Immobilien in Böblingen

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Das Wichtigste über Böblingen

Bis Ende 2025 stand Böblingen nicht unter der Mietpreisbremse; seit dem 1. Januar 2026 gilt sie neu laut Landesverordnung Baden-Württemberg — zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren). Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

Was plant die Stadt für Heizung und Fernwärme?

Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen: Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035. Es gibt zwei Fernwärmenetze — Stadtwerke Böblingen (SWBB) und Fernwärme Transportgesellschaft (FTG); wichtige Quelle ist das Restmüllheizkraftwerk. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; Fernwärme

Wie wirkt die neue Grundsteuer vor Ort?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Den Jahresbetrag setzt die Stadt mit dem Hebesatz fest: Grundsteuer B liegt bei 198 % (Beschluss 17. Dezember 2024, unverändert für 2026).

Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

Wie komme ich nach Stuttgart?

Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Vom Bahnhof führen die S-Bahn-Linien S1 und S60 Richtung Stuttgart bzw. Renningen; Busse ergänzen als Zubringer. Aktuelle Fahrpläne und Tickets finden Sie beim VVS.

Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: Stadtwerke Böblingen; Pendeln Stuttgart

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Böblingen

  • Liegt Böblingen in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung?
  • Muss ich mich an die Fernwärme anschließen?

Ja. Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2035). Es gibt zwei Fernwärmenetze (SWBB und FTG). Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang; eine Ausweisung nach Wärmeplanungsgesetz, die GEG-Pflichten auslösen würde, liegt derzeit nicht vor.

Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; Fernwärme

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung nach Stuttgart?
  • Welche S-Bahn fährt von Böblingen?
  • Lohnt sich Pendeln mit dem VVS?

Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Vom Bahnhof verkehren die S-Bahn-Linien S1 und S60 Richtung Stuttgart bzw. Renningen; Busse dienen als Zubringer. Fahrpläne und Tickets finden Sie beim VVS.

Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: Stadtwerke Böblingen; Pendeln Stuttgart

  • Gibt es in Böblingen Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Was kosten Elternbeiträge für die Kita?
  • Ist die Kita in Baden-Württemberg kostenlos?

Ja, die Stadt erhebt Betreuungsgebühren und eine Verpflegungspauschale nach eigener Satzung (gültig ab 1. Januar 2026). Die Höhe hängt von Alter und gebuchter Betreuungszeit ab. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht; bei Überlastung ist eine Ermäßigung über das Jugendamt möglich.

Quelle: Stadt Böblingen; Kita-SatzungQuelle: Stadt Böblingen; Kita-Ermäßigung

  • Wie ist die Breitbandversorgung in Böblingen?
  • Gibt es Glasfaser in meinem Stadtteil?
  • Wo prüfe ich den Internetausbau vor Ort?

Die Versorgung ist adressabhängig unterschiedlich. Vor dem Umzug prüfen Sie den Standort im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.

Quelle: Breitbandatlas Bund; Versorgungsstand

  • Fallen in Böblingen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es Straßenausbaubeiträge?
  • Was kostet eine neue Erschließung?

Ja, die Stadt kann Erschließungs-, Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge nach kommunalen Satzungen erheben — vor allem bei neu erschlossenen oder ausgebauten Straßen. Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück anfallen, hängt vom konkreten Vorhaben ab; Satzungen und Ansprechpartner finden Sie unter Steuern und Beiträge.

Quelle: Stadt Böblingen; Erschließungsbeiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden