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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Aibling – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bad Aibling kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten; eine Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029) — relevant, falls Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell um — entscheidend sind Flächen von Grundstück und Gebäude, nicht der Verkaufspreis. Laut Hebesatzsatzung der Stadt Bad Aibling gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Für Grundstücke in Bad Aibling ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim zuständig (Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim). Persönliche Abgabe ist nur in den Öffnungszeiten möglich; außerhalb nutzen Sie den Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Fragen zur Grunderwerbsteuer beantwortet das Finanzamt, nicht das Grundbuchamt.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Rosenheim
Die kommunale Wärmeplanung (Projektzeitraum bis 31. März 2026) zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete; sie verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem. Bodenrichtwerte für den Landkreis ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim; Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle — die Stadt legt die Werte nur kurzzeitig nach Veröffentlichung aus.
Quelle: Stadt Bad Aibling; WärmeplanungQuelle: Stadt Bad Aibling; Bodenrichtwerte
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage — beim Kauf in der Regel der Kaufpreis. Sie entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag; das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest. Ohne bezahlte Steuer keine Umschreibung im Grundbuch.
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn Sie sie vertraglich vereinbart haben (Bestellerprinzip beim Kauf). Planen Sie die Nebenkosten früh in die Finanzierung ein.
Laut Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %) für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim, Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim. Persönliche Abgabe nur zu den Öffnungszeiten; außerhalb Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Das Grundbuchamt vollzieht notariell beurkundete Vorgänge — es vermittelt keine Immobilien.
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim (in der Regel alle zwei Jahre). Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Stadt legt die Werte nach Veröffentlichung nur kurzzeitig aus und versendet sie nicht per E-Mail.
Quelle: Stadt Bad Aibling; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Die Wärmeplanung (Projekt bis 31. März 2026) weist voraussichtliche Versorgungsgebiete aus — unter anderem mit Blick auf Wärmenetze und dezentrale Lösungen. Sie ist rechtlich unverbindlich und begründet allein keinen Anschlusszwang. Für Heizungstausch und Sanierung bleiben Gebäudeenergiegesetz und ggf. spätere Satzungen maßgeblich.
Ja — Bad Aibling ist MiSchuV-Gebiet. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift die Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Bei Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren für Eigenbedarf/Verwertung durch den Erwerber.
Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung — Beiträge können bei erstmaliger Erschließung von Baugebieten anfallen. Ob und in welcher Höhe für ein konkretes Grundstück etwas geschuldet ist, hängt vom Bebauungsplan und dem Erschließungsstand ab; klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer, Notar und Stadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden