Immobilien zum Kaufen in Kamp-Lintfort

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Das Wichtigste zum Kaufen in Kamp-Lintfort

Wer in Kamp-Lintfort kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer — dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten. Beim Mieten greift keine Mietpreisbremse (Stadt nicht in der MietSchVO NRW); die Kappungsgrenze im Bestand bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

Welche Hebesätze gelten für Wohngrundstücke?

Bei der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) setzt Kamp-Lintfort seit 2026 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 765 %, Nichtwohngrundstücke 1445 %, Grundsteuer A 413 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — ohne Rechenbeispiel hier, aber mit Blick auf die Einstufung Wohn- vs. Nichtwohngrundstück.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Hebesatzsatzung

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Für Grundstücke in Kamp-Lintfort führt das Amtsgericht Rheinberg das Grundbuch (Rheinstraße 67, 47495 Rheinberg). Eigentumswechsel und Belastungen werden dort eingetragen; eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der städtischen Bauaufsicht kann bei Wohnungseigentum vorausgehen.

Quelle: Amtsgericht Rheinberg; GrundbuchamtQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Abgeschlossenheit

Was sagt die kommunale Wärmeplanung?

Die Stadt hat einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet (Ziel weitgehend klimaneutrale Wärme bis 2040). Fokus: Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes (u. a. Abwärme Asdonkshof) in dichter bebauten Lagen; wo kein Netz sinnvoll ist, eher dezentrale Lösungen. Der Plan ist Orientierung — kein individueller Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Kamp-Lintfort; Fernwärme

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Kamp-Lintfort

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Kamp-Lintfort?
  • Welcher Grunderwerbsteuer-Satz gilt in NRW?
  • Fallen beim Kauf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja — in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit, also auch für Kamp-Lintfort im Kreis Wesel.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, abhängig vom Beurkundungsaufwand. Maklercourtage nur, wenn vermittelt und vertraglich vereinbart (Bestellerprinzip beachten). Exakte Beträge ergeben sich aus dem konkreten Kauf.

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Rheinberg; Grundbuchamt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Kamp-Lintfort?
  • Brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Zuständig ist das Amtsgericht Rheinberg (Rheinstraße 67, 47495 Rheinberg). Bei Aufteilung in Wohnungseigentum kann zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der städtischen Bauaufsicht nötig sein, die dem Grundbuchamt vorzulegen ist.

Quelle: Amtsgericht Rheinberg; GrundbuchamtQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Abgeschlossenheit

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kamp-Lintfort?
  • Unterscheidet Kamp-Lintfort Wohn- und Nichtwohngrundstücke?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 für Wohngrundstücke?

Bei der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gelten seit 2026 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 765 %, Nichtwohngrundstücke 1445 %, Grundsteuer A 413 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Hebesatzsatzung

  • Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Käufer?
  • Gibt es Fernwärme vom Asdonkshof?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?

Die kommunale Wärmeplanung (Ziel weitgehend klimaneutrale Wärme bis 2040) zeigt, wo eher Fernwärme bzw. dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Das bestehende Netz wird u. a. mit Abwärme vom Asdonkshof betrieben und weiter ausgebaut. Der Plan begründet keinen individuellen Anschlusszwang — vor dem Kauf lohnt die Nachfrage bei Stadtwerken/Stadtwärme zur konkreten Adresse.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Kamp-Lintfort; Fernwärme

  • Welche Kita-Beitragsregeln gelten für Kauf-Familien?
  • Wann entfallen Elternbeiträge?
  • Wo finde ich die Beitragstabelle ab 2026?

Unter 20.000 € Jahresbrutto sowie bei Bezug bestimmter Sozialleistungen entfällt der Elternbeitrag. Ab 01.08.2026 weist die Stadt gestaffelte Beiträge auch für Kinder ab drei Jahren aus (bis zum zweiten Jahr vor der Einschulung). Staffel und Satzung: Stadtseite Elternbeiträge.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Kita Elternbeiträge

  • Verbessert die Niederrheinbahn die Lage als Wohnort?
  • Wann soll der RE44 starten?
  • Gibt es geplante Bahnhalte in Kamp-Lintfort?

Die Stadt plant die Reaktivierung der Niederrheinbahn (RE44 „Fossa Emscher-Express“) mit zwei Halten (Mitte und Süd); Ziel laut Stadtseite voraussichtlich Ende 2026. Bis zur Inbetriebnahme bleibt der VRR-Bus der Alltagsweg nach Moers/Duisburg. Für die Kaufentscheidung: geplante Anbindung einplanen, aber aktuelle Fahrzeiten prüfen.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Niederrheinbahn

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