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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Meerbusch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Meerbusch kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten greift seit dem 1. März 2025 wieder die MietSchVO NRW mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Zuständig für Meerbusch ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Neuss (Breite Straße 48). Eintragungen laufen in der Regel über den Notar; Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt oder über den Notar.
Quelle: Amtsgericht Neuss; GrundbuchamtQuelle: Rhein-Kreis Neuss; Amtsgericht Neuss
Für Grundstücke (Grundsteuer B) gilt seit dem 1. Januar 2026 der Hebesatz 680 % — neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025), wertabhängiges Bundesmodell. Das Finanzamt Neuss setzt den Messbetrag; die Stadt Meerbusch wendet den Hebesatz an. Die Grundsteuer A liegt bei 513 % (seit 2025).
Quelle: Stadt Meerbusch; Grundsteuer Hebesätze
Meerbusch erstellt den kommunalen Wärmeplan parallel zu Willich (HIC Consulting); Fertigstellung spätestens Mitte 2027, gesetzliche Frist 30. Juni 2028. Der Plan zeigt perspektivisch zentrale oder dezentrale Wärmelösungen — ohne sofortigen Zwangstausch. Individuelle Beratung bleibt nötig; die Stadt verweist auf Energieberatung und Förderportale.
Quelle: Stadt Meerbusch; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Meerbusch — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises. Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt; nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Bei Vermittlung über einen Makler kann Courtage hinzukommen (Bestellerprinzip beim Kauf beachten). Rechnen Sie die Nebenkosten früh in Ihr Eigenkapital ein — die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Neuss; Grundbuchamt
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Neuss (Breite Straße 48, 41460 Neuss). Das Amtsgericht ist u. a. für Meerbusch, Neuss, Dormagen, Kaarst und Korschenbroich zuständig. Eintragungen laufen in der Regel über den Notar; Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt oder über den Notar.
Quelle: Amtsgericht Neuss; GrundbuchamtQuelle: Rhein-Kreis Neuss; Amtsgericht Neuss
Für Grundstücke (Grundsteuer B) setzt die Stadt seit dem 1. Januar 2026 den Hebesatz 680 % fest — neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025), wertabhängiges Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Grundsteuer A liegt bei 513 % (seit 2025).
Nein, der Wärmeplan verpflichtet nicht zum sofortigen Heizungstausch. Meerbusch erarbeitet ihn gemeinsam mit Willich; Fertigstellung spätestens Mitte 2027, gesetzliche Frist 30. Juni 2028. Er dient als Orientierung für zentrale oder dezentrale Lösungen. Heizungsregeln regelt das Gebäudeenergiegesetz; für konkrete Entscheidungen bleibt eine Energieberatung sinnvoll.
Ja, überregionale Programme. Die Stadt verweist auf die Förderdatenbank des Bundes und das Förder-Navi von NRW.Energy4Climate sowie auf eine kostenfreie telefonische Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW. Kommunale Sonderprogramme können sich ändern — prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Kauf.
Elternbeiträge sind einkommensabhängig. Ab dem Kindergartenjahr, in dem Kinder bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei (KiBiz NRW). Verpflegung bleibt gesondert; Details stehen in der Elternbeitragssatzung der Stadt.
Für viele Haushalte ja: Stadtbahn U70/U76 über Haus Meer und Regionalzüge in Osterath (u. a. RE 10) verbinden mit Düsseldorf und Krefeld im VRR. Ob sich das lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten ab — prüfen Sie den konkreten Ortsteil und den aktuellen Fahrplan.
Quelle: Rheinbahn; Liniennetz MeerbuschQuelle: VRR; Netzfahrpläne
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