Immobilien zum Mieten in Nürnberg
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Nürnberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Mieten in Nürnberg
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die bayerische MiSchuV in Nürnberg die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Nürnberger Mietenspiegel 2026 (ab 1. August 2026 kostenfrei beim Stab Wohnen und den Verbänden). Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Nürnberg; MietenspiegelQuelle: Stadt Nürnberg; Mietenspiegel 2026
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist das Sozialamt (Wohnungsvermittlung, u. a. Marienstraße 6); Antrag bevorzugt online. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Die Grundsteuer B (Hebesatz 750 % für 2026, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, bayerisches Flächenmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Nürnberg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuer Hebesätze
Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?
In Bewohnerparkgebieten beantragen Sie auch als Mieter einen Bewohnerparkausweis — vorausgesetzt, Sie verfügen dort weder über Garage noch Stellplatz. Die Gebühr liegt bei 30 € für zwölf Monate bzw. 60 € für zwei Jahre. Ein fester Platz vor der Haustür ist nicht garantiert.
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Nürnberg
- Gilt in Nürnberg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete in Nürnberg beliebig steigen?
- Ist Nürnberg Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
Ja. Nürnberg steht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 und bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen gibt es unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Freistaat Bayern; MiSchuV Begründung
- Welche Kappungsgrenze gilt in Nürnberg bei Mieterhöhungen?
- Wie stark darf die Miete in Nürnberg in drei Jahren steigen?
- Gilt in Nürnberg 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Nürnberg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Grundlage ist § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB in Verbindung mit der MiSchuV (gültig bis 31. Dezember 2029).
- Gibt es in Nürnberg einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wo liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in Nürnberg?
- Ist der Nürnberger Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja. Der Nürnberger Mietenspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Mietenspiegel 2026 steht ab dem 1. August 2026 kostenfrei auf den Seiten des Stabs Wohnen sowie bei den beteiligten Verbänden zum Download bereit; gedruckt liegt er in Zentralbibliothek und Bürgerämtern zur Einsicht aus. Er dient als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnraum.
Quelle: Stadt Nürnberg; MietenspiegelQuelle: Stadt Nürnberg; Mietenspiegel 2026
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in Nürnberg — und wo beantrage ich ihn?
- Wo ist das Wohnungsamt für den WBS in Nürnberg?
- Wie lange gilt der WBS?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Nürnberg, Bereich Wohnungsvermittlung (u. a. Marienstraße 6); Antrag bevorzugt online. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Aktuelle Einkommensgrenzen finden Sie auf den Seiten der Wohnungsvermittlung.
Quelle: Stadt Nürnberg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Nürnberg; Sozialwohnung
- Gibt es in Nürnberg Kita-Gebühren — und ab wann greift der Beitragszuschuss?
- Was kosten Elternbeiträge für Mieterfamilien in Nürnberg?
- Hilft das Jugendamt bei Kita-Kosten?
Ja, Besuchsgebühren fallen an — gestaffelt nach Buchungszeit (Sätze ab 1. September 2025). Der Freistaat Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € monatlich ab dem Kita-Jahr des dritten Geburtstags bis zur Einschulung. Können Sie die Beiträge nicht tragen, stellen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme oder Zuschuss.
Quelle: Stadt Nürnberg; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Nürnberg; Kita Zuschüsse
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Nürnberg?
- Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
- Darf ich mit vermietetem Stellplatz einen Parkausweis beantragen?
In Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Die Gebühr beträgt 30 € für ein Jahr bzw. 60 € für zwei Jahre. Voraussetzung: weder Garage noch Stellplatz im Gebiet (auch nicht als Mieter). Ein freier Platz vor der Tür ist nicht garantiert.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
- Ist die Grundsteuer in Nürnberg umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuer darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, bayerisches Flächenmodell) beträgt der Hebesatz B in Nürnberg 2026750 %.
Quelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuerreform
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag in Nürnberg?
- Welcher VGN-Tarif gilt in Nürnberg?
- Reicht Stadttarif A für Nürnberg und Fürth?
Bus, U-Bahn, Straßenbahn und S-Bahn fahren im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein liegen im Stadttarif A; das Deutschlandticket bleibt parallel gültig.
- Wie lange ist die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentum?
- Schützt die MiSchuV vor Kündigung nach Verkauf als Eigentumswohnung?
- Gilt in Nürnberg die verlängerte Sperrfrist?
Ja. In den von der MiSchuV erfassten Gebieten — darunter Nürnberg — beträgt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung zehn Jahre (§ 577a BGB i. V. m. MiSchuV). Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Freistaat Bayern; KündigungssperrfristQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
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