56 Immobilien in München

56 Immobilien werden in München derzeit angeboten.

In München findest Du folgende Angebote:

Seitenüberblick: Immobilien in München

In München werden aktuell 8 Häuser und 35 Eigentumswohnungen zum Kaufen sowie 3 Wohnungen zur Miete angeboten. Der durchschnittliche Kaufpreis liegt bei ca. 8.154 €/m², die durchschnittliche Kaltmiete bei ca. 21,97 €/m² und Monat. Außerdem sind 2 Gewerbeimmobilien gelistet. Aktuell sind 8 Anbieter in München und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 03.09.2026.

  • Ist es in München günstiger zu mieten oder zu kaufen?
  • Lohnt sich Mieten oder Kaufen in München?
  • Kaufen oder mieten in München?
  • Was ist günstiger in München, Mieten oder Kaufen?
In München liegen die Kaufpreise für Wohnimmobilien im Durchschnitt bei ca. 8.154 € pro m² und die Kaltmieten bei ca. 21,97 € pro m² und Monat. Der durchschnittliche Kaufpreis entspricht damit dem 30,9-fachen der Jahreskaltmiete. Das ist ein moderates Signal dafür, dass sich hier der Kauf tendenziell nicht immer lohnt.
  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien in München?
  • Wie hoch sind die Immobilienpreise in München?
  • Was kostet der Quadratmeter in München?
  • Was kostet eine Immobilie zum Kaufen in München?
  • Was kostet eine Wohnung zur Miete in München?
In München Zum Kaufen liegt der Median bei ca. 7.752 €/m² — die Hälfte der Kaufangebote liegt unter diesem Wert. Zur Miete liegt der Median bei ca. 22,50 €/m² und Monat.
  • Wie finde ich eine günstige Wohnung oder ein günstiges Haus in München?
  • Wo finde ich günstige Immobilien in München?
  • Wo wohnt man in München am günstigsten?
  • Günstige Wohnung München — wo suchen?
Besonders günstig kannst Du in Laim eine Immobilie erwerben, wenn Du im Bereich der Eigentumswohnungen auf die Suche gehst. Denn Eigentumswohnungen sind in Laim ca. 25 % günstiger pro m² als im Durchschnitt von München. Liste der verfügbaren Objekte (Kaufen).

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

In der Umgebung von München findest Du folgende Angebote:

beliebte Anbieter

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Das Wichtigste über München

München hat als erste Kommune in Bayern einen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz vorgelegt; Wärmesatzung und Umsetzungsstrategie beschloss der Stadtrat am 26. November 2025, die Satzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Seit demselben Stichtag gelten die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — befristet bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Stadt München; WärmeplanungQuelle: Stadt München; WärmesatzungQuelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

Was folgt aus Wärmeplan und Wärmesatzung?

Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Fernwärme und dezentrale Lösungen. Einen Anschlusszwang für Eigentümerinnen und Eigentümer begründet er nicht.

Quelle: Stadt München; Wärmeplanung

Was bleibt bei Kita und Hort selbst zu zahlen?

In städtischen Einrichtungen und vergleichbaren Förder-Modellen ist die Betreuung im Kindergarten in der Regel gebührenfrei — Sie zahlen dort vor allem das Verpflegungsgeld von 105 € monatlich. Für Krippe und Hort fallen Besuchsgebühren an; bei Haushaltseinkommen bis 80.000 € können Sie eine Ermäßigung bei der Zentralen Gebührenstelle beantragen.

Quelle: Stadt München; Kita-Kosten

Ab wann braucht die Eigentumsaufteilung eine Genehmigung?

Im gesamten Stadtgebiet ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Gebäuden mit 11 oder mehr Wohnungen genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB). Liegt das Gebäude in einem Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz), gilt die Genehmigungspflicht auch bei kleineren Häusern. Zuständig ist das Sozialreferat, Fachbereich Bestandssicherung.

Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; Erhaltungssatzung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in München

  • Welcher Nahverkehr gilt in München?
  • Was ist der MVV?
  • Fahren Bus und U-Bahn im selben Verbund?

Bus, Tram, U-Bahn und S-Bahn laufen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV); die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) betreibt den Stadtverkehr. Das Stadtgebiet liegt in den Kernzonen des Verbundtarifs; das Deutschlandticket bleibt parallel nutzbar.

Quelle: MVV; VerbundtarifQuelle: MVG; Stadtverkehr

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in München?
  • Brauche ich in meinem Viertel einen Parkausweis?
  • Ist Parken in der Altstadt teurer?

In ausgewiesenen Parklizenzgebieten ohne privaten Stellplatz brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis. Im Regelfall kostet er 30 € für 12 Monate bzw. 60 € für 24 Monate. Innerhalb des Altstadtrings gelten höhere Gebühren (u. a. 102 € für 12 Monate).

Quelle: Stadt München; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt München; Parkausweis Altstadt

  • Gibt es in München Kita-Gebühren — und ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Was kostet die Kita in München?
  • Wie hoch ist das Verpflegungsgeld?

In städtischen Einrichtungen ist die Betreuung im Kindergarten in der Regel gebührenfrei; Sie zahlen vor allem das Verpflegungsgeld von 105 € monatlich. Für Krippe und Hort fallen Besuchsgebühren an; bei Haushaltseinkommen bis 80.000 € ist eine Ermäßigung möglich. Anträge laufen über die Zentrale Gebührenstelle.

Quelle: Stadt München; Kita-Kosten

  • Liegt München in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung?
  • Was bedeutet die Wärmesatzung?

Ja. München hat als erste Kommune in Bayern einen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz vorgelegt. Am 26. November 2025 beschloss der Stadtrat zudem Wärmesatzung und Umsetzungsstrategie; die Satzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Der Plan zeigt Eignungsgebiete, begründet aber keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt München; WärmeplanungQuelle: Stadt München; Wärmesatzung

  • Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten?
  • Was gilt bei Airbnb und Kurzzeitvermietung?
  • Was ist die Acht-Wochen-Grenze?

Wohnraum darf in München nicht ohne Genehmigung zweckentfremdet werden. Mehr als acht Wochen Fremdenbeherbergung im Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung und setzt eine Genehmigung des Sozialreferats voraus. Für Online-Angebote gilt zudem die Registrierungspflicht für Kurzzeitunterkünfte.

Quelle: Stadt München; Zweckentfremdung

  • Wann braucht die Aufteilung in Eigentumswohnungen eine Genehmigung?
  • Ab wie vielen Wohnungen gilt die Umwandlungssperre?
  • Was ist eine Erhaltungssatzung in München?

Ab 11 Wohnungen im Gebäude ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum im gesamten Stadtgebiet genehmigungspflichtig. In Erhaltungssatzungsgebieten (Milieuschutz) gilt das auch für kleinere Häuser. Zuständig ist das Sozialreferat, Fachbereich Bestandssicherung.

Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; Erhaltungssatzung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 02.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden