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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Großenlüder – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Die Gemeinde Großenlüder bietet derzeit keine eigenen Bauplätze zum Verkauf an. Wer auf ein gemeindliches Grundstück wartet, kann sich bei Anja Wunsch (anja.wunsch@grossenlueder.de) auf die Interessentenliste setzen lassen; Vergaberichtlinien für den Fall späterer Ausschreibungen liegen vor. Private Bauplätze sammelt das Bauamt auf der Grundstücksmarkt-Seite — aktuell sind dort keine Angebote hinterlegt. Für den erstmaligen selbstgenutzten Erwerb kann das Hessengeld in Betracht kommen.
Quelle: Gemeinde Großenlüder; GrundstücksmarktQuelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
Nach der Reform ab 2025 entscheidet der Ort über den Hebesatz. Die Satzung vom 11. Dezember 2025 hält für 2026 an Grundsteuer A 245 % und Grundsteuer B 300 % fest; die Gewerbesteuer liegt bei 380 %. Die Gemeindevertretung hat die Grundsteuer bewusst nicht erneut angehoben, nachdem die Sätze zum Reformjahr 2025 neu festgesetzt worden waren. Den Messbetrag setzt das Finanzamt, den Jahresbescheid das Rathaus. Eine Servicehotline des Landes Hessen unter 0800 522 533 5 beantwortet allgemeine Fragen zur Bewertung, nicht den Einzelfall. Beim notariellen Kauf fällt in Hessen Grunderwerbsteuer von 6 % an.
Quelle: Gemeinde Großenlüder; Hebesatzsatzung 2026
Für alle Gemarkungen der Gemeinde — einschließlich Bimbach, Eichenau, Kleinlüder, Lütterz, Müs und Uffhausen — führt das Amtsgericht Fulda das Grundbuch (Abteilung 7, Königstraße 38). Zweigstellen gibt es nicht mehr. Auszüge beantragen Eigentümer, Erbbauberechtigte oder wer ein berechtigtes Interesse belegt, mit dem Formular des Gerichts. Notarielle Kaufverträge landen dort zur Eintragung; das Rathaus in der St.-Georg-Str. 2 ersetzt das Grundbuchamt nicht. Soziale Wohnraumförderung für Neubau, Modernisierung oder barrierefreien Umbau läuft über die örtliche Wohnraumförderstelle im Hauptamt und die WI-Bank Hessen — ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Quelle: Amtsgericht Fulda; ZuständigkeitQuelle: Gemeinde Großenlüder; Wohnraumförderung
Entlang der Lüder und ihrer Zuflüsse liegen gesetzliche Überschwemmungsgebiete. Zuständig für örtlichen Hochwasserschutz und Bauleitplanung ist die Gemeinde (Bauamt, Oliver Pötzl); Eigenvorsorge klären Sie mit Rathaus und Feuerwehr. Karten zu HQ100 und aktuellen Wasserständen veröffentlicht das HLNUG. Parallel läuft die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit Bad Salzschlirf und Hosenfeld — der Plan ändert nicht automatisch die Fristen im Gebäudeenergiegesetz und zwingt nicht zum sofortigen Heizungstausch. Vor einem Kauf lohnt der Blick in beide Kartenlagen: Aue und geplante Wärmenetze.
Quelle: Gemeinde Großenlüder; HochwasserschutzQuelle: HLNUG; Überschwemmungsgebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Seit 1. Januar 2026 gilt die Satzung vom 11. Dezember 2025: Grundsteuer A 245 %, Grundsteuer B 300 %, Gewerbesteuer 380 %. Die Grundsteuer-Sätze wurden zum Reformjahr 2025 neu festgesetzt und für 2026 nicht erneut angehoben. Den Messbetrag setzt das Finanzamt.
Beim Amtsgericht Fulda, Abteilung 7 Grundbuchamt, Königstraße 38. Zuständig sind alle Gemarkungen der Gemeinde, darunter Bimbach, Eichenau, Kleinlüder, Lütterz, Müs und Uffhausen. Auszüge beantragen Sie mit dem Formular des Gerichts; das Rathaus führt kein Grundbuch.
Quelle: Amtsgericht Fulda; ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Fulda; Grundbuch-Formular
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Für den erstmaligen selbstgenutzten Erwerb kann das Hessengeld in Betracht kommen; Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Nein — derzeit bietet Großenlüder keine gemeindlichen Bauplätze an. Interessenten setzt Anja Wunsch (anja.wunsch@grossenlueder.de) auf eine Liste. Vergaberichtlinien für spätere Ausschreibungen liegen vor. Private Flächen können über das Bauamt gemeldet werden.
Entlang der Lüder gibt es gesetzliche Überschwemmungsgebiete. Karten und Wasserstände liefert das HLNUG. Vor Ort sind Bauamt (Oliver Pötzl) und Feuerwehr Ansprechpartner für Hochwasserschutz und Eigenvorsorge.
Quelle: Gemeinde Großenlüder; HochwasserschutzQuelle: HLNUG; Überschwemmungsgebiete
Nein. Die Planung mit Bad Salzschlirf und Hosenfeld ist eine Strategie, keine sofortige Tauschpflicht. In weiten Teilen gibt es keinen relevanten Wärmenetzbestand; viele Einfamilienhauslagen bleiben eher dezentral. Maßgeblich bleiben Gebäudeenergiegesetz und gesonderte Gebietsbeschlüsse.
Die Gemeinde verweist auf die soziale Wohnraumförderung des Landes (Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen, barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Eigentum). Anträge laufen über die örtliche Wohnraumförderstelle im Hauptamt (Jürgen Möller) und die WI-Bank. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden