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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Soden am Taunus – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Bad Soden am Taunus kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Parallel gilt laut MiSchuV die Mietpreisbremse mit 15 % Kappungsgrenze — relevant, wenn Sie vermieten oder die Mieterschutz-Kulisse der Stadt einschätzen wollen. Die Verordnung ist bis zum 25. November 2026 verlängert.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer und HessengeldQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Das Hessengeld erstattet Ersterwerbern selbstgenutzter Wohnimmobilien einen Zuschuss zur gezahlten Grunderwerbsteuer — für notarielle Verträge ab dem 1. März 2024, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Steuer. Typisch: bis 10.000 € je Erwerber (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchkosten nach Bundesrecht an; Maklerprovision nur bei Vereinbarung.
Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld Voraussetzungen
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren ein: Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag aus Flächen und Lagefaktor; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt laut Hebesatzung 997 % (Jahr 2026, neue Grundsteuer). Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell.
Quelle: Stadt Bad Soden; Hebesatz 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Modell
Zuständig für das Grundbuch ist das Amtsgericht Königstein im Taunus (Gerichtstraße 2). Den kommunalen Wärmeplan hat die Stadt am 18. Dezember 2024 zur Veröffentlichung beschlossen — Orientierung für künftige Netze, ohne Anschlusszwang aus dem Plan allein.
Quelle: Amtsgericht Königstein; GrundbuchamtQuelle: Stadt Bad Soden; Wärmeplanung
In Hessen — und damit in Bad Soden am Taunus — beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie ist in der Regel vom Käufer zu zahlen und Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. vertragliche Regelung). Planen Sie diese Posten zusätzlich zum Kaufpreis und zur GrESt ein.
Ja, sofern die Landesvoraussetzungen erfüllt sind: erstmaliger Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (oder Baugrundstücks) in Hessen, notarieller Vertrag ab dem 1. März 2024, Grunderwerbsteuer bereits gezahlt. Förderhöhe: bis 10.000 € je Erwerber (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18, begrenzt auf die gezahlte GrESt, Auszahlung in zehn Jahresraten.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren (kein Marktwert-/Verkaufspreismodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Laut Hebesatzung 2026 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 997 % (neue Grundsteuer).
Quelle: Stadt Bad Soden; Hebesatz 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Modell
Zuständig ist das Amtsgericht Königstein im Taunus, Grundbuchamt, Gerichtstraße 2, 61462 Königstein im Taunus. Auszüge beantragen Sie schriftlich; für einfache Auszüge nennt das Gericht Kosten von 10 €.
Am 18. Dezember 2024 wurde die kommunale Wärmeplanung zur Veröffentlichung beschlossen. Sie zeigt mögliche Netz- und dezentrale Eignungsgebiete, ist aber nicht bindend und begründet keinen Anschlusszwang. Beim Heizungswechsel bleiben Gebäudeenergiegesetz und ggf. spätere Satzungen maßgeblich.
Bodenrichtwerte fließen in Hessen u. a. in den Lagefaktor der neuen Grundsteuer ein; das Finanzamt ruft sie für die Steuerberechnung automatisch ab. Für Kaufentscheidungen nutzen Sie die Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse bzw. das hessische Bodenrichtwert-Portal — Werte sind lageabhängig und ersetzen keine Verkehrswertermittlung.
Für viele Käufer ist die direkte S3-Anbindung und die RB 11 nach Frankfurt-Höchst der entscheidende Alltagsvorteil im Main-Taunus-Kreis. Ob sich der Standort lohnt, hängt von Ihrer Arbeitslage und dem Eigenkapitalbedarf (u. a. 6 % GrESt) ab — die ÖPNV-Lage ist aber klar belegt.
Ja. Die Stadt listet vier Grundschulen in Kernstadt, Neuenhain und Altenhain. Weiterführende Schulen erreichen Sie in Nachbarkommunen (u. a. Sulzbach, Schwalbach, Eschborn, Königstein).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden