Immobilien zum Mieten in Remscheid

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Das Wichtigste zum Mieten in Remscheid

Remscheid steht nicht unter der Mietpreisbremse der MietSchVO NRW — Neuvertragsmieten sind damit nicht auf die Vergleichsmiete plus 10 % gedeckelt. Im laufenden Vertrag gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Für Kaufinteressierte parallel: In NRW liegen 6,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Welcher Mietspiegel gilt bei Erhöhungen?

Remscheid hat einen qualifizierten Mietspiegel. Der Mietspiegel 2024 ist seit dem 1. Februar 2025 in Kraft und liefert die ortsübliche Vergleichsmiete für Mieterhöhungen und Orientierung bei Neuvermietung. Download und Online-Rechner stehen auf der Stadtseite bereit.

Quelle: Stadt Remscheid; Mietspiegel

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist der Fachdienst Soziales und Wohnen (Haddenbacher Straße). Der Schein gilt ab Ausstellung ein Jahr in ganz NRW; die Gebühr beträgt 10 €.

Quelle: Stadt Remscheid; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Mieter für Bewohnerparken?

In Bewohnerparkzonen gilt derselbe Ausweis wie für Eigentümer: Jahresgebühr 180 € für neu ausgestellte Ausweise ab dem 1. September 2024. Beantragung persönlich im Dienstleistungszentrum oder postalisch; ein freier Platz vor der Haustür ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Remscheid; Parkausweis GebührenQuelle: Stadt Remscheid; Parkausweis beantragen

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Remscheid

  • Gilt in Remscheid die Mietpreisbremse?
  • Ist Remscheid in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?

Nein. Remscheid steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW). Die bundesrechtliche Mietpreisbremse (Obergrenze Vergleichsmiete plus 10 %) gilt hier daher nicht. Dennoch können andere Grenzen greifen (etwa Mietpreisüberhöhung); der qualifizierte Mietspiegel hilft bei der Einordnung.

Quelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Remscheid?
  • Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Remscheid 15 oder 20 Prozent Kappung?

Es gilt die gesetzliche Regelkappung: Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Grenze der MietSchVO NRW greift in Remscheid nicht.

Quelle: Stadt Remscheid; Mietspiegel BroschüreQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Gibt es in Remscheid einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Welcher Mietspiegel gilt 2025 in Remscheid?
  • Wo ist der Online-Mietspiegel-Rechner?

Ja. Remscheid hat einen qualifizierten Mietspiegel. Der Mietspiegel 2024 gilt seit dem 1. Februar 2025. Broschüre und Online-Rechner finden Sie auf der Website der Stadt Remscheid.

Quelle: Stadt Remscheid; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Remscheid?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der WBS in Remscheid?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag beim Fachdienst Soziales und Wohnen (Haddenbacher Straße 38–42). Der Schein gilt ab Ausstellung ein Jahr in NRW; die Gebühr beträgt 10 €.

Quelle: Stadt Remscheid; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Remscheid?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie hoch ist die Jahresgebühr für den Parkausweis?

Ja, in Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieter einen Ausweis. Die Jahresgebühr beträgt seit dem 1. September 2024180 € für neu ausgestellte Ausweise. Ein freier Stellplatz vor der Wohnung ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Remscheid; Parkausweis GebührenQuelle: Stadt Remscheid; Parkausweis beantragen

  • Gibt es in Remscheid Kita-Gebühren — und ab wann beitragsfrei?
  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien?
  • Ab welchem Alter ist Kita beitragsfrei?

Für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ist die Betreuung ab Beginn desselben Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Ebenso Geschwisterkinder und Haushalte unter 19.000 € Jahresbrutto bzw. mit bestimmten Sozialleistungen. Sonst gelten einkommensabhängige Beiträge.

Quelle: Stadt Remscheid; Kita-Elternbeiträge

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter ohne Auto?
  • Kann ich ohne Auto nach Düsseldorf pendeln?
  • Welche Bahnlinien bedienen Remscheid?

Im VRR verbinden S 7 (Solingen–Remscheid–Wuppertal) und die stündliche RE 47 (Remscheid-Lennep–Düsseldorf, umsteigefrei) das Stadtgebiet mit den Arbeitsmärkten am Rhein. Stadtbusse ergänzen den Alltag; Fahrpläne über den VRR.

Quelle: S-Bahn Rhein-Ruhr; LiniennetzQuelle: VRR; Fahrpläne Remscheid

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Remscheid für Mieter indirekt?
  • Was bedeutet Hebesatz 1058 Prozent für die NK?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Remscheid setzt den Hebesatz der Grundsteuer B (neue Grundsteuer ab 2025) für 2025/2026 einheitlich auf 1.058 %. Die Höhe der umgelegten Position hängt vom Messbetrag der Wohnung und vom Vertrag ab.

Quelle: Stadt Remscheid; Hebesatzsatzung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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