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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Oftersheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Oftersheim der Hebesatz der Grundsteuer B von 168 v. H. seit 01.01.2025 (IHK Rhein-Neckar auch für 2026). Die Mietpreisbremse greift nicht — relevant, wenn Sie vermieten wollen. Die Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Oftersheim; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: IHK Rhein-Neckar; Hebesätze RNKQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer. Die 168 v. H. sind der kommunale Faktor, kein Verkaufspreis. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid.
Quelle: Gemeinde Oftersheim; Grundsteuer festsetzenQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim (Voltastraße 9). Seit 09.12.2014 gibt es im Verbund mit Oftersheim und Plankstadt eine Grundbucheinsichtstelle im Bürgerbüro Schwetzingen (Zeyherstraße 1): Einsicht bei berechtigtem Interesse, Auszüge und Unterschriftsbeglaubigungen.
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Plankstadt; Grundbucheinsichtstelle
Oftersheim hat die kommunale Wärmeplanung freiwillig erstellen lassen (Auftrag an MVV Regioplan, Juli 2023). Bürgerinfo am 16.05.2024, Fertigstellung September 2024: Abschlussbericht und Steckbriefe der Eignungsgebiete liegen öffentlich. Der Plan ist Orientierung für Heizungsentscheidungen, kein Anschlusszwang allein aus dem Dokument.
Quelle: Gemeinde Oftersheim; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz der Grundsteuer B von 168 v. H. seit 01.01.2025. Die IHK Rhein-Neckar führt denselben Satz auch für 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Oftersheim; Hebesatz BQuelle: IHK Rhein-Neckar; Hebesätze RNK
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (5 %). Oftersheim erhebt keine eigene Grunderwerbsteuer.
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt, Voltastraße 9. Im Bürgerbüro Schwetzingen (Zeyherstraße 1) gibt es seit 09.12.2014 eine Einsichtstelle im Verbund mit Oftersheim und Plankstadt (Einsicht bei berechtigtem Interesse, Auszüge, Beglaubigungen).
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Plankstadt; Grundbucheinsichtstelle
Öffentliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS-BW. Zuständig ist der gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis mit Geschäftsstelle in Schwetzingen (u. a. Oftersheim, Plankstadt, Schwetzingen). Bodenrichtwerte sind keine Verkaufspreise.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Schwetzingen; Gutachterausschuss
Die freiwillige Wärmeplanung (MVV Regioplan) ist seit September 2024 fertig; Steckbriefe der Eignungsgebiete und der Abschlussbericht sind veröffentlicht. Fragen Sie Verkäufer und Energieberatung, ob Ihre Lage in einem Eignungsgebiet liegt. Allein aus dem Plan folgt kein Anschlusszwang.
Laut Steuertabelle der Gemeinde beträgt der Erschließungsbeitrag 90 v. H. des beitragsfähigen Aufwands (gültig seit 01.10.2006). Die Ablösung für Stellplätze ist mit 4.000 € je Stellplatz ausgewiesen (Stand der Tabelle seit 01.01.2002 — vor dem Kauf aktuell bei der Gemeinde prüfen). Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der Erschließung ab.
Seit 01.09.2025 gelten 3,99 € je Kubikmeter Abwasser und 1,30 € je Quadratmeter versiegelter Fläche. Eigentümer zahlen das über die Gebührenbescheide; in Mietverhältnissen kann die Position in den Betriebskosten landen, wenn der Vertrag das vorsieht.
Am Leimbach laufen die Leimbach-Hardtbach-Projekte des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit dem Ziel eines 100-jährlichen Schutzes zwischen Wiesloch und Oftersheim. Ob Ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet oder einer HQ100-Fläche liegt, prüfen Sie flurstückgenau in den Karten der LUBW.
Quelle: RP Karlsruhe; Leimbach-HardtbachQuelle: Land BW; Überschwemmungsgebiete
Landesprogramme (Wohnungsbau BW, L-Bank, Einkommensgrenzen) gelten landesweit — siehe Bundesland-Block. Kommunal kommt das Sanierungsgebiet Ortsmitte II hinzu: private Modernisierungen im förmlichen Gebiet können über das Programm Sozialer Zusammenhalt gefördert werden.
Quelle: Land BW; EigentumsförderungQuelle: Gemeinde Oftersheim; Ortsmitte II
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