3-Zi-Wohnung zur Vermietung in Alt-Erkrath, Am Brockerberg 14


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Solingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
U-W-I Ulrike Wollscheid Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Beim Mieten in Solingen gilt derzeit keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht in der Mieterschutzverordnung NRW, die Neuvertragsmiete unterliegt hier also nicht der 10-Prozent-Grenze. Im Bestand bleibt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in NRW mit 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Orientierung liefert der einfache Mietspiegel 2025 (wertegleich mit 2024), den Mieterbund und Haus & Grund fortgeschrieben haben. Er gilt für frei finanzierte Mietwohnungen im gesamten Stadtgebiet und stützt Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB — ohne die strengen Neuvertragsgrenzen einer Mietpreisbremse.
Quelle: Mieterbund RBL; Mietspiegel 2025Quelle: Haus und Grund Solingen; Mietspiegel
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Solingen stellt ihn der Stadtdienst Wohnen aus (Rathaus, Walter-Scheel-Platz 1). Der Schein gilt in ganz NRW; er vermittelt keine konkrete Wohnung.
Quelle: Land NRW; Wohnberechtigungsschein
Ja, in Bewohnerparkzonen — wenn Ihr Fahrzeug dort dauerhaft steht und die Voraussetzungen der Stadt erfüllt sind. Seit der Neufassung vom 2. Juli 2026 kostet der Ausweis 120 € pro Jahr bzw. 220 € für zwei Jahre; online sind es je 20 € weniger. In der Nebenkostenabrechnung kann zudem die umlagefähige Grundsteuer auftauchen: Hebesatz B 805 % (neue Grundsteuer ab 2025).
Quelle: Stadt Solingen; BewohnerparkausweisQuelle: Radio RSG; Parkgebühren BeschlussQuelle: Stadt Solingen; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Solingen steht nicht auf der Kommunenliste der Mieterschutzverordnung NRW. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) gilt hier daher nicht. Ausnahmen und Sonderfälle nach Bundesrecht bleiben unberührt — im Zweifel Vertrag und Fachstelle prüfen.
In Solingen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MietSchVO NRW, weil die Stadt nicht in deren Anwendungsbereich fällt. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben an die übrigen Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB gebunden.
Ja. Es gibt einen einfachen Mietspiegel 2025 (wertegleich mit 2024), fortgeschrieben von Mieterbund und Haus & Grund. Er gilt für frei finanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet und dient als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Downloads finden Sie beim Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land und bei Haus & Grund Solingen.
Quelle: Mieterbund RBL; Mietspiegel 2025Quelle: Haus und Grund Solingen; Mietspiegel
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die gesetzlichen Grenzen einhält. In Solingen stellt ihn der Stadtdienst Wohnen aus (Rathaus, Walter-Scheel-Platz 1). Der Schein gilt in ganz NRW. Die Stadt vermittelt keine konkrete Wohnung — die Suche bleibt bei Ihnen.
Ja, wenn Sie in einer Bewohnerparkzone wohnen und die Voraussetzungen der Stadt erfüllen. Seit der Neufassung vom 2. Juli 2026 kosten Ausweise 120 € pro Jahr bzw. 220 € für zwei Jahre; online sind es je 20 € weniger. Der Ausweis sichert keinen freien Stellplatz.
Quelle: Stadt Solingen; BewohnerparkausweisQuelle: Radio RSG; Parkgebühren Beschluss
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Solingen Hebesatz B 805 % (einheitlich). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Einzelheiten stehen im Bescheid des Eigentümers.
Ja. Beiträge richten sich nach Einkommen, Alter und Betreuungszeit; die Beitragstabelle gilt ab dem 1. August 2025. Die letzten zwei Jahre vor der Einschulung sind einkommensunabhängig beitragsfrei. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen entfällt der Beitrag auf formlosen Antrag beim Stadtdienst Jugend.
Ja. Bus und Oberleitungsbus (Obus) der Stadtwerke decken das Stadtgebiet im VRR ab; Fahrten nur in Solingen liegen in Preisstufe A. Für Pendelstrecken über die Stadtgrenze prüfen Sie Preisstufe B/C oder das Deutschlandticket. Bahnhöfe Ohligs und Mitte erschließen Regionalzüge.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden