3-Zi-Wohnung zur Vermietung in Alt-Erkrath, Am Brockerberg 14


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Heiligenhaus – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Heiligenhaus steht nicht unter der Mietpreisbremse der MietSchVO NRW — bei Neuverträgen gilt die bundesweite Obergrenze der Bremse hier nicht. Bestandserhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind auf die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren begrenzt. Wer später kauft, zahlt in NRW 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt für Heiligenhaus nicht (Einwohnerzahl unter der gesetzlichen Pflichtschwelle). Vergleichsmiete und Erhöhungen müssen Sie über Vergleichswohnungen, Gutachten oder einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründen lassen — nicht über eine lokale Amtstabelle.
Quelle: Gesetze im Internet; Mieterhöhung Begründung
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag und Formulare laufen über den Bürgerservice der Stadt Heiligenhaus; der Schein ist zeitlich befristet und wird beim Einzug dem Vermieter vorgelegt.
Quelle: Stadt Heiligenhaus; Wohnberechtigungsschein
Beiträge sind sozial gestaffelt (Satzung ab 1. August 2025). Bei mehreren gleichzeitig betreuten Kindern in Heiligenhaus entfallen Beiträge für das zweite und weitere Kind; ab dem Jahr mit Vollendung des vierten Lebensjahres bis zum 30. September ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei. Verpflegung kann der Träger gesondert verlangen.
Quelle: Stadt Heiligenhaus; Elternbeiträge Kita
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Heiligenhaus steht nicht auf der Kommunenliste der MietSchVO NRW. Die landesweite Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) gilt hier nicht. Vertraglich vereinbarte Mieten und gesetzliche Grenzen außerhalb der Bremse bleiben zu beachten.
Es gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MietSchVO NRW, weil Heiligenhaus dort nicht einbezogen ist.
Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze MietSchVOQuelle: Gesetze im Internet; § 558 BGB
Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Mieterhöhungen können über Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründet werden (§ 558a BGB).
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag und Formulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Stadt Heiligenhaus.
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Heiligenhaus gilt ab 2025 der Hebesatz B von 983 % (neue Grundsteuer nach der Reform). Ob und wie stark Ihre Abrechnung steigt, hängt vom Messbetrag und vom Vertrag ab — kein pauschales Euro-Beispiel.
Elternbeiträge sind einkommensgestaffelt (Satzung ab 1. August 2025). Bei mehreren gleichzeitig betreuten Kindern entfallen Beiträge für das zweite und weitere Kind; ab dem Jahr mit Vollendung des vierten Lebensjahres bis zum 30. September ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei. OGS-/Übermittagsbeiträge sind ebenfalls gestaffelt.
Es gibt keinen Bahnhof in Heiligenhaus. Pendeln läuft über VRR-Busse mit Umstieg z. B. in Essen-Kettwig, Ratingen oder Velbert. Für Mieter ohne Stellplatz ist die Busanbindung entscheidend — Fahrzeit und Takt vor Vertragsabschluss prüfen.
Die auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist der MietSchVO NRW gilt nur in den gelisteten Kommunen — nicht in Heiligenhaus. Hier bleibt es bei der bundesweiten Regel (grundsätzlich drei Jahre nach Umwandlung und Verkauf, soweit einschlägig).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden