6 Whg bezugsfrei / Mehrfamilienhaus in Nymphenburg / nahe des Laimer Tors / 15












































In München gibt es 7 Häuser und 27 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Häuser sind bezogen auf den m²-Preis im Durchschnitt ca. 16 % teurer als Eigentumswohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 8.199 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 1 % teurer pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 03.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in München kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029; das betrifft auch vermietete Kaufobjekte und Neuvermietung nach dem Erwerb.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nutzt Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell — maßgeblich sind Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Nutzungsart, nicht der Verkaufspreis. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in München 824 % (Grundsteuerhebesatzsatzung ab 1. Januar 2025, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt München; GrundsteuerhebesätzeQuelle: Stadt München; Grundsteuerreform
Wollen Sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufteilen, brauchen Sie ab 11 Wohnungen im Gebäude eine Genehmigung im gesamten Stadtgebiet. In Erhaltungssatzungsgebieten gilt das auch für kleinere Häuser; die Stadt hat dort zudem ein Vorkaufsrecht. Prüfen Sie Lage und Genehmigungspflicht vor dem Notartermin.
Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; Erhaltungssatzung
Der kommunale Wärmeplan — München war dabei die erste Kommune in Bayern — und die Wärmesatzung (ab 1. Januar 2026) zeigen, wo Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten System, liefert aber Orientierung für Sanierung und Finanzierung.
Ja. In Bayern — und damit in München — beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Das ist bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Die Steuer entsteht mit wirksamer Kaufvertragsabschluss; Fälligkeit folgt dem Bescheid des Finanzamts.
Neben der Grunderwerbsteuer von 3,5 % fallen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklerprovisionen richten sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip beim Kauf. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein — genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Vertrag ab.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht München; Grundbuchamt
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts München. Der Notar meldet den Kauf und veranlasst die Eintragung; ohne bezahlte Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung. Für Auskünfte aus dem Grundbuch gelten datenschutzrechtliche Grenzen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 824 % (Satzung ab 1. Januar 2025, auch für 2026). Bayern bewertet wertunabhängig nach dem Flächenmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt München; GrundsteuerhebesätzeQuelle: Stadt München; Grundsteuerreform
Bodenrichtwerte ermittelt der unabhängige Gutachterausschuss. Bayernweit können Sie Orientierungsdaten über das Portal Bodenrichtwerte Bayern / BORIS abrufen; amtliche Einzelauskünfte sind oft kostenpflichtig. Der Richtwert ist kein Verkaufspreis, sondern ein Lage-Durchschnitt für unbebaute Fläche.
Quelle: BayernPortal; BodenrichtwerteQuelle: Bauministerium Bayern; Gutachterausschüsse
Ab 11 Wohnungen im Gebäude ist die Begründung von Sondereigentum im gesamten Stadtgebiet genehmigungspflichtig. In Erhaltungssatzungsgebieten gilt das auch darunter; dort besteht zudem ein kommunales Vorkaufsrecht. Klären Sie Genehmigung und Abwendungserklärung vor dem Kauf, wenn Sie aufteilen oder sanieren wollen.
Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; Erhaltungssatzung
München hat als erste Kommune in Bayern einen Wärmeplan vorgelegt; seit dem 1. Januar 2026 gilt die kommunale Wärmesatzung. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Fernwärme und dezentrale Lösungen, begründet aber keinen generellen Anschlusszwang für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Quelle: Stadt München; WärmeplanungQuelle: Stadt München; Wärmesatzung
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in München Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuvermietung nach dem Kauf bleibt die 10-%-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgebend — unabhängig davon, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden