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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Erkrath – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Kauf in Erkrath fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — plus Notar- und Grundbuchkosten. Seit dem 1. März 2025 gilt zugleich die Mieterschutzverordnung NRW mit Mietpreisbremse und 15-%-Kappungsgrenze; relevant, wenn Sie vermieten oder Bestandsmieten übernehmen.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt seit dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Hebesatz der Grundsteuer B von 980 %. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt setzt den Hebesatz darauf. Die Grundsteuer kann bei Mietwohnungen über die Nebenkosten umlagefähig sein — wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Erkrath; Grundsteuer Hebesätze
Für Erkrath führt das Amtsgericht Mettmann das Grundbuch (Gartenstraße 7, 40822 Mettmann). Die Eintragung des Eigentumswechsels setzt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus — nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Quelle: Amtsgericht Mettmann; Grundbuchamt
Erkrath muss den kommunalen Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. Die Stadtwerke betreiben bereits Fernwärme in Hochdahl. Der Plan soll zeigen, welche Versorgungsoptionen wo sinnvoll sind — als Orientierung vor Heizungsinvestitionen, nicht als sofortiger Zwang.
Quelle: Stadt Erkrath; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Erkrath — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie entsteht mit Beurkundung des Kaufvertrags und ist nach Bescheid binnen einem Monat zu zahlen.
Zur Grunderwerbsteuer (6,5 %) kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) hinzu. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip beim Kauf beachten). Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein — eine Stundung der Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht möglich.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz von 980 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Für Grundsteuer A gilt 473 %.
Zuständig ist das Amtsgericht Mettmann, Gartenstraße 7, 40822 Mettmann. Die Eigentumseintragung setzt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts voraus — nach Zahlung der Grunderwerbsteuer, die dem Notariat zugeleitet wird.
Quelle: Amtsgericht Mettmann; GrundbuchamtQuelle: Finanzamt NRW; Unbedenklichkeit
Erkrath muss den Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 erstellen. Die Stadtwerke betreiben bereits Fernwärme in Hochdahl. Der Plan soll zeigen, welche Versorgungsoptionen wo sinnvoll sind — als Orientierung vor Heizungsinvestitionen, ohne sofortigen Anschlusszwang.
Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt die MietSchVO NRW: Neuvertragsmieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (bis 31. Dezember 2029); Bestandserhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Nach Umwandlung in Eigentum gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren.
Elternbeiträge sind einkommensabhängig. Ab dem 1. August des Jahres, in dem ein Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, entfällt der Beitrag. Geschwisterregel: nur der höchste Beitrag einer Familie wird erhoben. Verpflegung bleibt gesondert.
Vier Bahnstationen: Erkrath, Hochdahl und Hochdahl-Millrath (S 8) sowie Erkrath-Nord (S 28) mit direkten Verbindungen nach Düsseldorf. Park-and-Ride an den S-Bahnhöfen ist vorhanden; flexy ergänzt seit September 2025 den Busverkehr.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden