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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Roßtal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Roßtal ein Baugrundstück sucht, trifft beim Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ auf ein laufendes Verfahren. Der Umgriff umfasst rund 1,5 Hektar. Der Aufstellungsbeschluss stammt vom 11. September 2023. Der Bau- und Umweltausschuss hat den Entwurf am 9. Dezember 2025 gebilligt.
Quelle: Markt Roßtal; Bauleitplanung Weinleite
Die öffentliche Auslegung lief vom 28. Januar 2026 bis zum 1. März 2026. Im Westen schließt die Wohnbebauung Am Hopfengarten an, im Süden das Mischgebiet an der Pelzleinstraße.
Quelle: Markt Roßtal; Auslegung Weinleite
Bauplatzgrößen, Preise und Reservierungen gibt der Markt für Weinleite, Am Kühbuck und die Weizenstraße in Raitersaich noch nicht heraus. Die Weizenstraße ist seit dem Aufstellungsbeschluss vom 25. Juli 2022 als allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
Quelle: Markt Roßtal; Bauplätze noch offen
Wer danach baut oder umbaut, rechnet mit der Stellplatzsatzung vom 30. September 2025. Sie gilt rückwirkend seit 1. Oktober 2025 für alle Ortsteile, auch bei verfahrensfreien Vorhaben. Für Wohnungen bis 65 Quadratmeter Wohnfläche ist beispielhaft ein Pkw-Stellplatz vorgesehen. Ab drei Wohnungen kommt je Wohnung ein Fahrradabstellplatz dazu, mindestens drei.
Quelle: Markt Roßtal; Stellplatzsatzung
Passt der Stellplatz nicht auf das Grundstück, schließt das Bauamt einen Ablösevertrag. Sie übernehmen dann 10.000 Euro je fehlendem Stellplatz, Stand Juli 2025, statt ihn selbst zu bauen. Bei manchen Umbauten im Bestand kann die Pflicht entfallen. Ob Ihr Vorhaben unter die Satzung fällt, klärt das Bauamt am Plan.
Quelle: Markt Roßtal; Stellplatz-Ablöse
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth. Das Grundbuchamt sitzt in der Alexanderstraße 24. Dieses Gebäude ist für den Parteiverkehr geschlossen. Einsicht und Vorsprache laufen über den Bürgerservice in der Hallstraße 1, 90762 Fürth.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Fürth
Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse bekommen Auszüge. Kaufinteressenten legen eine Vollmacht des Eigentümers vor.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbucheinsicht
Die Einsicht ist gebührenfrei. Eine unbeglaubigte Blattabschrift kostet 10 Euro, eine beglaubigte 20 Euro. Telefonisch gibt das Amt keinen Auszug heraus. Den Online-Abruf nutzen Behörden, Notare und Banken.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchgebühren
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesatz A und Hebesatz B von je 370 Prozent (Haushaltsjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Der Markt setzt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Den Satz des laufenden Jahres bestätigt das Rathaus.
Quelle: Markt Roßtal; Hebesätze 2025
Ob ein Grundstück noch Erschließungsbeiträge schuldet, regelt die Erschließungsbeitragssatzung des Marktes. Den Stand klären Sie vor dem Kauf im Bauamt. Vermieten Sie weiter, gilt in Roßtal keine Mietpreisbremse. Auf der Verordnungsliste des Landkreises stehen Oberasbach, Stein und Zirndorf.
Quelle: Markt Roßtal; ErschließungsbeitragssatzungQuelle: Justiz Bayern; MiSchuV Anlage
Teile der Kernmühle liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Bibert, insbesondere die Bestandsgebäude Kernmühle 1, 1a und 2. Die Außenbereichssatzung „Kernmühle“ ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/2025 vom 13. August 2025 in Kraft.
Quelle: Markt Roßtal; Kernmühle BibertQuelle: Markt Roßtal; Außenbereichssatzung Kernmühle
Zusätzliche Gebäude in diesem Überschwemmungsbereich sind unzulässig. Umbauten an bestehenden Anlagen bleiben möglich, wenn sie den Hochwasserschutz nicht verschlechtern. Die Lage Ihres Flurstücks prüfen Sie in der Standortauskunft des Landesamts für Umwelt.
Quelle: Markt Roßtal; Bauen an der BibertQuelle: LfU Bayern; Wassergefahr prüfen
Der Markt hat am 13. Januar 2026 angekündigt, die Bibert zwischen Großhabersdorf und Zirndorf von Mitte Januar bis etwa Ende September 2026 neu zu vermessen. Der Wärmeplan muss bis 30. Juni 2028 vorliegen und begründet keinen Anschlusszwang. Beim Einbau einer neuen Heizung gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes nach Veröffentlichung des Plans, spätestens ab 1. Juli 2028.
Quelle: Markt Roßtal; Bibert-VermessungQuelle: Markt Roßtal; Kommunale Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Roßtal gilt die bayerische Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent. Einen eigenen Satz erhebt der Markt nicht. Der Kurzüberblick steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Den Bescheid stellt das Finanzamt aus.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und B von je 370 Prozent (Haushaltsjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Den Satz des laufenden Jahres bestätigt das Rathaus. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth. Das Grundbuchamt in der Alexanderstraße 24 ist für den Parteiverkehr geschlossen. Die Vorsprache läuft über den Bürgerservice Hallstraße 1. Die Einsicht ist gebührenfrei. Eine unbeglaubigte Blattabschrift kostet 10 Euro, eine beglaubigte 20 Euro. Kaufinteressenten legen eine Vollmacht des Eigentümers vor. Telefonisch gibt es keinen Auszug.
Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse stehen in BORIS-Bayern. Der Richtwert ist eine Zonenauskunft, kein Verkehrswert Ihres Hauses. Bauplatzpreise für Weinleite, Am Kühbuck und die Weizenstraße gibt der Markt derzeit nicht heraus.
Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Markt Roßtal; Bauplätze noch offen
Der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ umfasst rund 1,5 Hektar. Der Aufstellungsbeschluss stammt vom 11. September 2023, die Billigung des Entwurfs vom 9. Dezember 2025. Die öffentliche Auslegung lief vom 28. Januar 2026 bis 1. März 2026. Bauplatzgrößen, Preise und Reservierungen gibt der Markt für Weinleite, Am Kühbuck und die Weizenstraße noch nicht heraus.
Ja, der Markt hat eine Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der Erschließung und vom konkreten Vorhaben ab. Das klären Sie vor dem Kauf im Bauamt.
Die Bibert hat ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Teile der Kernmühle liegen darin, insbesondere die Häuser Kernmühle 1, 1a und 2. Die Außenbereichssatzung gilt seit dem 13. August 2025. Prüfen Sie das Flurstück in der Standortauskunft des Landesamts für Umwelt.
Quelle: Markt Roßtal; Kernmühle BibertQuelle: LfU Bayern; Wassergefahr prüfenQuelle: Markt Roßtal; Außenbereichssatzung Kernmühle
Die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2025 im ganzen Marktgebiet. Für eine Wohnung bis 65 Quadratmeter nennt sie beispielhaft einen Pkw-Stellplatz. Ab drei Wohnungen ist je Wohnung ein Fahrradplatz herzustellen, mindestens drei. Fehlt der Platz auf dem Grundstück, liegt die Ablöse bei 10.000 Euro je Stellplatz (Stand Juli 2025).
Für Bau oder Kauf eines Eigenheims in Bayern bietet die BayernLabo Förderprogramme. Ob Sie förderberechtigt sind, prüfen Sie im Förderlotsen. Der Wärmeplan des Marktes muss bis 30. Juni 2028 vorliegen und begründet keinen Anschlusszwang. Eine neue Heizung folgt den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes nach Veröffentlichung des Plans, spätestens ab 1. Juli 2028.
Quelle: BayernLabo; EigenheimfinanzierungQuelle: Markt Roßtal; Kommunale Wärmeplanung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden