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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Karben – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Karben kauft, zahlt in Hessen 6 %Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis — plus Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Beim Mieten fehlt die Stadt in der MiSchuV: keine Mietpreisbremse, Kappung im Bestand bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer und HessengeldQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums seit Beurkundung ab dem 1. März 2024 gibt es das Hessengeld: bis 10.000 € je einziehendem Erwerber (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die gezahlte Grunderwerbsteuer, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Antrag nur digital über die WIBank, nachdem die Steuer bezahlt ist.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: WIBank; Hessengeld Antrag
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Karben Hebesatz B 440 %. Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche und Lagefaktor — ausdrücklich kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Karben; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Für die Gemarkungen u. a. Großkarben, Kleinkarben, Kloppenheim, Okarben, Petterweil, Rendel und Burggräfenrode ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Frankfurt am Main (Heiligkreuzgasse 34) zuständig — nicht Friedberg.
In Hessen — und damit in Karben — beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie ist der größte Einmalposten unter den Kaufnebenkosten und Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Quelle: Hessen Finanzen; GrunderwerbsteuerQuelle: Hessen Finanzen; Förderrichtlinie Hessengeld
Zu den 6 % Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, abhängig vom Kaufpreis) sowie — bei Maklereinsatz — der Käuferanteil der Provision nach Bestellerprinzip. Ohne Makler entfällt dieser Posten.
Ja, wenn die Landesvoraussetzungen passen: erstmaliger, grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Hessen, Beurkundung ab dem 1. März 2024. Höhe: bis 10.000 € je einziehendem Erwerber (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die gezahlte Steuer; Auszahlung in zehn Jahresraten über die WIBank.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: WIBank; Hessengeld Antrag
Für die Gemarkungen u. a. Großkarben, Kleinkarben, Kloppenheim, Okarben, Petterweil, Rendel und Burggräfenrode ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Frankfurt am Main (Heiligkreuzgasse 34) zuständig — nicht das Amtsgericht Friedberg.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 440 %. Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren (Fläche und Lagefaktor — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer im Bescheid.
Quelle: Stadt Karben; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Aktuelle Bodenrichtwerte veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss kostenlos über das Portal BORIS Hessen. Für die hessische Grundsteuer sind die Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 relevant; sie fließen nur in den Lagefaktor ein — nicht als Verkaufspreis.
Die Stadt prüft laut Berichterstattung eine Nah-/Fernwärmenutzung der Abwärme eines geplanten Rechenzentrums bei Rendel; Inbetriebnahme frühestens ab 2027, Wirtschaftlichkeit und Betreiber waren in der Beratung noch offen. Ein solcher Plan begründet allein keinen Anschlusszwang.
Die RMV-S6 ab Groß-Karben erreicht den Frankfurter Hauptbahnhof laut Stadt in rund 28 Minuten (werktags viermal stündlich). Busse aus den Stadtteilen sind im S-Bahn-Ticket enthalten; P+R kostet 1 €/Tag bzw. 12 €/Monat.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden