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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Möglingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Möglingen kauft, zahlt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz B 295 % (Wohn- und Baugrundstücke) und A 880 % (Land- und Forstwirtschaft), so die Gemeindeseite für 2026. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis. Seit dem 1. Januar 2026 kommt die Zweitwohnungssteuer von 10 % der Netto-Kaltmiete hinzu. Beim späteren Vermieten gilt die Mietpreisbremse. Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Möglingen; Steuern und GebührenQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Das Grundbuch für Möglingen führt das Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27); das frühere Grundbuchamt vor Ort ist aufgehoben. Im Rathaus (Zimmer 13) bleibt eine Grundbucheinsichtsstelle: Einsicht kostenlos, unbeglaubigter Auszug 10 €, beglaubigt 20 € — nur mit berechtigtem Interesse nach der Grundbuchordnung, nicht bei bloßer Kaufneugier. Eintragungen beantragt in der Regel der Notar in Waiblingen.
Quelle: Gemeinde Möglingen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke
Im Löscher entsteht das Nahwärmenetz der B.E.N.E. (Heizzentrale Unholder Weg, drei Ausbaustufen). Der Konvoi-Wärmeplan mit Asperg, Markgröningen und Tamm bleibt Orientierung — ohne automatischen Anschlusszwang. Abwasser ist seit 2007 gesplittet: Schmutzwasser 1,72 €/m³, Niederschlagswasser 0,51 €/m² versiegelte Fläche, Trinkwasser 1,73 €/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand Gemeindeseite). Starkregengefahrenkarten hält die Gemeinde vor; die Lage Ihres Flurstücks prüfen Sie dort, nicht pauschal.
Quelle: B.E.N.E.; Nahwärme LöscherQuelle: Gemeinde Möglingen; WärmeplanQuelle: Gemeinde Möglingen; Wasser und AbwasserQuelle: Gemeinde Möglingen; Starkregen
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für 2026 der Hebesatz B 295 % (übrige Grundstücke) und A 880 % (Land- und Forstwirtschaft), so die Gemeindeseite. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis. Verbindlich bleibt der Bescheid.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer von jährlich 10 % der Netto-Kaltmiete. Wer den Ort als Hauptwohnsitz nutzt, ist davon nicht betroffen.
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen, Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Das frühere Grundbuchamt Möglingen ist aufgehoben. Im Rathaus (Zimmer 13) gibt es eine Einsichtsstelle: Einsicht kostenlos, unbeglaubigter Auszug 10 €, beglaubigt 20 € — nur mit berechtigtem Interesse, nicht bei bloßer Kaufabsicht ohne Nachweis. Eintragungen laufen über den Notar in Waiblingen.
Quelle: Gemeinde Möglingen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke
Der Wärmeplan im Konvoi mit Asperg, Markgröningen und Tamm ist strategische Orientierung, kein Anschlusszwang. Im Löscher baut B.E.N.E. ein Nahwärmenetz (Heizzentrale Unholder Weg, drei Stufen). Ob Ihr Gebäude im Ausbaugebiet liegt, klären Sie mit Versorger und Gemeinde, bevor Sie die Heizung festlegen.
Quelle: Gemeinde Möglingen; Kommunaler WärmeplanQuelle: B.E.N.E.; Nahwärme Löscher
Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse. Die Werte sind Lagezonen, kein Kaufpreis und kein Grundsteuer-Verkaufswert. Den kommunalen Hebesatz finden Sie auf der Gemeindeseite.
Seit 2007 gilt die gesplittete Abwassergebühr: Schmutzwasser nach Frischwasserverbrauch, Niederschlagswasser nach versiegelter Fläche. Aktuell (Gemeindeseite): Schmutzwasser 1,72 €/m³, Niederschlagswasser 0,51 €/m², Trinkwasser 1,73 €/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer. Satzung im Ortsrecht.
Ja. Die Gemeinde hält Starkregengefahrenkarten vor und verweist auf das Hochwasserportal des Landes. Überflutungsrisiko ist flurstückbezogen; in Bebauungsplan-Begründungen sind örtlich Senken und Abflusswege beschrieben. Prüfen Sie die Karte zum konkreten Grundstück.
Der Satz ist landesweit einheitlich — Zahlen und Links stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg). Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung.
Landesprogramme (Wohnungsbau BW / L-Bank, etwa Z15) gelten landesweit — Voraussetzungen und Konditionen prüfen Sie direkt bei der L-Bank, siehe Bundesland-Block. Eine eigene kommunale Eigentumsprämie weist die Gemeindeseite nicht aus.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden