Immobilien zum Kaufen in Bad Aibling

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bad Aibling

Wer in Bad Aibling kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten; eine Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029) — relevant, falls Sie vermieten oder später selbst mieten.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text

Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell um — entscheidend sind Flächen von Grundstück und Gebäude, nicht der Verkaufspreis. Laut Hebesatzsatzung der Stadt Bad Aibling gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.

Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

Wo liegt das zuständige Grundbuchamt?

Für Grundstücke in Bad Aibling ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim zuständig (Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim). Persönliche Abgabe ist nur in den Öffnungszeiten möglich; außerhalb nutzen Sie den Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Fragen zur Grunderwerbsteuer beantwortet das Finanzamt, nicht das Grundbuchamt.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Rosenheim

Wärmeplan und Bodenrichtwert — worauf achten?

Die kommunale Wärmeplanung (Projektzeitraum bis 31. März 2026) zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete; sie verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem. Bodenrichtwerte für den Landkreis ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim; Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle — die Stadt legt die Werte nur kurzzeitig nach Veröffentlichung aus.

Quelle: Stadt Bad Aibling; WärmeplanungQuelle: Stadt Bad Aibling; Bodenrichtwerte

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bad Aibling

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bad Aibling?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Wann entsteht die Grunderwerbsteuer?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage — beim Kauf in der Regel der Kaufpreis. Sie entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag; das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest. Ohne bezahlte Steuer keine Umschreibung im Grundbuch.

Quelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Fallen Maklerkosten an?

Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn Sie sie vertraglich vereinbart haben (Bestellerprinzip beim Kauf). Planen Sie die Nebenkosten früh in die Finanzierung ein.

Quelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Aibling?
  • Welches Grundsteuermodell gilt in Bayern?
  • Hebesatz B 2026 Bad Aibling?

Laut Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %) für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bad Aibling?
  • Amtsgericht Rosenheim Grundbuch?
  • Wohin mit Grundbuchanträgen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim, Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim. Persönliche Abgabe nur zu den Öffnungszeiten; außerhalb Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Das Grundbuchamt vollzieht notariell beurkundete Vorgänge — es vermittelt keine Immobilien.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Rosenheim

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Bad Aibling?
  • BORIS-Bayern Landkreis Rosenheim?
  • Gutachterausschuss Rosenheim Bodenrichtwert?

Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim (in der Regel alle zwei Jahre). Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Stadt legt die Werte nach Veröffentlichung nur kurzzeitig aus und versendet sie nicht per E-Mail.

Quelle: Stadt Bad Aibling; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Fernwärme-Gebiet Bad Aibling?
  • Anschlusszwang Wärmeplan?

Die Wärmeplanung (Projekt bis 31. März 2026) weist voraussichtliche Versorgungsgebiete aus — unter anderem mit Blick auf Wärmenetze und dezentrale Lösungen. Sie ist rechtlich unverbindlich und begründet allein keinen Anschlusszwang. Für Heizungstausch und Sanierung bleiben Gebäudeenergiegesetz und ggf. spätere Satzungen maßgeblich.

Quelle: Stadt Bad Aibling; Wärmeplanung

  • Gilt beim späteren Vermieten die Mietpreisbremse?
  • Kündigungssperrfrist bei Umwandlung?
  • MiSchuV für Eigentümer relevant?

Ja — Bad Aibling ist MiSchuV-Gebiet. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift die Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Bei Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren für Eigenbedarf/Verwertung durch den Erwerber.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text

  • Fallen Erschließungsbeiträge in Bad Aibling an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Straßenausbaubeiträge Bad Aibling?

Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung — Beiträge können bei erstmaliger Erschließung von Baugebieten anfallen. Ob und in welcher Höhe für ein konkretes Grundstück etwas geschuldet ist, hängt vom Bebauungsplan und dem Erschließungsstand ab; klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer, Notar und Stadt.

Quelle: Stadt Bad Aibling; Satzungen Übersicht

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