisgebundene Wohnungen von 25 bis 160 m². PDF, Online-Rechner und Wohnlage-Abfrage stellt die Stadt Essen bereit.

Quelle: Stadt Essen; Mietspiegel 2026

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Essen?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Was kostet der WBS in Essen?

Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig, wenn Sie die Einkommensgrenzen einhalten. Antrag bei der Fachabteilung Wohnungsangelegenheiten, Hollestr. 3 (Gildehof, 4. OG); Gebühr für den allgemeinen WBS 10–20 €. Persönliche Vorsprache nur nach telefonischem Termin; Anträge auch per Post bzw. Briefkasten im Gildehofcenter.

Quelle: Stadt Essen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Essen; Wohnungsangelegenheiten

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Essen?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie beantrage ich Bewohnerparken?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten benötigen auch Mieter einen Ausweis. Seit dem 1. Januar 2025: 75 € pro Jahr bzw. 150 € für zwei Jahre. Details und Antragsweg stehen in den FAQ der Stadt Essen zum Bewohnerparken.

Quelle: Stadt Essen; Bewohnerparken FAQ

  • Dürfen Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
  • Steigt meine Nebenkostenabrechnung durch den Hebesatz?
  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Essen 2026?

Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Essen für 2026 bei 925 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Schuldner gegenüber der Stadt ist der Eigentümer — ohne vertragliche Umlageklausel bleibt die Steuer bei ihm.

Quelle: Stadt Essen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Essen; Grundsteuer FAQ

  • Was zahlen Familien für Kita in Essen?
  • Ab wann ist die Kita in Essen beitragsfrei?
  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?

Elternbeiträge richten sich nach Brutto-Jahreseinkommen und Betreuungsumfang (Satzung der Stadt). Seit dem 1. August 2020 sind die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei — für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden.

Quelle: Stadt Essen; Kita Elternbeiträge

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Essen?
  • Welcher Verbund gilt beim Pendeln?
  • Welche Preisstufe gilt innerhalb Essens?

Bus und Stadtbahn betreibt die Ruhrbahn im VRR. Seit dem 1. Juni 2026 ist Essen ein Tarifgebiet: innerorts Preisstufe A. Für häufige Fahrten und regionales Pendeln ist das Deutschlandticket eine gängige Option; aktuelle Preise nennen Ruhrbahn und VRR.

Quelle: VRR; Tarifreform 2026Quelle: Ruhrbahn; Deutschlandticket

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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