Immobilien zum Kaufen in Leutenbach - Württ

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In der Umgebung von Leutenbach - Württ findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Leutenbach - Württ

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nennt die Gemeinde aktuell den Hebesatz B mit 200 % und A mit 530 % (Beschluss des Gemeinderats am 26. November 2024 für das Erhebungsjahr 2025; Stand der Gemeinde-Veröffentlichung). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell, die Gemeinde den Hebesatz. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die Grunderwerbsteuer ist landeseinheitlich (Bundesland-Block).

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Grundsteuer-HebesätzeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hebesatz-Beschluss 2025Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Sanierungsgebiet Ortsmitte Nellmersbach seit Mai 2024

Am 14. Mai 2024 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Nellmersbach“ beschlossen (Durchführung: STEG Stadtentwicklung GmbH ab 20. Juni 2024). Das Land fördert über das Landessanierungsprogramm mit 800.000 Euro; private Eigentümerinnen und Eigentümer können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen. Geltungsbereich und Förderhinweise stehen auf der Gemeinde-Seite.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Sanierungsgebiet Nellmersbach

Wärmeplan ohne Pflichtauftrag — Ziel 2040

Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg war Leutenbach nicht verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Der Gemeinderat hat sie 2021 trotzdem beschlossen (Planungsbüro greenventory). Öffentliche Vorstellung am 24. April 2024 in der Rems-Murr-Halle; Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan ist Strategie, keine fertige Netzpflicht Straße für Straße — Abschlussbericht als PDF auf der Gemeinde-Seite.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Leutenbach; Wärmeplan-Bericht PDF

Grundbuch in Waiblingen, Hochwasser am Buchenbach prüfen

Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27. Nach dem Starkregen vom 3. Juni 2024 arbeitet Leutenbach mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart an einem hydrologischen Modell für das Einzugsgebiet des Buchenbachs (Vereinbarungen 2024). Ob ein Flurstück betroffen ist, zeigen die Hochwassergefahrenkarten im BürgerGIS und beim Land — nicht die Ortslage allein.

Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQ Juni 2024Quelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwassergefahrenkarten

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Leutenbach - Württ

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Welcher Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Kommen Notar und Grundbuch dazu?

Landesweit 5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis) — Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchgebühren; Maklerkosten richten sich nach Vereinbarung.

Quelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Was gilt für Grundsteuer B?
  • Ist die neue Grundsteuer ein Verkaufspreis?

Die Gemeinde nennt aktuell Hebesatz B 200 % und Hebesatz A 530 % für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). In Baden-Württemberg ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem modifizierten Bodenwertmodell — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Führt die Gemeinde noch ein eigenes Grundbuch?
  • Welches Amtsgericht gilt für Nellmersbach?

Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen (Leutenbach mit Nellmersbach und Weiler zum Stein liegt im Bezirk). Online-Anträge auf Grundbuchausdruck laufen über das Landesportal.

Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck

  • Was bedeutet das Sanierungsgebiet Ortsmitte Nellmersbach?
  • Kann ich als Eigentümer Zuschüsse bekommen?
  • Seit wann gilt die Sanierungssatzung?

Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2024 die förmliche Festlegung beschlossen; Sanierungsträger ist die STEG (ab 20. Juni 2024). Das Land stellt über das Landessanierungsprogramm 800.000 Euro bereit. Private Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen — vor Maßnahmenbeginn mit STEG und Gemeinde klären.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Sanierungsgebiet Nellmersbach

  • Was folgt aus der Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es einen Anschlusszwang?
  • Wo liegt der Abschlussbericht?

Die Gemeinde hat die Planung freiwillig aufgestellt (Gemeinderat 2021, Vorstellung 24. April 2024, Ziel 2040). Sie ist ein strategischer Plan, keine fertige Netzpflicht. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Abschlussbericht auf der Gemeinde-Seite.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Kommunale Wärmeplanung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte?
  • Ist die Auskunft kostenfrei?
  • Ersetzt BORIS ein Verkehrswertgutachten?

Öffentliche Bodenrichtwerte stellt Baden-Württemberg über BORIS-BW der Gutachterausschüsse kostenfrei bereit. Die Werte sind zonenscharf und ersetzen keine Verkehrswertermittlung für den konkreten Kauf.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

  • Sollte ich vor dem Kauf Hochwasser prüfen?
  • Was gilt am Buchenbach nach Juni 2024?
  • Reicht die Landes-Hochwassergefahrenkarte?

Ja — flurstückbezogen. Nach dem Starkregen am 3. Juni 2024 entsteht mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart ein Modell für das Buchenbach-Einzugsgebiet. Ergänzend: HWGK im BürgerGIS und die Landes-Hochwassergefahrenkarten. Technischer Schutz ersetzt die gesetzliche Eigenvorsorge nicht.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

  • Fallen Anschluss- oder Erschließungsbeiträge an?
  • Wie hoch sind Wasser- und Kanalbeitrag?
  • Wer ist die untere Baurechtsbehörde?

Die Gemeinde veröffentlicht Anschlussbeiträge u. a. Wasser 5,40 €/m² Geschossfläche (zzgl. MwSt.), Kanal 6,40 €/m² und Klär 2,55 €/m². Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Anlage ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären. Untere Baurechtsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden.

Quelle: Gemeinde Leutenbach; AnschlussbeiträgeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Baurecht GVV

  • Welche Eigentumsförderung gibt es in Baden-Württemberg?
  • Was ist Wohnungsbau BW?
  • Wer vergibt die Darlehen?

Das Land fördert selbst genutztes Wohneigentum über Wohnungsbau BW (Darlehen der L-Bank) — mit Einkommens- und Familienvoraussetzungen. Details stehen beim Ministerium; Kurzüberblick auch im Bundesland-Block.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau BW

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