Achtung: gepflegtes Mehrfamilienhaus in bester Fellbacher Lage mit 4 Garagen u. 2 Stellplätzen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Markgröningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Markgröningen kauft, plant mit den landesweiten Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer im Bundesland-Block). Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; für Eigentümer zählt vor allem der kommunale Hebesatz der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025).
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Markgröningen; Grundsteuerreform
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell fest; die Stadt den Hebesatz. Der Gemeinderat beschloss am 05. November 2024 die Hebesatzsatzung: Grundsteuer B 240 %, Grundsteuer A 600 %, erstmals für das Kalenderjahr 2025 (aufkommensneutral geplant). Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Markgröningen; Steuern und GebührenQuelle: Stadt Markgröningen; Hebesatzbeschluss
Der beschlossene kommunale Wärmeplan aus dem Konvoi mit Asperg, Möglingen und Tamm zeigt, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen infrage kommen — ohne Anschlusszwang, aber mit Planungsrelevanz für Sanierung und Neubau.
Quelle: Stadt Markgröningen; Wärmeplanung
Zuständig für Grundbuchsachen ist das Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt (nicht mehr vor Ort). Für den Arbeitsweg nach Stuttgart nutzen viele den Bus zum Bahnhof Asperg (S5) oder nach Ludwigsburg im VVS.
Quelle: Justizportal; Grundbuchamt WaiblingenQuelle: Stadt Markgröningen; ÖPNV
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Es gilt der landesweite Satz Baden-Württembergs: 5 % Grunderwerbsteuer (siehe auch Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage — ohne feste Orts-Sonderregel.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 240 %, der Hebesatz A 600 % (Gemeinderatsbeschluss 05. November 2024, erstmals Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Markgröningen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Markgröningen; Steuern und Gebühren
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt (Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen). Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus; Notare können ebenfalls Auszüge abrufen.
Quelle: Justizportal; Grundbuchamt WaiblingenQuelle: Stadt Markgröningen; Grundbucheinsicht
Landesweit fördert Baden-Württemberg selbst genutztes Wohneigentum u. a. über das Z15-Darlehen der L-Bank (Wohnungsbau BW) — typischerweise für Familien mit Kind und unter Einkommensgrenzen. Anträge laufen über das L-Bank-Förderportal; erste Prüfung oft bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Ludwigsburg.
Quelle: L-Bank; Z15-DarlehenQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau BW
Der beschlossene Wärmeplan aus dem Konvoi mit Asperg, Möglingen und Tamm zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Optionen. Er ist Planungsgrundlage — kein automatischer Anschlusszwang. Prüfen Sie die Lage Ihres Objekts im Plan vor größeren Heizungsentscheidungen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens — kein aktueller Verkaufspreis. In Baden-Württemberg rufen Sie sie über BORIS-BW ab; sie fließen in das Landesmodell der neuen Grundsteuer ein.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Markgröningen liegt im VVS, ohne eigenen S-Bahn-Halt. Buslinien verbinden u. a. mit Asperg (S5) und Ludwigsburg. Für den Alltag ohne Pkw sollten Sie Umsteigezeiten in Ihre Kaufentscheidung einbeziehen.
Die Mietpreisbremse gilt in Markgröningen nicht (Gemeinde nicht in der Landes-Kulisse). Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete liefert dennoch der Mietspiegel 2026; bundesweite Grenzen (Mietpreisüberhöhung) bleiben zu beachten. Details siehe Mieter-FAQ.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden