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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bottrop – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Bottrop gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 1. März 2025). Neuvertragsmieten sind hier deshalb nicht landesrechtlich auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Im Bestand dürfen Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete in drei Jahren höchstens 20 % betragen — die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % aus der Verordnung greift nicht.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Berechtigung für eine öffentlich geförderte Sozialwohnung — beantragen Sie beim Stadtplanungsamt, Abteilung Wohnungswesen. Steht die Wohnung noch nicht fest, kommt ein allgemeiner WBS in Betracht; mit Vermieterzustimmung ein gezielter. Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen nach dem WFNG NRW (ab 1. Januar 2025 unter anderem 23.540 € für eine Person bei bis zu 50 Quadratmetern). Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigen Grenze und angemessene Wohnungsgröße; für Kinder gibt es einen Zuschlag. In Ausnahmefällen ist eine Freistellung von Belegungsbindungen möglich.
Quelle: Stadt Bottrop; Wohnberechtigungsschein
Der Mietspiegel Bottrop (Stand 1. Januar 2025) beschreibt die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen nach § 558c BGB. Stadt, Gutachterausschuss und Verbände haben ihn am 4. Dezember 2024 anerkannt; er ist kostenlos und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Nutzen Sie ihn bei Neuabschluss und bei Erhöhungsverlangen. Die Vergleichsmiete ist ausdrücklich keine aktuelle Marktmiete: Ausgewertet wurden Neuvertrags- und Bestandsmieten der letzten sechs Jahre.
Quelle: Stadt Bottrop; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Bottrop; Mietspiegel PDF
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit dem Ratsbeschluss vom 5. Mai 2026 gilt für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) ein einheitlicher Hebesatz B von 761 %. Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer. In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieterinnen und Mieter einen Ausweis: 31,00 € für ein Jahr, 61,00 € für zwei Jahre, Antrag im Bürgerbüro Bottrop oder Kirchhellen.
Quelle: Stadt Bottrop; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Bottrop; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Bottrop gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 1. März 2025). Neuvertragsmieten sind hier nicht landesrechtlich auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Ob eine Gemeinde in der Verordnung steht, ergibt sich aus der Kommunenliste des Landes — nicht aus dem Bundesland-Block allein.
Es gilt die gesetzliche Regel: Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen Erhöhungen in drei Jahren höchstens 20 % betragen. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % aus der MietSchVO NRW greift in Bottrop nicht, weil die Stadt nicht in der Verordnung steht.
Ja. Die Stadt veröffentlicht den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 kostenlos als PDF. Er ist ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB), anerkannt am 4. Dezember 2024, und keine aktuelle Marktmiete.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Sozialwohnungen. Anlaufstelle ist das Stadtplanungsamt, Abteilung Wohnungswesen. Es gibt einen allgemeinen und einen gezielten WBS. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem WFNG NRW (ab 1. Januar 2025 unter anderem 23.540 € für eine Person). Formulare und Hinweise zur Freistellung stehen auf der Stadtseite.
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit dem Ratsbeschluss vom 5. Mai 2026 gilt für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) ein einheitlicher Hebesatz B von 761 %. Ohne Umlagevereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Ja, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen und keinen eigenen Stellplatz haben. Der Ausweis kostet 31,00 € für ein Jahr bzw. 61,00 € für zwei Jahre. Antrag im Bürgerbüro Bottrop oder Kirchhellen, auch online; das Fahrzeug muss im Regelfall auf Ihren Namen zugelassen sein.
Die letzten zwei Kindergartenjahre sind beitragsfrei. Vorher entscheidet die Elternbeitragssatzung nach Einkommen und Betreuungszeit; Empfänger bestimmter Sozialleistungen stehen in der Null-Stufe. Bei mehreren betreuten Kindern zählt typischerweise nur ein Beitrag — entfällt ganz bei Beitragsfreiheit eines Kindes. Ab 1. August 2026 steigen die Beiträge jährlich um 3 %.
Quelle: Stadt Bottrop; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Bottrop; Kita Satzung 2026
Für den Arbeitsweg nach Essen sind S9 und RE14 vom Bottroper Hauptbahnhof zentrale Optionen im VRR; die Takte überlagern sich in Richtung Essen zu einem dichten Angebot. Busse verbinden Bahnhof und Innenstadt (ZOB Berliner Platz). Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Arbeitszeit und Ticketwahl ab.
Quelle: DB Bahnhof; Fahrplan Bottrop HbfQuelle: VRR; S9 Takt Essen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden