Immobilien zum Kaufen in Hausham

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38 Objekte
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Hauptstraße 14, 82008 Unterhaching, GERMANY

Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de

51 Objekte
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Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, GERMANY

Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Das Wichtigste zum Kaufen in Hausham

Nach der Grundsteuerreform ab 2025 setzt Hausham den Hebesatz selbst. Für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gelten 310 Prozent, für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 280 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Was Sie zahlen, steht im Bescheid aus dem Rathaus, nicht in einer allgemeinen Tabelle.

Quelle: Gemeinde Hausham; Hebesätze

Grundbuch in Miesbach, Gemarkung Hausham

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Miesbach. Es sitzt im Rückgebäude, Rosenheimer Straße 18. Die Gemarkung Hausham gehört zum Bezirk. Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt, in der Regel der eingetragene Eigentümer oder wer ein Recht am Grundstück hat. Telefonisch ist die Stelle montags und dienstags von 8 bis 11:30 Uhr erreichbar, donnerstags zusätzlich nachmittags; mittwochs und freitags nicht. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro je Blattstelle, ein beglaubigter 20 Euro.

Quelle: Amtsgericht Miesbach; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Miesbach; Anschrift Grundbuchamt

Schlierach und Hochwasserkarten

Durch die Gemeinde fließt die Schlierach. Für dieses Gewässer gibt es amtliche Hochwassergefahrenkarten mit Szenarien für ein 100-jährliches und ein extremes Hochwasser. Nicht jedes Grundstück liegt in der blauen Fläche. Vor dem Kauf prüfen Sie die Adresse in der Standortauskunft Wassergefahren des Landesamts für Umwelt. Die Karten erfassen nur das Risikogewässer, nicht Starkregen oder Kellergrundwasser. Auskunft gibt auch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.

Quelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfenQuelle: LfU Bayern; Hochwassergefahrenkarten

Förderung vor dem ersten Spatenstich

Einen Wärmeplan der Gemeinde gibt es noch nicht; die gesetzliche Frist endet am 30. Juni 2028. Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung kauft oder baut, kann das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm nutzen. Beratung und Bewilligung laufen über das Landratsamt Miesbach, der Antrag über die BayernLabo. Vor der Bewilligung darf das Vorhaben nicht beginnen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Beim Kauf fällt in Bayern Grunderwerbsteuer an; den Satz nennt der Kasten zum Bundesland unten.

Quelle: BayernPortal; EigenwohnraumförderungQuelle: LMG Bayern; Wärmeplan-Frist

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Hausham

  • Welchen Hebesatz setzt Hausham?
  • Wie hoch ist die Grundsteuer B?
  • Was gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen?

Grundsteuer B 310 Prozent, Grundsteuer A 280 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Der Betrag steht im Bescheid aus dem Rathaus.

Quelle: Gemeinde Hausham; Hebesätze

  • Welches Grundbuchamt ist zuständig?
  • Wo liegt die Gemarkung Hausham?
  • Welche Adresse hat das Grundbuchamt Miesbach?

Amtsgericht Miesbach, Rückgebäude Rosenheimer Straße 18. Die Gemarkung Hausham gehört zum Bezirk. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse. Telefonisch montags und dienstags vormittags, donnerstags auch nachmittags; mittwochs und freitags nicht.

Quelle: Amtsgericht Miesbach; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Miesbach; Anschrift

  • Liegt mein Grundstück im Überschwemmungsgebiet?
  • Betrifft die Schlierach jedes Haus?
  • Wo prüfe ich die Hochwassergefahr?

Nicht jedes Grundstück. Die Schlierach hat amtliche Karten für ein 100-jährliches und ein extremes Hochwasser. Geben Sie die Adresse in der Standortauskunft Wassergefahren des Landesamts für Umwelt ein. Starkregen und Kellergrundwasser stehen dort getrennt.

Quelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen

  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
  • Gibt es in Hausham schon einen Wärmeplan?
  • Bis wann muss der Plan da sein?

Nein. Es gibt noch keinen beschlossenen Plan. Die Frist endet am 30. Juni 2028. Ein Wärmeplan wäre Orientierung, kein Zwang zum Tausch oder Anschluss.

Quelle: LMG Bayern; Wärmeplan-Frist

  • Gibt es eine Förderung fürs Eigenheim?
  • Wer berät zum Zinsverbilligungsprogramm?
  • Darf ich vor der Bewilligung bauen?

Ja, über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm für selbst genutzten Wohnraum. Beratung und Bewilligung: Landratsamt Miesbach. Antrag: BayernLabo. Vor der Bewilligung darf das Vorhaben nicht beginnen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Einkommengrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz.

Quelle: BayernPortal; Eigenwohnraumförderung

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Welchen Satz zahlt man in Bayern beim Kauf?

In Bayern 3,5 Prozent. Den Satz und die Quelle nennt der Kasten zum Bundesland in der Ortsbeschreibung.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Brauche ich Stellplätze beim Neubau?
  • Gilt in Hausham eine Stellplatzsatzung?
  • Wo steht die Pflicht?

Ja. Die Gemeinde hat eine Stellplatzsatzung. Wer neu baut oder so umbaut, dass mehr Verkehr entsteht, muss Stellplätze nachweisen. Die genaue Zahl steht in der Satzung und klärt das Bauamt.

Quelle: Gemeinde Hausham; Stellplatzsatzung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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