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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gröbenzell – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Gröbenzell zahlen Sie in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Wer zusätzlich vermieten will: Seit dem 1. Januar 2026 gelten hier die Mietpreisbremse und die 15-Prozent-Kappung in drei Jahren.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Gröbenzell den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 600 % fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell (Flächen von Grund und Gebäude — kein Verkehrswert); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Rechnen Sie die Jahressteuer als laufende Eigentümerkosten ein.
Quelle: Gemeinde Gröbenzell; HebesätzeQuelle: grundsteuer.bayern.de; Reform Bayern
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Stadelbergerstraße 5). Notarinnen und Notare melden den Kauf dem Finanzamt und beantragen die Eintragung; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Grunderwerbsteuer kommt keine Umschreibung. Planen Sie zusätzlich Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ein.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt FFBQuelle: BayernPortal; GrESt-Verfahren
Der Energienutzungsplan (ENP) der Gemeinde liegt vor (seit 2025); die verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis Mitte 2028 folgen. Der Plan gibt Orientierung zu möglichen Wärmenetzen oder dezentralen Lösungen — ohne Anschlusszwang. Bestands- und Potenzialkarten stellt das Landratsamt Fürstenfeldbruck zum Download bereit.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist des Kaufpreises). Der Notar zeigt den Erwerb dem Finanzamt an; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: BayernPortal; GrESt-Verfahren
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Maklerprovision gelten die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Stadelbergerstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die neue Grundsteuer der Hebesatz 600 % für Grundsteuer A und B. In Bayern ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertunabhängigen Flächenmodell (Äquivalenzbeträge) — das ist kein Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Gemeinde Gröbenzell; HebesätzeQuelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell
Amtliche Bodenrichtwerte und Marktdaten für den Landkreis Fürstenfeldbruck veröffentlicht der Gutachterausschuss; aktuelle Indexreihen und Hinweise finden Sie über das Landratsamt (Marktdaten-Seite). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Der Energienutzungsplan liegt vor; die kommunale Wärmeplanung soll bis Mitte 2028 fertig sein. Sie dient der Orientierung zu möglichen Wärmenetzen oder dezentralen Lösungen — ohne Anschlusszwang. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in die Potenzialkarten beim Landratsamt.
Gröbenzell liegt im MVV; die S3 fährt in den Hauptverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt Richtung München bzw. Maisach/Mammendorf. Der Bahnhof ist mit Aufzug ausgestattet. Buslinien und das Ruftaxi 8300 ergänzen die Anbindung — ein starkes Argument für Wohnen im Speckgürtel ohne Dauerstau.
Gemeindliche Einrichtungen erheben Gebühren nach Satzung; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bis 31. Dezember 2026 greift der Landes-Zuschuss von 100 € monatlich für Kindergartenkinder. Die zentrale Online-Anmeldung läuft typischerweise von Januar bis März für den September-Start.
Quelle: Gemeinde Gröbenzell; Kita-AnmeldungQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse (max. 10 % über Vergleichsmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen) und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — bis 31. Dezember 2029. Wer kauft und vermieten will, sollte das in die Renditeplanung einbeziehen.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden